Schutz im Pflegefall

Ihre gesetzliche Pflegepflicht­versicherung

Pflegegrad-Antrag: Begutachtung und Fristen

Stellen Versicherte einen Antrag auf Feststellung oder Änderung eines Pflegegrades, beauftragt deren Versicherer den medizinischen Dienst Medicproof mit der Begutachtung und der Prüfung, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Eine Entscheidung des Versicherungsunternehmens soll laut § 18c Abs. 1 SGB XI innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragstellung vorliegen. In besonders gelagerten Fällen sind kürzere Fristen von fünf oder zehn Arbeitstagen vorgesehen. Laut § 18d Abs. 4 SGB XI sind die Statistiken über die Einhaltung dieser Fristen zu veröffentlichen.

Einhaltung der Begutachtungsfrist bei Pflegebedürftigkeit

Begutachtungsfrist 2025

Anzahl

Anteil

Verfristung

Fristwahrung

5 Arbeitstage

65

12,9 %

1

98,46 %

10 Arbeitstage

keine

25 Arbeitstage

439

87,1 %

60

86,33 %

Gesamt

504

100 %

61

87,9 %

Entschädigung bei Frist­überschreitung

Bei von uns zu vertretenden Fristüberschreitungen erhalten Versicherte eine gesetzlich vorgesehene Entschädigungszahlung in Höhe von 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung.

Gutachtenstatistik

Begutachtungsfrist 2024

Anzahl

Anteil

Verfristung

Fristwahrung

25 Arbeitstage

287

90,54 %

44

84,67 %

5 Arbeitstage

28

8,83 %

1

96,43 %

10 Arbeitstage

2

0,63 %

1

50,00 %

Gesamt

317

100 %

46

85,49 %

Begutachtungsfrist 2023

Anzahl

Anteil

Verfristung

Fristwahrung

25 Arbeitstage

260

90,28 %

33

87,31 %

7 Kalendertage

28

9,72 %

100,00 %

14 Kalendertage

0,00 %

0,00 %

Gesamt

288

100 %

33

11,46 %

Begutachtungsfrist 2022

Anzahl

Anteil

Verfristung

Fristwahrung

25 Arbeitstage

239

89,18 %

11

95,40 %

7 Kalendertage

29

10,82 %

100,00 %

14 Kalendertage

0,00 %

0,00 %

Gesamt

268

100 %

11

4,10 %