Rechtsschutzversicherung für Studenten
Studieren, jobben, klarkommen – wir kümmern uns ums Rechtliche.
Anwaltskosten, Prozesskosten, Entschädigungen: Gerade für jüngere Menschen ist ein Rechtsstreit oft ein großes finanzielles Risiko, das du mit uns abfedern kannst.
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Wir stehen dir bei, wenn's drauf ankommt
Ein Streit mit dem Vermieter, eine Auseinandersetzung mit einem Reiseunternehmen oder ein einfacher Verkehrsunfall: Ohne den richtigen Rechtsbeistand können kleine Probleme oft große Wellen schlagen. Dabei sind gerade jüngere Leute für den Fall der Fälle oft nur unzureichend abgesichert. Um auch junge Leute bestmöglich zu unterstützen, haben wir deshalb die Leistungen unserer privaten Rechtsschutzversicherung für Studenten und Azubis erweitert und noch innovativer gemacht.
Rechtsschutz für junge Leute mit vielen Vorteilen
Wie kann ich die Kosten der Rechtsschutzversicherung für Studenten günstig gestalten?
Was spricht für den ARAG Studenten-Rechtsschutz?
Studierende, Azubis und junge Menschen im Allgemeinen haben selten die Mittel, einen langen Rechtsstreit zu führen. Denn selbst wenn man im Recht ist, erfordert eine Auseinandersetzung vor Gericht meist einen langen Atem und die nötigen finanziellen Ressourcen für Anwalts- und Prozesskosten. Und genau die übernehmen wir für dich im Fall der Fälle – damit du nicht klein beigeben musst.
Egal ob eine Studienplatzklage oder ein Verkehrsunfall, eine Auseinandersetzung mit dem Vermieter oder ein Streit um den Bafög-Anspruch: Unsere Rechtsschutzversicherung für Studenten kann dir in verschiedensten Lebenslagen zur Seite stehen – und deckt für dich die Kosten für Prozess, Anwalt, Entschädigung der Zeugen und vom Gericht bestellte Gutachter. Ebenfalls inkludiert sind potenzielle Kosten für eine Mediation oder eine anderweitige außergerichtliche Klärung. Und sogar um die Gebühren der Gegenseite musst du dir keine Sorgen machen. Wir springen ein, wenn du von einem Gericht dazu verpflichtet wirst, beispielsweise Kosten des Gegners zu zahlen. Und selbst außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts – also etwa persönliche Beratungen, das Aufsetzen von Schreiben oder Verhandlungen mit der Gegenseite – werden übernommen.
Wenn der Platz fehlt, aber der Anspruch besteht
Hilft mir die Rechtsschutzversicherung einen Studienplatz einzuklagen?
Ja, in der Premiumvariante bietet dir der Privatrechtsschutz der ARAG auch Rechtsschutz für Studienplatzklagen. Dabei sind während der Vertragsdauer bis zu fünf Verfahren versichert.
Natürlich kannst du auch bei Anliegen rund um deinen Studienplatz jederzeit ARAG JuraTel® nutzen und dich – wann immer du Fragen hast – telefonisch von einem Anwalt beraten lassen.
In welchen Fällen hilft mir als Student oder Azubi eine Rechtsschutzversicherung noch?
Guter rechtlicher Schutz kann sich tagtäglich auszahlen – auch für Studierende und Azubis. Mit dem richtigen Rechtsschutz musst du im Streitfall nicht klein beigeben. Zum Beispiel dann, wenn …
- … das BAföG-Amt zu wenig zahlt und du gegen eine unrechtmäßige Kürzung klagen willst,
- … dein Vorgesetzter im Nebenjob dich für einen Schaden verantwortlich machen will, den du nicht verursacht hast, oder
- … du gegen einen Reiseveranstalter vorgehen willst, der dir falsche Versprechungen gemacht hat.
Wo du ohne Rechtsschutz schnell vor der Frage stehst, ob du Recht oder dein Erspartes behalten willst, bist du mit dem richtigen Versicherungsschutz dafür gerüstet, entschieden dagegenzuhalten.
Noch Fragen zum Rechtsschutz für Studenten?
Rechtsschutz: Sinnvoll oder überflüssig?
Eine Mediation, die telefonische Anwaltsberatung ARAG JuraTel® und unseren ARAG Online-Rechts-Service kannst du sofort ohne Wartezeit in Anspruch nehmen. Für einige andere Leistungen gilt hingegen eine bestimmte Wartezeit.
Drei Monate Wartezeit für…
- Arbeits-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
- Vertrags- und Sachenrechtsschutz (Komfort)
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz (Kompakt)
- Steuer-Rechtsschutz (Kompakt)
- Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Komfort und Premium)
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben
- Rechtsschutz für Plan-Feststellungs- und Enteignungsverfahren
- Beratungs-Rechtsschutz bei arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für Betreuungsverfahren (Kompakt)
- Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten
Sechs Monate Wartezeit für…
- Arbeits-Rechtsschutz (Kompakt)
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Kompakt)
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Kompakt)
- Beitragsfreistellung
- Bauherren-Rechtsschutz
- Arbeitslosen-Schutz
- Vorsorge-Rechtsschutz
Ein Jahr Wartezeit für…
- Erb-Rechtsschutz
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Drei Jahre Wartezeit für…
- Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
- Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen
Nicht unbedingt: Grundsätzlich bist du auch als Volljährige(r) – solange du unverheiratet bist und dich noch in einer Ausbildung oder Studium befindest – über den Vertrag deiner Eltern mitversichert. Sobald die Ausbildung oder das Studium beendet ist und du eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausübst für die du ein leistungsbezogenes Entgelt erhältst oder eine selbstständige Tätigkeit aufnimmst, endet die Mitversicherung.
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Schnell und bequem zu deiner Rechtsschutzversicherung! Berechne im ersten Schritt deinen Beitrag und schließe dann mit deinen persönlichen Angaben den ARAG Privatrechtsschutz ganz einfach online ab.
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