Wohngebäudeversicherung
Ihr Grundstein für zuverlässigen Schutz.
Bauen Sie auf ausgezeichneten Schutz und weitreichenden Service, wenn es um Ihr Zuhause geht.
Jetzt persönlich beraten lassen
Damit es Ihr Traumhaus bleibt
Sie sind stolz auf Ihr Haus: Es ist das Fundament Ihrer Unabhängigkeit. Sie möchten, dass Ihr Leben in den eigenen vier Wänden unbeschwert bleibt? Wir auch! Kompromisse haben da keinen Platz. Warum also mit weniger zufrieden sein, wenn es darum geht, Ihr Haus zu schützen? Mit unserer Wohngebäudeversicherung können Sie sich auf uns verlassen. Wir übernehmen die Kosten. Selbst dann, wenn Sie Ihr Haus komplett neu aufbauen müssen.
Ihre Absicherung ist so vielfältig, wie Ihr Haus es verdient
Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Überblick
Weitere Pluspunkte, die für unsere Wohngebäudeversicherung sprechen
Zusatz-Schutz für Ihr Wohngebäude
Sie können Ihren ARAG Schutz weiter vervollständigen und sich zusätzlich absichern gegen Schäden an der Gebäudeverglasung oder gegen Elementarschäden, zum Beispiel durch Überschwemmungen, Erdbeben, Erdrutsche, Rückstau, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Sie profitieren von unserer Rechts-Kompetenz
Wenn es um Schäden an Ihrem Haus geht, können juristische Fragen auftauchen. Diese beantworten wir gern. Sobald Sie unser Kunde werden, erhalten Sie umgehend Zugang zum ARAG Online-Rechts-Service: In unserem umfangreichen Rechtsportal finden Sie Musterschreiben und -verträge zu den wichtigsten grundlegenden Rechtsfragen, die Sie kostenlos nutzen können. Außerdem können Sie uns einfach anrufen, damit wir Sie sofort mit einem fachkundigen Anwalt verbinden, der Sie telefonisch berät. Das alles kostet Sie keinen Cent extra!
Darum zur ARAG
Unsere beiden Leistungspakete der Wohngebäudeversicherung im Vergleich
Basis |
Komfort |
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Feuer Brand, Blitzschlag, Explosion, Nutzwärmeschäden etc. |
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Überspannungsschäden durch Blitzschlag |
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Sturm/Hagel |
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Leitungswasserschäden Nässeschäden und Rohrbruch |
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Gebäude inkl. Gebäudebestandteile und sonstiges Zubehör |
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Nebengebäude und Grundstücksbestandteile Nebengebäude, z. B. Gartenhäuser;
Grundstücksbestandteile, z. B. Zäune, Hecken, Auffahrten, Garagen, Carport, Grundstückseinfriedungen etc. |
Bis 15.000 € |
Bis 35.000 € |
Keine Leistungskürzung bei grob fahrlässig verursachten Schäden |
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Mehrkosten für barrierefreien Umbau z.B. Einbau Treppenlift bei Schäden ab 25.000 € |
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Bis 35.000 € |
Eigenregiekosten für die Schadenabwicklung bei Schäden ab 25.000 € |
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Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden ab 5.000 € |
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Bis 5.000 € |
Wiederanpflanzung mit jungen Pflanzen sofern Sturm/Hagel versichert ist |
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Bis 5.000 € |
Kosten für einen Hotelaufenthalt max. 150 Tage |
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Je Tag 250 € |
Schäden durch Graffiti |
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Bis 15.000 € |
Bruch der Gasleitung |
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Seng- und Schmorschäden |
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Schäden durch Rauch und Ruß |
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Fotovoltaikanlagen Sonnenkollektoren |
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Zuleitungsrohre außerhalb des Grundstücks, die der Gebäude-Versorgung dienen |
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Vorsorgeversicherung bei Um-, An- oder Ausbauten |
Bis 35.000 € |
Bis 75.000 € |
Ersatz des Mietausfalls/Mietwerts bei privat/gewerblich genutzten Räumen oder Wohnungen |
Bis 12 Monate |
Bis 24 Monate |
Mehrkosten durch Preissteigerungen |
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Beseitigung umgestürzter Bäume |
Bis 5.000 € |
Bis 10.000 € |
Feuerlöschkosten, Aufräum- und Abbruchkosten |
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Dekontaminierung von Erdreich |
Bis. 15.000 € |
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Gebäudebeschädigung durch Dritte nach Einbruchdiebstahl |
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Frost-/Bruchschäden an Zuleitungsrohren innerhalb und außerhalb des Gebäudes |
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Anprall eines Land-, Wasser-, Schienenfahrzeugs |
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Feuer-Rohbauversicherung beitragsfrei |
Bis 12 Monate |
Bis 24 Monate |
Telefonische Erstberatung bei Rechtsangelegenheiten rund um Ihr Gebäude im Schadenfall |
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Elementarversicherung |
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Gebäudeverglasung |
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Noch Fragen zur Wohngebäudeversicherung?
Zum Produkt
Damit Ihr Zuhause möglichst bald wieder genauso aussieht wie Sie es lieben, ist es wichtig die Versicherungssumme richtig festzulegen. Für die Berechnung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Eine pauschale Berechnung nach Ihrer Wohnfläche für Ein- oder Zweifamilienhäuser bis 250 m² Wohnfläche oder
- die Berechnung Ihrer individuellen Versicherungssumme mit Hilfe des Wert 1914 für Ein- oder Zweifamilienhäuser über 250 m² Wohnfläche oder Mehrfamilienhäuser.
Für beide Fälle gilt: Steigt der Wert Ihres Gebäudes mit der Baupreisentwicklung, passen wir die Beiträge für Ihre Wohngebäudeversicherung entsprechend an. Eine Unterversicherung ist dann ausgeschlossen.
Ja, denn Ihr Gartenhaus gilt im Rahmen unserer Wohngebäudeversicherung als privat genutztes Nebengebäude. Und ist damit bei einer Entschädigungsgrenze von bis zu 15.000 Euro beim Basis-Schutz und 35.000 Euro beim umfangreichen Komfort-Schutz mitversichert – ganz ohne jeden Mehrbeitrag.
Grundsätzlich nein. Aber keine Sorge: Sie haben die Möglichkeit, den Leistungsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarversicherung zu erweitern. Für noch mehr Schutz. Zum Beispiel bei Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Rückstau, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Weil das Thema gerade so aktuell ist, finden Sie hier Infos zu Schäden durch Starkregen.
Der Schutz unserer Wohngebäudeversicherung umfasst innerhalb des versicherten Gebäudes die Erstattung von Kosten durch Bruchschäden an: Rohren der Wasserversorgung, Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Rohren von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen. Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes können zusätzlich versichert werden.
Ja. Wenn Ihre Mieter berechtigt sind, die Mietzahlungen aufgrund eines versicherten Schadens zu verweigern oder zu reduzieren, erstatten wir Ihnen im Versicherungsfall den privaten Mietverlust. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude wieder bewohnbar ist (in Komfort maximal 24 Monate). Und selbstverständlich inklusive der fortlaufenden Mietnebenkosten. Sie bewohnen Ihr Haus selbst? Dann erhalten Sie in diesem Zeitraum dank unserer Wohngebäudeversicherung den ortsüblichen Mietwert.
Bauliche Maßnahmen ändern entscheidende Merkmale Ihres Hauses. Merkmale, auf denen unter Umständen die Beitragsrechnung unserer Wohngebäudeversicherung basieren, die entsprechend angepasst werden muss. Bitte teilen Sie uns daher alle Modernisierungs- und Baumaßnahmen an Ihrem Haus zeitnah mit.
Abschluss & Hilfe im Schadenfall
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Kontaktieren Sie hier direkt Ihren ARAG Berater vor Ort. Auf Ihre Bedürfnisse angepasst erstellt er Ihnen ein persönliches Angebot.
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Ihr Wohngebäude wurde beschädigt? Melden Sie sich unverzüglich bei uns. Am schnellsten geht das telefonisch. Unsere Kollegen vom ARAG Schaden-Service helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Natürlich können Sie den Schaden auch online melden.
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TÜV Saarland
6/2023
Unser ARAG Schaden-Service bekommt vom TÜV Saarland das Kundenurteil „Sehr gut“. Erfahren Sie mehr in der Übersicht unserer Auszeichnungen.