Firmenvertragsrechtsschutz
Vertrauen ist gut. Vertragsklarheit besser.
Starke Rückendeckung bei Konflikten mit Vertragspartnern und Lieferanten oder zahlungsunwilligen Kunden.
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Umfassend abgesichert mit dem ARAG Vertragsrechtsschutz für Firmen
Aufgrund eines angeblichen Mangels will ein Kunde seine Rechnung nicht begleichen? Ihr Lieferant verweigert den Austausch einer defekten Ware? Mit unserem Firmenvertragsrechtsschutz können sich Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer vor hohen Kosten bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen schützen. Wir sind für Sie da. Ganz gleich, ob Sie eigene vertragliche Ansprüche geltend machen oder die Ihres Vertragspartners abwehren wollen.
Der ARAG Firmenvertragsrechtsschutz ist ein Zusatzbaustein der Tarife Komfort und Premium unserer Firmenrechtsschutzversicherung und ist daher nicht separat abschließbar.
Zum FirmenrechtsschutzDie Vorteile vom Firmenvertragsrechtsschutz
Was ist Firmenvertragsrechtsschutz?
Das Nichteinhalten von Verträgen kann gerade für Unternehmen existenzielle Auswirkungen haben. Unbezahlte, von Ihnen erbrachte Leistungen, aber auch ungerechtfertigte Forderungen an Ihre Firma, sind nicht nur belastend, sondern bringen langfristig aufgestellte Kalkulationen durcheinander. So kann Ihre Liquidität sowie der flüssige Ablauf Ihrer Unternehmensaktivitäten gefährdet sein. Daher ist es besonders wichtig, in solchen Situationen sein Recht einzufordern. Der Firmenvertragsrechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Der Vertragsrechtsschutz für Firmen sorgt dafür, dass Sie schnell eine faire Lösung finden. Wir übernehmen die Prozesskosten und helfen Ihnen außergerichtlich mit Wirtschaftsmediation.
Noch Fragen zur Firmenvertragrechtsschutz?
Der ARAG Vertragsrechtsschutz für Firmen hilft bei der Wahrung Ihrer gerichtlichen Interessen zuverlässig weiter und schützt Sie vor Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Gutachterkosten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen mit Ihren Vertragspartnern. Diese erreichen schnell einen vier- bis fünfstelligen Betrag. Unser Firmenvertragsrechtsschutz bietet darüber hinaus weitere außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Wirtschaftsmediation oder Online-Forderungsmanagement. Im Schadenfall können Sie sich auf schnelle, unbürokratische Hilfe rund um die Uhr verlassen. Wie Ihnen der Vertragsrechtsschutz inklusive Firmenrechtsschutz in der Praxis hilft, verdeutlichen die nachfolgenden Beispiele.
Ungerechtfertigt verklagt
Sie beauftragen eine Werbeagentur mit der Gestaltung von Flyern und Plakaten. Mit diesem Werbemedium wollen Sie das Fest zum Firmenjubiläum ankündigen und bewerben. Die Agentur liefert die vertragliche vereinbarte Arbeit jedoch zu spät ab und die Kampagne kann nicht mehr rechtzeitig gestartet werden. Aufgrund dessen verweigern Sie die Zahlung und werden von der Agentur verklagt. Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie vor Gericht zu Ihrem Recht kommen wollen. Die Kosten für einen Anwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung vor Gericht unterstützt, sind im Rahmen des Firmenvertragsrechtsschutz versichert.
Mediation als Alternative zum Prozess
Ihr Sanitär- und Heizungsbetrieb baut einem Kunden nach individueller Absprache eine neue Gastherme im Wert von 10.000 Euro ein. Sie installieren diese termin- und fachgerecht, doch Ihr Auftraggeber will die Rechnung nicht begleichen. Um Ihre Existenz zu sichern, aber auch Ihre Kundenbeziehung nicht zu gefährden, wenden Sie sich an die ARAG. Ein von uns vorgeschlagener und bezahlter Mediator unterstützt Sie und die Gegenseite dabei, zum Kern des Konflikts vorzudringen und eine für beide Parteien optimale Lösung zu erarbeiten. So lässt sich die Zusammenarbeit mit gutem Gefühl fortsetzen.
ARAG hilft Ihnen beispielsweise bei Streitigkeiten und der Durchsetzung offener Forderungen rund um:
- Verträge über den Kauf oder Verkauf von Waren
- Installations- oder Reparaturaufträge
- Herstellungs- oder Dienstleistungsverträge
- Verträge mit Kunden beziehungsweise Lieferanten im Produktions- oder Dienstleistungsbereich
- Beraterverträge (zum Beispiel mit Steuer- oder Unternehmensberater)
- Bank- oder Kreditverträge
Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertragsrecht-Versicherungsschutzes ist ein Mindeststreitwert von 300 Euro.
Der ARAG Firmenvertragsrechtsschutz ist ein Zusatzbaustein der Tarife Komfort und Premium unserer Firmenrechtsschutzversicherung und ist daher nicht separat abschließbar.
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TÜV Saarland
6/2023
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