Erweiterter Strafrechtsschutz
Im Ernstfall zählt, wer hinter einem steht.
Unbewusste Verstöße, falsche Verdächtigungen, fahrlässiges Handeln – mit einem erweiterten Strafrechtsschutz schlafen Sie auch dann ruhig, wenn Ihnen ein Verfahren droht.
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Angeblich vorsätzliche Vergehen souverän abwehren
Egal ob es ein unberechtigter Verdacht wegen Steuerhinterziehung ist oder eine angeblich vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeit: Gegen ein Strafrechtsverfahren ist niemand gefeit. Auch im Unschuldsfall kann die gerichtliche Klärung eines Sachverhalts viel Zeit, Geld und Nerven kosten. Genau aus diesem Grund gibt es den erweiterten Strafrechtsschutz der ARAG, der Sie neben Ihrem privatem auch im beruflichen und ehrenamtlichen Bereich schützt.
Ihre Vorteile mit dem erweiterten Strafrechtsschutz
Was ist ein erweiterter Strafrechtsschutz?
Mit einem erweiterten Strafrechtschutz besteht für Sie Rechtsschutz bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen oder auch vorsätzlichen Vergehens. Eingeschlossen sind hier beispielsweise Vorwürfe wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung, Unterschlagung oder Steuerhinterziehung. Für Sie als Versicherungsnehmer umfasst der Versicherungsschutz jede verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts, die dazu dient, die Verteidigung in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
Nicht vom erweiterten Strafrechtsschutz abgedeckte Fälle sind jene, in denen Sie wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit, Straftat oder eines Verbrechens verurteilt werden. Davon ausgeschlossen sind Fälle, in denen das Vergehen mit einem Strafbefehl geahndet werden. Hier besteht der Versicherungsschutz weiterhin.
Erweiterter Strafrechtsschutz: Beispielfälle
In welchen Fällen schützt Sie der erweiterte Strafrechtsschutz vor Anwaltskosten, wenn das Verfahren eingestellt wird oder in einem Freispruch endet?
Noch Fragen zum erweiterten Strafrechtsschutz?
Der erweiterte Strafrechtsschutz greift sofort ohne Wartezeit. Eine Ihnen vorgeworfene, angebliche Straftat kann sogar vor Beginn Ihrer Strafrechtsschutzversicherung liegen, solange das Ermittlungsverfahren während des vereinbarten Vertragszeitraums eingeleitet wurde.
Für weitere Leistungen der ARAG Rechtsschutzversicherungen kann je nach Tarif und der von Ihnen dazu gewählten Leistungsbausteine die Wartezeit variieren. Das bedeutet, dass Sie gewisse Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung womöglich erst nach einer Karenzzeit in Anspruch nehmen können.
Nicht vom erweiterten Strafrechtsschutz abgedeckte Fälle sind jene, in denen Sie wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit, Straftat oder eines Verbrechens verurteilt werden. Davon ausgeschlossen sind Fälle, in denen das Vergehen mit einem Strafbefehl geahndet werden. Hier besteht der Versicherungsschutz weiterhin.
Mit dem erweiterten Strafrechtsschutz der ARAG sind nicht nur Sie selbst versichert, sondern immer auch Ihre Kinder (inklusive Adoptiv- oder Stiefkinder), solange diese noch keine berufliche Tätigkeit ausüben oder verheiratet sind.
Wenn Sie die Rechtsschutzversicherung mit erweitertem Strafrechtsschutz für die ganze Familie abschließen, sind zudem eheliche, eingetragene oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft zusammenlebende sonstige Lebenspartner – insoweit diese an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind – versichert. Darüber hinaus sind auch Kinder Ihrer Lebenspartner sowie verwandte oder verschwägerte Personen, die im gleichen Haushalt leben, mit dem erweitertem Strafrechtsschutz abgesichert.
Unseren erweiterten Strafrechtsschutz können Sie sowohl online als auch telefonisch oder direkt bei Ihrem ARAG Berater vor Ort abschließen. Beachten sollten Sie dabei, dass der erweiterte Strafrechtsschutz nur in den Tarifen Komfort oder Premium unseres Privatrechtsschutzes beziehungsweise unseres Versicherungspaket Recht&Heim inkludiert ist.
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