Brillenversicherung
Gutes Sehen darf gut aussehen und bezahlbar bleiben.
Eine neue Brille kann teuer werden – muss sie aber nicht. Mit unserer Brillenversicherung genießen Sie volle Sicht bei voller Kostenkontrolle.
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Die Zusatzversicherung für Ihre Brille und mehr
Die gesetzliche Krankenkasse leistet bei Sehhilfen nur noch minimal: ein guter Grund, hier mit unserer Brillenversicherung als Bestandteil der ambulanten Krankenzusatzversicherung vorzusorgen. Denn wir sorgen dafür, dass Sie den Durchblick behalten, ohne tief in die Tasche greifen zu müssen.
Vorteile der ARAG Brillenversicherung
Leistungen Ihrer Brillenzusatzversicherung
Die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung für Brillen können Sie im Rahmen unserer ambulanten Zusatzversicherung selbst festlegen – Sie haben dabei die Wahl zwischen den Tarifen Basis, Komfort und Premium.
Basis |
Komfort* |
Premium** |
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Sehhilfen Brillen, Gläser, Kontaktlinsen
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80 % der Restkosten bis zu 155 € pro Versicherungsjahr ohne Vorleistung der GKV alle 36 Monate oder bei Änderungen um mind. 0,5 Dioptrien
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100 % der Restkosten bis zu 175 € alle 24 Monate, auch ohne Vorleistung der GKV
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100 % der Restkosten bis zu 330 € 165 € bis zum 21. Lebensjahr, alle 36 Monate oder bei Dioptrienänderung um mind. 0,5, auch ohne Vorleistung der GKV
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Laser-Operation am Auge |
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Bis zu 1.000 € einmalige Erstattung mit 36 Monaten Wartezeit |
Die Brillenversicherung fürs Kind – mit vielen Extras
Ergänzen Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse mit einer Brillenversicherung für Kinder im Rahmen des ARAG Junior-Tarif Basis oder Komfort. Diese leistungsstarken Krankenzusatzversicherungen bieten außerdem attraktive Leistungen wie die Fissurenversiegelung bei Zähnen, Kinderkrankentagegeld oder Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen. Das beste daran: bei beiden Tarifen sind bei nur einem Beitrag all Ihre Kinder automatisch mitversichert!
Leistungen |
Junior-Tarif Basis |
Junior-Tarif Komfort |
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Kosten für Sehhilfen 80 %, max. 200 Euro |
Alle 24 Monate |
Alle 12 Monate |
Vorsorge und Früherkennung Schielvorsorge 80 %, max. 100 Euro |
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Details zur Brillenversicherung inkl. ambulante Krankenzusatzversicherung
Die Brillenversicherung der ARAG kommt mit einem starken Paket von zusätzlichen Leistungen, die wir speziell für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen zusammengestellt haben.
Unsere ambulante Krankenzusatzversicherung, die Sie mit Ihrer Brillenversicherung abschließen, bietet Ihnen eine deutliche Verbesserung Ihrer Gesundheitsversorgung zum erschwinglichen Preis und ermöglicht Ihnen eine optimale ambulante Behandlung weit über gesetzlichem Kassenniveau.
Unsere Zusatzversicherung übernimmt bis zu 100 % der anfallenden Heilmittel- und Auslandskrankenkosten und erspart Ihnen je nach gewähltem Tarif jede Menge Zuzahlungen für Arznei-, Verband- und Hilfsmittel sowie Kosten für alternative Heilmethoden – inklusive der dafür verordneten Medikamente. Bei entsprechenden tariflichen Voraussetzungen ist auch eine Umstellung auf eine ARAG Kranken-Vollversicherung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung möglich.
Neben Zuschüssen für Sehhilfen (Höhe variiert je nach Tarif) und Laseroperationen am Auge (im Tarif Premium) können Sie sich auf folgende Extra-Leistungen verlassen:
- 100 % der Zuzahlung für Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel (außer in Tarif Basis)
- 100 % der Zuzahlung für Heilmittel
- Heilpraktiker Leistungen (je nach Tarif unterschiedlich)
- Leistungen bei Auslandsreisen wie zum Beispiel ambulante und stationäre Heilbehandlung, Krankenrücktransport, notwendige bzw. schmerzstillende Zahnbehandlungen etc.
Darum zur ARAG
Noch Fragen zur Brillenversicherung?
Die Aufwände für Zusatzversicherungen wie eine Brillenversicherung lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Auch die Brille selbst ist nur in Ausnahmefällen absetzbar – denn als Werbungskosten lassen sich ausschließlich solche Brillen absetzen, die aus Arbeitsschutzgründen nachgewiesenermaßen benötigt werden, wie
- Bildschirmbrillen oder
- Lupenbrillen oder
- Brillen für Chemiker oder Schweißer.
Als weitere Ausnahmen können Sie Ihre Sehhilfe von der Steuer absetzen, wenn
- Ihre Sehschwäche durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde oder
- es sich dabei um eine diagnostizierte Berufskrankheit handelt.
Als „außergewöhnliche Belastung“ können Sie Ihre Sehhilfe nur dann absetzen, wenn Ihre Sehschwäche ärztlich attestiert ist. Doch auch hier sind die Grenzen eng gesteckt: Das Finanzamt erkennt die Belastung nur oberhalb der Grenze der zumutbaren Eigenbelastung an, die sich wiederum an Einkommen, Familienstand und Anzahl der Kinder bemisst.
Beim Finanzamt stehen die Chancen also in der Regel schlecht, Geld für die Kosten von Sehhilfen zurückerstattet zu bekommen. Unser Tipp: Setzen Sie mit der ARAG Brillenversicherung auf eine gut planbare Kostenübernahme für Ihre neue Brille.
Ganz gleich, ob Sie eine neue Brille wünschen, Ihre Brille durch Unachtsamkeit zu Bruch ging oder Ihnen gestohlen wurde: Die ARAG Brillenversicherung übernimmt die Restkosten für Sehhilfen bis zu einem tarifabhängigen Höchstbetrag. Konkret haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von
- 80 % bzw. bis zu 155 Euro im Tarif Basis,
- bis zu 175 Euro im Tarif Komfort (alle 2 Jahre) und
- bis zu 330 Euro im Tarif Premium (alle 3 Jahre, 165 € bis zum 21.Lebensjahr).
Die ambulante Zusatzversicherung der ARAG, die Ihre Kosten für Sehhilfen bzw. eine Laser-Operation übernimmt, enthält in ihren drei Tarifen keine zusätzliche Absicherung für zahnärztliche oder kieferorthopädische Leistungen. Sie können sich diese Zusatzleistungen jedoch problemlos sichern, indem Sie Ihre Versicherung bei Abschluss – am besten bei Ihrem ARAG-Berater vor Ort – mit unseren Dent-Tarifen kombinieren. Dabei können Sie ganz individuell zwischen vier verschiedenen Tarifen wählen.
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