
Duschen in der Wanne nur im Sitzen erlaubt
31.07.2017
Vor allem in Wohnungen älteren Baujahrs ist diese Bauweise noch recht verbreitet: Ein Bad mit Badewanne und ohne Duschkabine. In diesem Fall raten die ARAG Experten zum Hinsetzen beim Duschen.
Wer jetzt denkt, dass es die ARAG nichts angeht, wie man duscht, hat zwar grundsätzlich Recht. Aber es ist ein gut gemeinter Rat, um Ärger mit dem Vermieter zu vermeiden. Denn wenn sich durch Spritzwasser beim Duschen im Stehen Schimmel an den Wänden über der Badewanne bildet, muss der Mieter selbst dafür sorgen, dass der Schaden behoben wird.
Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem ein Ehepaar nur stehend in der Badewanne duschte. Mit den Jahren bildete sich Schimmel am Putz über der Wanne, denn der Fliesenschild reichte nur bis zur halben Stehhöhe. Sie forderten darauf von ihrer Vermieterin, den Schimmel zu beseitigen und stießen auf taube Ohren. Auch mit der angedrohten Mietkürzung um zehn Prozent kamen die beiden nicht weiter. Denn aufgrund der geringen Fliesenhöhe ist das Duschen im Stehen in diesem Bad ohne Duschkabine sogar vertragswidrig (Landgericht Köln, Az.: 1 S 32/15).