E-Scooter: Das sollten Sie wissen
Wo dürfen E-Scooter fahren? Besteht Helmpflicht? Was ist mit Alkohol? Die Antworten kennt unser Experte Tobias Klingelhöfer.
Normen, Geschwindigkeit und Sicherheitsanforderungen bei E-Scootern
Tobias Klingelhöfer
Sie müssen bestimmte Normen erfüllen. So dürfen sie ein Gewicht von 55 Kilogramm ohne Fahrer nicht überschreiten. Sie dürfen außerdem höchstens 70 cm breit, 200 cm lang und mit Lenk- oder Haltestange bis zu 140 cm hoch sein. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 Stundenkilometer.
Genau wie Fahrräder müssen E-Scooter zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen haben. Außerdem müssen die Steuerelemente für den Elektromotor sofort nach dem Loslassen in ihre Nullstellung zurückspringen. Sonst würde sich der Scooter bei einem ungewollten Absteigen ja selbstständig machen. Die Beleuchtung darf zwar abnehmbar sein, aber seitliche Reflektoren sind genauso Pflicht wie eine gut hörbare Klingel oder Glocke.
Wo dürfen E-Scooter fahren? Gehweg, Radweg, Fahrbahn?
Tobias Klingelhöfer
E-Scooter müssen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge auf Radwegen und Radfahrstreifen unterwegs sein. Und zwar unabhängig davon, ob für Radfahrer eine Benutzungspflicht besteht. Gibt es keine Radverkehrsfläche, gehören die kleinen Flitzer auf die Fahrbahn. Die ursprüngliche Regelung, E-Scooter, die zwischen sechs und zwölf Stundenkilometer schnell sind, auf Gehwegen fahren zu lassen, wurde vom Bundesrat verworfen.
Fahrerlaubnis für E-Scooter: Kein Mofa-Führerschein erforderlich
Tobias Klingelhöfer
Nein, eine spezielle Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Vorgeschrieben ist aber eine Haftpflichtversicherung. Die wird hinten am Fahrzeug durch einen Versicherungsaufkleber mit fälschungssicherem Hologramm dokumentiert.
Alkohol: Promillegrenzen bei E-Rollern
Tobias Klingelhöfer
Das ist gar keine gute Idee! Anders als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot. Wer Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht, macht sich sogar schon ab 0,3 Promille strafbar.
Bußgelder für E-Scooter-Verstöße
Tobias Klingelhöfer
Wer einen Unfall mit einem E-Scooter ohne Betriebserlaubnis baut, haftet für alle verursachten Schäden. Zudem kostet es 70 Euro Bußgeld und die Polizei kann Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verhängen. Dafür kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe fällig werden. In Summe also ein teurer Spaß, ohne Zulassung und Versicherung durch die Gegend zu düsen.
Auch Rotlichtverstöße sind übrigens auf dem elektrischen Roller kein Kavaliersdelikt: Geschieht beim Ignorieren der roten Ampel ein Unfall, kann ein Bußgeld bis zu 180 Euro fällig werden. Zudem kostet es einen Punkt in Flensburg.
Auf welche Gefahren muss man sich einstellen?
Tobias Klingelhöfer
Das Brett eines E-Scooters ist relativ kurz. Fahrer müssen sich mit beiden Händen am kurzen Lenker festhalten und haben keinen Arm frei, um anzuzeigen, wenn sie abbiegen wollen. Und da weder Blinker oder Bremsleuchten bei E-Scootern vorgeschrieben sind, werden Bremsvorgänge und Fahrtrichtungswechsel oft spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt. Wer auch bei winterlichen Temperaturen auf seinen E-Roller steigt, sollte sich besonders warm anziehen, weil man sich weniger bewegt als auf einem Fahrrad. Auch glatte oder holprige Straßen sind für E-Scooter-Fahrer aufgrund der kleinen Räder eine besondere Herausforderung und nicht mit dem Fahrrad zu vergleichen. Anfängern rate ich daher unbedingt zu einigen Übungsrunden ohne Verkehr, z. B. auf einem leeren Parkplatz.
Aktuelle Gerichtsurteile
Wer mit einem E-Scooter fährt, obwohl er absolut fahruntüchtig ist, verliert seine Fahrerlaubnis. Es greife die Regelvermutung des Paragrafen 69 Strafgesetzbuch, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig. Von der Vermutung sei weder allein aufgrund der Art des Kfz abzuweichen, noch sei diese als stets mildernd zu berücksichtigen (Az.: 1 ORs 33/23).
Eine weitere Entscheidung traf das Oberlandesgericht Hamm, welches trotz geringer Geschwindigkeit eine notstandsähnliche Situation verlangte, damit der Führerschein ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille nicht entzogen wird (Az.: 1 ORs 70/24).
Wer unter Cannabiseinfluss mit einem E-Scooter fährt, muss unter Umständen mit dem Entzug des Führerscheins rechnen. Das zeigt ein vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedener Fall. Auch beim Fahren mit einem E-Scooter sei das Trennungsgebot zu beachten, also zwischen dem Cannabiskonsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs zu trennen, hebt das Gericht in dem Eilverfahren hervor (Az.: 11 L 184/23).
Fahren zwei Personen auf einem E-Scooter und hält sich der absolut fahruntüchtige Mitfahrer mit am Lenker fest, zählt das als "Trunkenheit im Verkehr" (Paragraf 316 Strafgesetzbuch, StGB). Dies hat das Landgericht Oldenburg entschieden und einen vorläufigen Fahrerlaubnisentzug bestätigt. Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem E-Scooter sei die absolute Fahruntüchtigkeit ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille anzunehmen (Az.: 4 Qs 368/22).
Die Anordnung eines bußgeldrechtlichen Fahrverbots ist auch bei einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt mit einem E-Scooter rechtmäßig. Denn das Fahren mit einem E-Scooter berge ein erhebliches Gefährdungs- und Verletzungspotential für Dritte, das beim Fahren unter Drogeneinfluss noch gesteigert sei. Dies entschied laut ARAG Experten das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken, wonach es allerdings auf die konkreten Umstände der jeweiligen Fahrt ankomme (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21).
Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger gegenüber Elektrokleinstfahrzeugen, so genannten E-Scootern oder Elektrorollern, Vorrang.
Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz müssen die Fahrer ihre Fahrweise und Fahrgeschwindigkeit so anpassen, dass es nicht zu einer Behinderung oder Gefährdung der Fußgänger kommt. Hierzu gehöre auch, durch Warnsignale, Blickkontakt oder auf andere Weise eine Verständigung mit dem Fußgänger zu suchen.
Achte oder reagiere dieser nicht auf Warnsignale, müsse das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst werden, wenn dies erforderlich sei, um eine Behinderung oder Gefährdung zu vermeiden, betonte das Gericht (Az.: 12 U 692/18).
Halter haftet bei Parkverstoß mit E-Scooter
Wird ein E-Scooter auf einem Gehweg so abgestellt, dass er andere Verkehrsteilnehmer behindert und gefährdet, liegt ein bußgeldbewährter Verstoß gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot vor. Macht der E-Scooter-Anbieter keine Angaben zum Fahrer, haftet er laut Amtsgericht Hamburg-Altona (Az: 327b OWi 1/23)– wie bei einem Verkehrsverstoß mit einem Pkw – als Halter.
Unfälle mit E-Scootern
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verursachen geliehene E-Scooter mehr Schäden als solche in Privatbesitz. In 2023 verursachten Leih-Scooter, die nur rund 20 Prozent des Bestands ausmachen, aber 40 Prozent aller E-Scooter-Schäden in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Insgesamt verursachten E-Scooter in 2023 knapp 5.000 Schäden, für die die Versicherer insgesamt 25,5 Millionen Euro zahlten. Positiv: Die Unfallhäufigkeit ist rückläufig.
Rund 990.000 E-Scooter waren laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft 2023 insgesamt auf Deutschlands Straßen unterwegs. Das sind fast 30 Prozent mehr als im Vorjahr. Zugenommen hat vor allem die Anzahl privater Scooter.
Versicherungspflicht für E-Roller
Nach Angaben der ARAG Experten benötigen E-Scooter eine Betriebserlaubnis des Kraftfahrtbundesamtes. In diesem Rahmen ist eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrtzeuge vorgeschrieben. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied zum Auto: Während geschädigte Dritte bei Pkw-Unfällen ihren Schaden immer vom Haftpflichtversicherer des Verursachers ersetzt bekommen – hier spricht man von einer verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung (Paragraf 7, Straßenverkehrsgesetz (StVG)) –, bleibt der durch einen E-Roller Geschädigte unter Umständen auf dem Schaden sitzen.
In einem konkreten Fall war das geparkte Auto eines Autofahrers von einem E-Scooter beschädigt worden. Es konnte zwar kein Fahrer ermittelt werden, denn der hatte offensichtlich das Weite gesucht, aber anhand des Gefährts konnte der Mann zumindest die Haftpflichtversicherung ausfindig machen. Als er vom Versicherer Schadensersatz forderte und sich dabei auf die verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung berief, winkte die Versicherung ab. Und zwar zu Recht, wie die ARAG Experten bestätigen. Da Elektrokleinstfahrzeuge auf ebener Strecke mit maximal 20 km/h unterwegs sind, ist eine verschuldensunabhängige Haftung gemäß Paragraf 8 StVG ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mann blieb daher auf seinem Schaden sitzen (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 29 C 2811/20 (44)).
Versicherung bei Miet-Rollern
In der Regel sind gemietete E-Scooter durch den Verleiher versichert. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass damit nur die Schäden abgesichert sind, die anderen mit dem Miet-Gefährt zugefügt werden. Schäden am eigenen Leib und am gemieteten Scooter müssen die Fahrer aus eigener Tasche zahlen. Je nach Anbieter können Kunden aber auch unfallversichert sein.
Immer ab 1. März: Neue Schilder für E-Scooter
Immer im März wechselt die Farbe der Kennzeichen für E-Scooter, damit man direkt sehen kann, ob ein Fahrzeug versichert ist. Die aktuellen Farben sind Blau (2024/2025), Grün (2025/2026) und Schwarz (2026/2027).
Wer mit alten Kennzeichen weiterfährt, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz, macht sich strafbar und muss Schäden selbst zahlen.
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