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18.05.2021

Bienenvölker halten und Honig produzieren liegt voll im Trend: Immer mehr Stadtbewohner entdecken die Honigbiene als Haus- und Nutztier. Parkanlagen, Hausgärten, Alleen, verwilderte Grundstücke, selbst Verkehrsinseln und Balkonpflanzen bieten den Bienen stets einen reich gedeckten Tisch. Doch wo viele Menschen und Tiere auf engem Raum zusammenkommen, ergeben sich immer auch rechtliche Fragen. Die beantwortet unser Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Darf man auf dem eigenen Grundstück Bienen halten?

Tobias Klingelhöfer
Gesetzlich ist es zumindest grundsätzlich nicht verboten, auf seinem eigenen Grundstück eine Imkerei in beliebig großem Umfang zu betreiben. Das Gleiche gilt auch für ein fremdes Grundstück, das der Imker zu diesem Zweck gepachtet hat oder für das ein Einverständnis des Eigentümers vorliegt.

Was ist, wenn sich Nachbarn durch Bienenvölker gestört fühlen?

Tobias Klingelhöfer
Aus § 906 Abs. 1 S. 1 BGB ergibt sich für den Nachbarn die Pflicht, Bienenflug zu tolerieren, wenn die Nutzung seines Grundstückes dadurch nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird. Geht die Beeinträchtigung über das zu tolerierende Maß hinaus, greift der § 1004 BGB! Dieser gibt dem Eigentümer eines Grundstückes einen Anspruch auf Beseitigung gegenwärtiger und Unterlassung drohender wesentlicher Beeinträchtigungen. Der Nachbar kann sich also gegen Beeinträchtigungen seines Grundstückes wehren.

Wann ist eine Beeinträchtigung durch Bienen denn wesentlich?

Tobias Klingelhöfer
Ob eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, richtet sich nach dem Empfinden eines verständig wertenden Durchschnittsmenschen. Auf dieser Grundlage findet eine Interessenabwägung statt. Dabei werden Schwere und Dauer der Einwirkung berücksichtigt, die Lebensgewohnheiten der Menschen im Umfeld und die Zweckbestimmung des beeinträchtigten Grundstücks. Die Auslegung ist also stets eine Frage des Einzelfalls. Beispielsweise sind Beeinträchtigungen durch einen oder zwei Bienenstiche in der Regel unwesentlich; genau wie Verschmutzungen durch Bienenexkremente, insbesondere an Wäschestücken und Fahrzeugen, hervorgerufen durch den Reinigungsflug der Bienen zu Frühjahrsbeginn.

Reicht die bloße Behauptung allergisch zu reagieren aus, um Nachbarn das Imkern zu untersagen?

Die Behauptung, eine Allergie zu haben, wird immer häufiger auch im Rechtsstreit als Argument gegen Bienen vorgetragen. Ob tatsächlich eine – vielleicht sogar lebensbedrohende – Allergie gegen Bienengift vorliegt, kann nur ein Arzt feststellen. Eine bloße Behauptung ist solange ausreichend, bis sie von der anderen Seite bestritten wird. Dann muss der Vortragende im Zivilprozess seine Behauptung beweisen.

Was sagen die Gerichte?

Tobias Klingelhöfer
Das Halten von Bienen in einem reinen Wohngebiet ist gestattet, auch wenn der Stich einer Biene für Allergiker oder Menschen mit Vorerkrankungen unter Umständen eine Gefahr darstellen könnte. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem konkreten Fall. Demnach kann sich der Nachbar eines Wohngrundstücks nur dann gegen die Bienenhaltung wehren, wenn der Bienenzüchter gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme verstößt und wenn der Nachbar in seiner Grundstücksnutzung durch den Bienenflug nachhaltig gestört wird. Unannehmlichkeiten, die den Grad einer Störung noch nicht erreicht haben, stellen hierbei aber noch keine Gründe dar, um dem Bienenzüchter das Halten der Bienen zu untersagen. Die Angst des Nachbarn vor einem Stich spiele demnach keine Rolle (5 S 2352/92).

Darf ein Kleingartenverein das Imkern per Satzung untersagen?

Tobias Klingelhöfer
Ist der Kleingartenverein ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen (erkennbar an dem Zusatz "e.V."), so ist er eine juristische Person im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches und darf sich eine eigene Satzung geben. Die Satzung besitzt den Charakter einer normartigen Regelung des Vereinslebens. Untersagt sie auf den zum Verein gehörenden Parzellen das Halten von Bienenvölkern, ist das dann durchaus rechtens. Ist laut Satzung die Einwilligung der Nachbarn vonnöten, reicht es unter Umständen, wenn ein Nachbar seine Einwilligung verweigert: Zwar kommen Kleingärtner nicht umhin, wilde Insekten wie Wespen, Hummeln und Mücken zu dulden – deshalb ist auch die Duldung von Bienen naheliegend. Hat der Nachbar allerdings eine Allergie gegen Bienengift, muss seine Verweigerung des Einverständnisses akzeptiert werden.

Bienenbox: Bienen ein Zuhause geben

Ein eigenes Bienenvolk halten? Mit der Bienenbox von Johannes Weber wird das jetzt ganz einfach möglich.

Bienen in Berlin
„Na? Wie geht es euch heute?“ Johannes Weber spricht mit seinen Haustieren. Der Unterschied ist nur, dass Johannes nicht ein oder zwei tierische Freunde hat – sondern zehntausende. Weber ist Hobby-Imker und kümmert sich um ein ganzes Bienenvolk. Doch nicht etwa draußen auf dem Land, sondern auf seinem Balkon im Herzen von Berlin. Mit einer eigens entwickelten Box, die den kleinen Insekten das ganze Jahr über als Behausung dient.

So funktioniert die Bienenbox
„Die Bienenbox ist so gestaltet, dass sie gerade Anfängern einen ganz einfachen Einstieg bietet“, erläutert Johannes Weber. „Sie ist im Grunde wie ein Ikea-Schrank. Geliefert wird sie als Paket mit den einzelnen Elementen, einer Anleitung und einem Kreuzschlitz-Schraubendreher.“ In wenigen Schritten ist sie aufgebaut und kann an der Brüstung des Balkons angebracht werden. Innen bietet die Box genug Platz für einzelne Holz-Rähmchen, in denen die Bienen ihre Waben bauen. An der Seite haben sie ein Flugloch zum Betreten und Verlassen ihres neuen Zuhauses. Verdeckt wird die Bienenbox durch ein Jute-Tuch und einen Deckel, der sie von oben verschließt.

Und die Bienen? Werden sie auch mit dem Paket mitgeliefert? Nein. Ein Bienenvolk organisiert man von anderen Imkern. Da sich das Bienenvolk in einem Imker-Stock nach einer gewissen Zeit teilt und bereit für ein neues Zuhause ist, können Imker regelmäßig Schwärme abgeben. Die richtigen Imker-Kontakte bekommen künftige Hobby-Imker in den Vorbereitungs-Kursen.

Die kleinen Insekten werden dann mit einer speziellen Vorrichtung transportiert und in die Bienenbox auf dem Balkon eingelassen. Die Kosten liegen bei rund 600 Euro. Darin inbegriffen sind die Box, der Schwarm und das Imker-Equipment.

Johannes Weber hat mit fünf weiteren engagierten Helfern den Verein Stadtbienen e. V. gegründet. „Wir möchten die Menschen für das Thema begeistern und eine Mischung zwischen Umweltschutz und einem schönen Hobby schaffen.“ Dort können die Interessenten aber nicht nur die Bienenbox bestellen, sondern sich auch für entsprechende Vorbereitungs-Kurse anmelden. Diese werden inzwischen in über 30 Städten im deutschsprachigen Raum angeboten. Schließlich ist es nicht damit getan, die Box einfach nur am Balkon anzubringen.

Brauche ich als Hobby-Imker eine Versicherung?

Um gegen Schäden, die durch einen Bienenstich oder Verschmutzung entstehen könnten, versichert zu sein, musst man nicht in einen Imkerverein eintreten: Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist eine private Bienenhaltung, die als Hobby ausgeführt wird, bereits mitversichert.

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