Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

01.08.2016

Werden Teilzeitkräfte genauso oft für Wochenendschichten eingeteilt wie ihre Vollzeitkollegen, liegt nach Auskunft der ARAG Experten unter Umständen eine Benachteiligung vor, gegen die sich Teilzeitbeschäftigte wehren können. In einem konkreten Fall wurde der Labordienst am Wochenende auf alle Mitarbeiter gleich aufgeteilt. Jeder musste an zwei Wochenendtagen im Monat arbeiten. Doch durch die wesentlich geringere Wochenarbeitszeit mussten die Teilzeitbeschäftigten im Verhältnis häufiger am Wochenende ran als ihre Vollzeit-Kollegen. Eine Angestellte beschwerte sich erfolgreich vor Gericht. Anders verhält es sich nach Ansicht der ARAG Experten, wenn der Chef nachweisen kann, dass es für die Aufteilung der Wochenenddienste keine andere praktikable Lösung gibt (Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 26 Sa 2340/14).

Ihr Anspruch auf Teilzeit

In Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten haben Arbeitnehmer nach sechs Monaten Wartezeit einen Anspruch auf eine Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.

In Teilzeit arbeiten

Egal, ob für die Work-Life-Balance oder andere Projekte: Immer mehr Menschen arbeiten in Teilzeit. Wir erklären, wann eine Reduzierung der Arbeitszeit sinnvoll ist – und welche Rechte Sie als Arbeitnehmer haben.

UNSERE EMPFEHLUNG

Arbeitsrechtsschutz

Selbst wer einen guten Job macht, kann in Streitigkeiten mit seinem Arbeitgeber geraten. Mit dem Arbeitsrechtsschutz können Sie bei rechtlichen Konflikten rund um Arbeitsverhältnis und Rentenansprüche entspannt bleiben.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick