Gesundheitsreform 2027: Was sich für Sie ändert
Die Gesundheitsreform bringt neue Regeln für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Lesen Sie hier, was das für Ihren Versicherungsschutz bedeutet – und wann Sie handeln sollten.
Auf den Punkt
Für privat Versicherte ist insbesondere die außerordentliche Anhebung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) wichtig. Vor allem für angestellte PKV-Versicherte kann sich durch die Erhöhung die Frage stellen, ob der bestehende Versicherungsschutz bestehen bleibt.
Für gesetzlich Versicherte stehen dagegen vor allem Änderungen bei Zuzahlungen, Zahnersatz und der beitragsfreien Familienversicherung im Mittelpunkt.
Sie sind privat krankenversichert? Das ist für Sie wichtig
Für die meisten privat Versicherten ändert sich durch die Gesundheitsreform zunächst nichts am bestehenden Versicherungsschutz. Relevant wird die Reform insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Einkommen nahe an der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
JAEG 2027: Was die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze für Ihre PKV bedeutet
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt, ab welchem regelmäßigen Einkommen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich nicht mehr der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen. Wird die maßgebliche Grenze unterschritten, kann grundsätzlich wieder Versicherungspflicht in der GKV entstehen.
Für das Jahr 2027 gelten abhängig vom Beginn der privaten Krankenversicherung zwei verschiedene Beträge:
- Bei einem Vertragsbeginn bis zum 31. Dezember 2026 gilt die regulär fortgeschriebene (JAEG) von voraussichtlich rund 81.000 Euro pro Jahr.
- Für Verträge mit Beginn ab dem 1. Januar 2027 kommt die außerordentlich erhöhte JAEG von voraussichtlich rund 84.600 Euro pro Jahr zur Anwendung. Das ist ein Plus von 3.600 Euro.
Bereits privat Versicherte erhalten Bestandsschutz
Für bestimmte Arbeitnehmer, die bereits vor dem Inkrafttreten der neuen Regelung aufgrund ihres Einkommens versicherungsfrei und privat vollversichert waren, gilt eine Bestandsschutzregelung. Entscheidend ist deshalb nicht allein die neue allgemeine JAEG. Maßgeblich ist vielmehr, welche Jahresarbeitsentgeltgrenze für die persönliche Versicherungssituation gilt. Demnach lässt sich nicht allein aus der neuen JAEG ableiten, dass ein Wechsel in die GKV erforderlich wird.
Einkommen unter der JAEG: Das gilt für Privatversicherte
Wenn Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versicherungspflichtig werden, kann grundsätzlich wieder eine Mitgliedschaft in der GKV erforderlich sein. Ob dies tatsächlich der Fall ist und welche Möglichkeiten bestehen, hängt unter anderem von Ihrer bisherigen Versicherungssituation und den konkreten Umständen ab.
Eine individuelle Prüfung ist insbesondere sinnvoll, wenn:
- Ihr Einkommen nahe an der maßgeblichen JAEG liegt
- Ihr Gehalt sinken könnte
- Sie den Arbeitgeber wechseln
- Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren
- sich Ihre berufliche Situation verändert
- Sie eine Befreiung von der Versicherungspflicht in Betracht ziehen
Entscheidend sind unter anderem Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt, Ihre bisherige Versicherungssituation und die konkrete Ursache einer möglichen Versicherungspflicht.
Für bestimmte bereits privat Versicherte gilt die Bestandsschutzregelung. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann in anderen Konstellationen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Da eine Befreiung nur unter bestimmten Umständen widerrufbar ist, sollte eine solche Entscheidung sorgfältig geprüft werden.
Gut zu wissen
Die Gesundheitsreform ändert nicht automatisch die Leistungen Ihres PKV-Tarifs. Wenn Sie weiterhin privat versichert bleiben, gilt grundsätzlich der Versicherungsschutz, den Sie mit Ihrem Tarif vereinbart haben.
Selbstcheck
Muss ich wegen der Gesundheitsreform aus der PKV zurück in die GKV?
Was Sie als PKV-Versicherter jetzt tun sollten
1. Prüfen Sie Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
Entscheidend ist nicht nur Ihr aktuelles Monatsgehalt, sondern das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
2. Finden Sie heraus, ob Sie von der neuen JAEG betroffen sein könnten
Das gilt insbesondere, wenn Ihr Einkommen nahe an der maßgeblichen Grenze liegt oder sich Ihre berufliche Situation verändert.
3. Keine vorschnelle Entscheidung treffen
Ob Ihre bisherige Versicherungssituation bestehen bleiben kann, lässt sich nicht allein anhand der neuen JAEG beurteilen.
4. Persönliche Situation prüfen lassen
Bei Unsicherheit kann eine individuelle Prüfung klären, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Ihre Versicherungssituation haben.
Die Reform kann ein guter Anlass für einen Versicherungs-Check sein!
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren bestehenden Versicherungsschutz einmal insgesamt zu überprüfen. Denn Ihre persönlichen Bedürfnisse können sich unabhängig von der Reform verändern.
Eine Überprüfung kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn sich folgendes ändert:
• berufliche Situation
• Einkommen
• familiäre Situation
• Lebensplanung
• Erwartungen an Ihren Versicherungsschutz
Eine Überprüfung bedeutet dabei nicht automatisch, dass Sie Ihren Versicherungsschutz anpassen sollten. Sie schafft zunächst Klarheit darüber, ob dieser noch zu Ihrer heutigen Situation passt.
Sie sind gesetzlich krankenversichert? Das ändert sich 2027
Für GKV-Versicherte stehen bei der Gesundheitsreform vor allem die Auswirkungen auf die eigenen Gesundheitskosten im Mittelpunkt. Die Reform sieht unter anderem Veränderungen bei Zuzahlungen, beim Zahnersatz und bei der beitragsfreien Familienversicherung vor.
Höhere Zuzahlungen bei bestimmten Leistungen
Ab 1. Januar 2027 steigen die gesetzlichen Zuzahlungen für verschiedene Gesundheitsleistungen. Bei Arznei- und Hilfsmitteln bleibt es grundsätzlich bei 10 Prozent der Kosten. Die Mindestzuzahlung steigt von 5 auf 7,50 Euro, die Höchstzuzahlung von 10 auf 15 Euro.
Beispiel: Kostet ein Medikament 80 Euro, beträgt die Zuzahlung weiterhin 8 Euro. Bei Kosten von 200 Euro greift künftig die neue Obergrenze von 15 Euro.
Auch bei Heilmitteln wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie sowie bei häuslicher Krankenpflege bleibt es bei einer Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten. Zusätzlich steigt die feste Zuzahlung je Verordnung von 10 auf 15 Euro.
Bei einem Krankenhausaufenthalt werden künftig 15 Euro statt bisher 10 Euro pro Tag fällig. Die Begrenzung auf maximal 28 Tage im Kalenderjahr bleibt bestehen. Bei einem 14-tägigen Aufenthalt steigt die Zuzahlung damit beispielsweise von 140 auf 210 Euro.
Zahnersatz: Der Festzuschuss sinkt
Der Festzuschuss der GKV zur Regelversorgung beim Zahnersatz wird grundsätzlich von 60 auf 50 Prozent reduziert. Wer die Voraussetzungen für einen höheren Zuschuss über regelmäßige Vorsorge erfüllt, kann weiterhin einen höheren Festzuschuss erhalten.
Dadurch kann der eigene Kostenanteil bei Zahnersatz steigen.
Anpassungen in der Familienversicherung ab 2028
Ab 2028 können für bestimmte Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die bisher beitragsfrei familienversichert sind, zusätzliche Beiträge entstehen. Die Regelung sieht Ausnahmen vor, unter anderem bei Kindern im Haushalt sowie in bestimmten weiteren Lebenssituationen.
Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt grundsätzlich bestehen. Ob Sie persönlich betroffen sind, hängt von Ihrer familiären und finanziellen Situation ab.
Beitragsbemessungsgrenze 2027: Folgen für gesetzlich Versicherte
Auch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird 2027 voraussichtlich außerplanmäßig angehoben. Nach aktuellem Stand soll sie bei rund 76.500 Euro pro Jahr beziehungsweise 6.375 Euro pro Monat liegen. Für Arbeitnehmer, deren Einkommen über der bisherigen Grenze liegt, bedeutet dies, dass ein größerer Teil ihres Gehalts bei der Berechnung der gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge berücksichtigt wird. Wie stark die Beiträge tatsächlich steigen, hängt unter anderem von der Höhe des Einkommens sowie vom Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse ab.
Gesundheitsreform 2027 im Überblick
|
Änderung |
Ab wann? |
Für wen relevant? |
Was bedeutet das? |
|---|---|---|---|
|
JAEG wird zusätzlich angehoben |
2027 |
insbesondere Arbeitnehmer |
Versicherungspflicht kann sich verändern |
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Bestandsschutz für bestimmte PKV-Bestandsversicherte |
2027 |
bereits privat versicherte Arbeitnehmer |
zusätzliche JAEG-Erhöhung greift nicht |
|
Höhere Zuzahlungen |
2027 |
GKV-Versicherte |
höhere Eigenanteile möglich |
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Niedrigerer Festzuschuss Zahnersatz |
2027 |
GKV-Versicherte |
höhere Eigenanteile möglich |
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Änderungen Familienversicherung |
2028 |
bestimmte GKV-Familienversicherte |
eigener Beitrag möglich |
|
Ausgabenbegrenzungen im Gesundheitswesen |
2027 ff. |
vor allem GKV-System |
Beitragssätze sollen stabilisiert werden |
Häufige Fragen zur Gesundheitsreform 2027
Fragen zur privaten Krankenversicherung
Nicht automatisch. Wenn Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unter die für Sie maßgebliche JAEG fällt, kann grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV entstehen. Für bestimmte bereits privat Versicherte gelten jedoch Bestandsschutzregelungen.
Das kann möglich sein. Entscheidend sind Ihre persönliche Versicherungssituation, Ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt und die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
Nein. Die Gesundheitsreform führt nicht automatisch zu einem Tarifwechsel. Wenn Sie privat versichert bleiben, gilt grundsätzlich weiterhin Ihr vereinbarter Versicherungsschutz.
Dann kann grundsätzlich Versicherungspflicht in der GKV entstehen. Ob dies tatsächlich der Fall ist und welche Möglichkeiten bestehen, hängt von Ihrer bisherigen Versicherungssituation und den konkreten Umständen ab.
Eine Befreiung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein. Da sie grundsätzlich nicht so einfach widerrufbar ist, sollte eine solche Entscheidung sorgfältig geprüft werden.
Nicht automatisch. Wenn Sie privat versichert bleiben, gilt grundsätzlich weiterhin der mit Ihnen vereinbarte Versicherungsschutz.
Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung
Die Reform soll die Finanzlage der GKV stabilisieren und die Entwicklung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge begrenzen. Der individuelle Zusatzbeitrag wird weiterhin von der jeweiligen Krankenkasse festgelegt. Eine allgemeine Aussage über die konkrete Beitragshöhe eines einzelnen Versicherten lässt sich daher nicht allein aus der Reform ableiten.
Sie müssen aufgrund der Gesundheitsreform nicht automatisch etwas unternehmen. Es kann aber sinnvoll sein, sich frühzeitig darüber zu informieren, welche zusätzlichen Kosten in Ihrer persönlichen Situation entstehen können.
Prüfen Sie insbesondere, ob Sie regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen, für die sich Zuzahlungen ändern, oder ob Veränderungen bei Zahnersatz beziehungsweise Familienversicherung für Sie relevant werden.
Nein. Die Reform verändert die gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ein Wechsel der Krankenkasse ist deshalb nicht automatisch erforderlich.
Bei bestimmten Leistungen können die Eigenanteile steigen. Betroffen sind unter anderem bestimmte Zuzahlungen und der Zuschuss zum Zahnersatz.
Der Festzuschuss der GKV zur Regelversorgung wird grundsätzlich reduziert. Dadurch kann der Eigenanteil steigen. Bei erfüllten Voraussetzungen bleibt ein höherer Zuschuss über das Bonusverfahren möglich.
Die beitragsfreie Familienversicherung für Kinder bleibt grundsätzlich bestehen. Die Änderungen betreffen insbesondere bestimmte Ehe- und Lebenspartner, die bisher beitragsfrei familienversichert sind.
Bestimmte Eigenanteile und Leistungen lassen sich über private Zusatzversicherungen ergänzend zur GKV absichern.