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Auf den Punkt

 
  • Rauchwarnmelder sind dazu da, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet werden kann, um ein mögliches Feuer zu vermeiden.
  • Für den Einbau sind die stets die Eigentümerin oder der Eigentümer zuständig. Die Wartung kann je nach Bundesland auch Aufgabe des Mieters sein.
 

Keine große Sache, einen Rauchmelder an der Zimmerdecke anzubringen. Doch vielleicht haben Sie noch Fragen: Bin ich überhaupt verpflichtet, einen Rauchmelder zu installieren? Muss ihn der Mieter oder der Vermieter anschaffen? Und wer ist für die Wartung zuständig? Wir haben die Antworten für Sie.

 

Alles schläft, einer wacht: Rauchmelder geben frühzeitig Alarm und schenken mit ihrem lauten Signalton wertvolle Sekunden, in denen man sich und die Familie retten kann! Das ist wichtig, denn Brände im privaten Wohnungsbereich brechen häufig nachts zwischen 22 und 6 Uhr aus. Wer im Schlaf überrascht wird, hat schlechte Chancen. Der gefährliche Rauch macht bereits nach zwei bis drei Minuten besinnungslos. 

Die tödliche Gefahr geht vom Kohlenmonoxid aus, das bei fast jedem Wohnungsbrand entsteht. Gefahren kennen, erkennen und sich richtig verhalten – das ist das A und O der Brandverhütung. Die wichtigste Vorsichtsmaßnahme ist das Anbringen von Rauchmeldern.

 

Allgemeine Informationen zur Rauchmelderpflicht

Seit 2024 gilt die Rauchmelderpflicht in Privatwohnungen in allen Bundesländern - egal ob Neubau, Umbauten oder Bestandsbauten.

 
  • Als Wohnungseigentümer sind Sie für die Montage und die Instandhaltung in Ihrer eigenen Wohnung zuständig.
  • Sind Sie Vermieter, sieht das kaum anders aus. Allerdings können Sie die Kosten für die Wartung wie bei Wasser- und Wärmezählern auf Ihre Mieter umlegen und bei den Nebenkosten abrechnen, sofern Sie das vertraglich vereinbart haben.

In der Vergangenheit kam es gelegentlich zum Streit darüber, ob eine Eigentümerversammlung die Anbringung und Wartung von Rauchmeldern beschließen kann. Sie kann, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem wegweisenden Urteil bestätigt. Voraussetzung: Das Landesrecht sieht eine Rauchmelderpflicht für die Eigentümer vor (Az.: V ZR 238/11).

Mietern raten wir, das Gespräch mit ihrem Vermieter zu suchen, wenn noch keine Rauchmelder in der Mietwohnung eingebaut sind. Bevor Sie selbst aktiv werden und eigenständig Rauchmelder kaufen und anbringen, lohnt es sich zu klären, ob der Vermieter Wert darauf legt, im gesamten Gebäude einheitliche Modelle anbringen zu lassen und diese zentral zu verwalten. Das darf er laut BGH, auch wenn Sie schon Geräte gekauft haben (Az.: VIII ZR 216/14 290/14).

 

Was passiert, wenn Vermieter keine Rauchmelder anbringen?

Wird denn überhaupt kontrolliert, ob Sie Rauchmelder installiert haben? Die Frage sollte eher lauten, was spricht überhaupt dafür, die lebensrettenden Warner wegzulassen. Wenn Sie die Rauchmelderpflicht missachten, drohen verschiedene rechtliche Konsequenzen und Risiken. Besonders kritisch wird es natürlich, wenn etwas passiert.

  • Im Fall eines Brandes mit Sach- oder Personenschäden können Sie haftbar gemacht werden, wenn nachgewiesen wird, dass das Fehlen oder die Fehlfunktion eines Rauchmelders zu einer Verschlechterung der Situation beigetragen hat.
  • Die Missachtung der Rauchmelderpflicht kann auch Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. In manchen Fällen kann die Gebäude- oder Haftpflichtversicherung des Vermieters die Übernahme von Schäden ablehnen oder reduzieren.
  • In Einzelfällen können Mieter eine Mietminderung geltend machen, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Installation und Wartung der Rauchmelder nicht nachkommt und dies einen erheblichen Mangel darstellt.

Halten Sie sich also lieber an die Bauordnung, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

 

Überblick: Diese Rauchmelderpflicht gilt in den einzelnen Bundesländern

Die Installation und Wartung von Rauchmeldern ist eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, die in allen deutschen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist. Wer für den Einbau und die Wartung der Rauchmelder verantwortlich ist – ob Vermieter oder Mieter –, können jedoch von Bundesland zu Bundesland variieren. Die nachfolgende Tabelle bietet Ihnen eine Orientierungshilfe, wie sich die Verantwortlichkeiten in den einzelnen Bundesländern verteilen.

Eines vorab: Eigentümer bzw. Vermieter sind Sie immer für die fachgerechte Installation der Rauchmelder zuständig!

Bundesland
Verantwortlich für den Einbau
Verantwortlich für die Wartung
Baden-Württemberg Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Bayern Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Berlin Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Brandenburg Eigentümer/Vermieter Eigentümer/Vermieter
Bremen Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Hamburg Eigentümer/Vermieter Eigentümer/Vermieter
Hessen Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Mecklenburg-Vorpommern Eigentümer/Vermieter Eigentümer/Vermieter
Niedersachsen Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Nordrhein-Westfalen Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Rheinland-Pfalz Eigentümer/Vermieter Eigentümer/Vermieter
Saarland Eigentümer/Vermieter Eigentümer/Vermieter
Sachsen Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Sachsen-Anhalt Eigentümer/Vermieter Eigentümer/Vermieter
Schleswig-Holstein Eigentümer/Vermieter Bewohner/Mieter
Thüringen Eigentümer/Vermieter Eigentümer/Vermieter

Stand März 2024

 

Worauf Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern achten sollten

Wie bei fast allen elektronischen Geräten gibt es auch bei Rauchmeldern ein paar Unterschiede. Da Rauchmelder mitunter überlebenswichtig sein können, lohnt es sich, auf die Qualität zu achten. Zum Beispiel sollten das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit und das VdS-Prüfsiegel der VdS Schadensverhütung GmbH nicht fehlen. Ein „Q“ in Verbindung mit dem VdS Zeichen kennzeichnet qualitativ hochwertige Rauchmelder, die für den Langzeiteinsatz besonders geeignet sind. Sie haben beispielsweise Batterien mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer.

GS-Zeichen und VdS-Prüfsiegel

Müssen in allen Räumen Rauchmelder installiert sein?

Nein, Rauchwarnmelder müssen nicht in allen Räumen einer Wohnung oder eines Hauses installiert sein. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sollte es jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder in den Aufenthaltsräumen geben, um im Falle eines Brandes eine frühzeitige Warnung zu ermöglichen. Dazu zählen Räume, in denen Personen schlafen sowie Flure, sofern es sich um Rettungswege handelt. Feuchte Räume wie Küchen oder Bäder sind in der Regel ausgenommen, da hier die Gefahr von Fehlalarmen durch Dampfentwicklung besonders hoch ist. Ebenfalls nicht als Aufenthaltsräume und somit nicht für die Installation von Rauchmeldern vorgesehen sind Treppenhäuser, Dachböden, Waschräume oder Garagen. Sinnvoll sind sie aber auch in Kellerräumen mit viel Technik.

Rauchmelder – Wo im Haus anbringen
 

Wie wird der Rauchmelder installiert?

Um die Effektivität und Funktionalität der lebensrettenden Geräte sicherzustellen, sollten Sie bei der Installation von Rauchmeldern einige wichtige Dinge beachten.

  • Ein zentraler Punkt ist die Platzierung der Rauchmelder an der Decke und idealerweise in der Mitte des Raumes. Diese Position ermöglicht es dem Rauchmelder, Brandrauch schnell zu erfassen.
  • Achten Sie auch darauf, dass die Rauchmelder nicht in der Nähe von Luftschächten oder Ventilatoren installiert werden, um Fehlalarme durch direkte Luftströme zu vermeiden.
  • In langen Fluren empfiehlt es sich, alle 15 Meter einen Rauchmelder zu installieren.
  • Beachten Sie zudem die Installations- und Wartungsanweisungen des Herstellers.

Durch das Befolgen dieser Richtlinien tragen Sie als Vermieter wesentlich zur Sicherheit Ihrer Mieter bei und erfüllen gleichzeitig die gesetzlichen Pflichten der Landesbauordnung.

Gut zu wissen: Funk-Rauchmelder der neuesten Generation lassen sich übrigens drahtlos vernetzen und leiten den Alarm weiter. Das Gute daran ist, dass die Melder alle gleichzeitig Alarm auslösen und man wird bei einem Brand auch in weiter entfernt liegenden Räumen gewarnt.

 

Für Küchen gibt es spezielle Hitzemelder

Küchen sind wie Bäder in der Regel von der Rauchmelderpflicht ausgenommen. Hier entwickeln sich häufig Dämpfe, die leider Fehlalarme bei den gängigen Rauchmeldern auslösen können, wenn diese nicht darauf spezialisiert sind. Wenn Sie sich also gegen einen Herdbrand absichern wollen, müssen Sie sich nach geeigneten Meldegeräten umschauen, die man beispielsweise unter der Dunstabzugshaube befestigen kann.

 

So vermeiden Sie einen Fehlalarm des Rauchmelders

Damit die Feuerwehr nicht kommen muss, weil ein defekter Rauchwarnmelder falschen Alarm ausgelöst hat, haben wir einige Tipps für Sie.

  • Nicht das billigste Gerät kaufen! Wählen Sie ausschließlich geprüfte Rauchwarnmelder und wechseln spätestens nach anderthalb Jahren die Batterie. Oder investieren Sie in einen Melder mit einer Zehn-Jahres-Batterie. Die Luxusvariante sind funkunterstützte Melder, die das gesamte Haus warnen.
  • Wenn Sie aus der Nachbarwohnung einen Warnton von einem Rauchmelder vernehmen, sollten Sie klingeln und nachschauen, was sich dahinter verbirgt. Die meisten Geräte geben auch Warnsignale, wenn die Batterie ausgewechselt werden muss oder wenn beim Kochen übermäßig viel Rauch, Dunst oder Hitze entsteht.
  • Prüfen Sie vor einem längeren Urlaub, ob die Geräte ordnungsgemäß funktionieren. Stellen Sie sicher, dass die Batterien noch in Ordnung sind und die Geräte so angebracht sind, dass sie keinen Fehlalarm an heißen Sommertagen auslösen.
 

Passende Gerichtsurteile

Neue Rauchmelder rechtfertigen keine Mieterhöhung

Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich keine mieterhöhende Modernisierung dar, wenn mit ihr keine technische Verbesserung oder sonstige Aufwertung verbunden ist. Der Vermieter darf aufgrund einer solchen Maßnahme deshalb auch nicht die Miete erhöhen, wenn der erstmalige Einbau zu einem früheren Zeitpunkt weder zu höheren Betriebskosten noch zu einer Mieterhöhung geführt hat (Az.: VIII ZR 213/21).

 

Einbau von Rauchmeldern ist eine bauliche Veränderung

Eine Vermieterin hatte beschlossen, den eigenen Wohnungsbestand einheitlich mit Rauchwarnmeldern auszustatten und diese zentral warten zu lassen. Die Mieter hatten aber bereits selber Rauchwarnmelder installiert und den Einbau abgelehnt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied pro Vermieterin, weil der Rauchmeldereinbau eine bauliche Veränderung ist, die zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswerts und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse führt (Az.: VIII ZR 216/14 290/14).

 
 
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Was ist bei der Wartung eines Rauchmelders zu beachten?

Damit Rauchmelder zuverlässig funktionieren, müssen sie regelmäßig gewartet werden. Achten Sie auf die Hinweise des Herstellers auf der Verpackung. Allgemein gilt:

  • Checken Sie mindestens einmal im Jahr Ihren Rauchmelder mit der Prüftaste.
  • Kontrollieren Sie Ihre Rauchmelder nach längerer Abwesenheit.
  • Tauschen Sie die Batterien, wie vom Hersteller empfohlen, regelmäßig aus. Nutzen Sie hier nur die angegebenen Batterietypen.
  • Wechseln Sie die Geräte nach zehn Jahren aus.
 

Muss der hörgeschädigte Mieter den Spezial-Rauchmelder selbst zahlen?

Eigentlich kann man das laute Piepen eines Rauchwarnmelders nicht überhören.
Eigentlich – denn wer hörgeschädigt ist, kann möglicherweise mit einem normalen Rauchmelder nicht viel anfangen. Für Hörgeschädigte gibt es daher spezielle Rauchmelder, die die Warnungen mit Lichtsignalen und Vibrationen ausgeben. Leider sind sie im Vergleich zu ihren akustischen Geschwistern extrem teuer.

Zum Glück müssen sich Betroffene nicht mehr mit den Krankenkassen streiten, wer diese Extrakosten übernimmt.

 

Passende Gerichtsurteile

Ein schwer hörgeschädigter Mann aus Schleswig-Holstein hatte geklagt, weil seine Krankenkasse sich zunächst geweigert hatte, die Geräte zu zahlen. Das Bundessozialgericht (BSG) gab ihm Recht. Die Richter unterstrichen dabei das grundlegende Bedürfnis nach Sicherheit und selbständigem Wohnen von hörgeschädigten Menschen (Az.: B3 KR 8/13 R).

Christina Gellert

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Mietrechts-Expertin
  • Seit 2022 zugelassene Rechtsanwältin

Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder ein Anrecht auf faire und kompetente Unterstützung hat, besonders in einem so lebensnahen Bereich wie dem Mietrecht. Fragen beantworte ich gerne unter:

info@zuhorn.de

 

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