Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap
 

Mit steigenden Energiekosten ist auch das Wohnen teurer geworden. Hinzu kommen energieeffiziente Sanierungen, die sich ebenfalls auf die Wohnkosten auswirken. Deshalb gab es in 2023 eine Reform des Wohngelds, durch die deutlich mehr Haushalte als bis dato Wohngeld erhalten. Zudem wurde das Wohngeld im Schnitt verdoppelt. Wir sagen, wer Anspruch auf Wohngeld hat und wie man den Zuschuss beantragen kann.

So viel Wohngeld gibt es

Das Wohngeld ist zum Jahreswechsel 2023 auf rund 370 Euro monatlich erhöht worden. Es berechnet sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Miete des Wohnraums bzw. der Belastung bei selbstgenutztem Wohneigentum sowie dem Gesamteinkommen aller berechtigten Haushaltsmitglieder. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes für Mietwohnungen ist die Bruttokaltmiete.

 

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld kann bekommen, wessen Einkommen nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum – egal, ob Mietwohnung oder eigene Immobilie – zu tragen. Vorschriften, wie groß eine Wohnung sein darf, gibt es nicht. Auch keine Auflagen vom Jobcenter oder anderen Behörden.

Wer wissen möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann dies auf der Seite des Bundesbauministeriums mit dem WohngeldPlus-Rechner prüfen.

Besteht ein Anspruch, kann das Wohngeld beim örtlichen Wohngeldamt beantragt werden. Dort wird der Anspruch geprüft und die genaue Höhe festgelegt. Zunächst sind Abschlagszahlungen möglich, damit das Wohngeld zügig ausgezahlt werden kann. Keinen Anspruch haben Personen, die bereits andere Transferleistungen wie z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

 

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Der Bewilligungszeitraum des Wohngelds wurde von einem Jahr auf 18 Monate verlängert. Ob der Anspruch weiterhin besteht, muss erst ein halbes Jahr später geprüft werden. Zudem wird das Wohngeld bereits ab einer Mieterhöhung von zehn Prozent erhöht, früher gab es erst ab einer Mieterhöhung von 15 Prozent eine Anpassung des Wohngeldes.

 

Wo beantragt man das Wohngeld?

Je nach Gemeinde gibt es unterschiedliche Stellen, die für das Wohngeld zuständig sind. Teilweise gibt es Wohngeldstellen, woanders sind Sozialamt, Standesamt oder Bürgermeisterbüro zuständig. Ein Blick auf die jeweilige Gemeindeseite im Netz gibt darüber Auskunft. Dort finden sich in der Regel auch die passenden Formulare zum Download.

 

Neu seit 2023: der Heizkostenzuschlag

Um die steigenden Energiekosten bezahlen zu können, erhalten Wohngeldempfänger seit 2023 dauerhaft eine Heizkostenpauschale als Zuschlag zur Miete. Bis dahin wurden Kosten für Heizung und Warmwasser beim Wohngeld nicht berücksichtigt. Im Schnitt führt die Pauschale nach Information der ARAG Experten zu 1,20 Euro mehr pro Quadratmeter.

 

Neu seit 2023: die Klimakomponente

Auch diese Pauschale ist seit dem vergangenen Jahr neu: Der Zuschlag in Höhe von 40 Cent pro Quadratmeter muss gezahlt werden, wenn die Miete nach energetischen Maßnahmen im Gebäudebereich erhöht wird und die bisherige Höchstgrenze des Wohngeldes bereits erreicht ist.

Sowohl Klimakomponente als auch Heizkosten­zuschlag werden als Pauschalen gezahlt, um die Verwaltung zu vereinfachen und um weiterhin Anreize zum Energiesparen zu erhalten.

 

Das passende Gerichtsurteil: Kein Wohngeld für Langzeit-Studenten

Studierende können bei überlanger Studiendauer einen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Dies gelte insbesondere, wenn das Studium unter Berücksichtigung der Gesamtumstände nicht mehr ernsthaft betrieben werde, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. In einem solchen Fall sei von Rechtsmissbrauch auszugehen (Az.: 21 K 144/22).

 
 
Teaser Mietrechtsschutz Sofort
 

Mietrechtsschutz

Wir schützen Ihr Recht, wenn es einmal zum Konflikt mit Ihrem Vermieter, Nachbarn oder Hausverwalter kommen sollte.

Christina Gellert

Rechtsanwältin

  • Rechtsanwältin, Zuhorn & Partner Rechtsanwälte
  • ARAG Partneranwältin & Mietrechts-Expertin
  • Seit 2022 zugelassene Rechtsanwältin

Ich bin fest davon überzeugt, dass jeder ein Anrecht auf faire und kompetente Unterstützung hat, besonders in einem so lebensnahen Bereich wie dem Mietrecht. Fragen beantworte ich gerne unter:

info@zuhorn.de

 

Könnte Sie auch interessieren

 

Wohnungsbesichtigung: Ihre Rechte als Mieter

Ihr Vermieter hat sich für eine Wohnungsbesichtigung angekündigt? Lesen Sie, wann Sie ihn in Ihre Wohnung lassen müssen. Und welche Rechte und Pflichten er hat.

Wo dürfen Mieter rauchen?

Rauchen in der Mietwohnung: Erfahren Sie, wann und wo Sie als Mieter in Ihrer Wohnung rauchen dürfen.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services