Betriebsschließungsversicherung
Ungeplante Pause. Geplante Sicherheit.
Wird Ihr Betrieb behördlich geschlossen, gilt es, die finanziellen Folgen abzufedern.
Jetzt persönlich beraten lassen
Gelassen bleiben, wenn Behörden durchgreifen
Die Betriebsschließungsversicherung ist für alle Betriebe, die mit Lebensmitteln zu tun haben, von existenzieller Bedeutung.
Ob produzierende Betriebe oder solche, die damit handeln oder sie verpacken, weiterverarbeiten und veredeln. Das reicht von Hotel und Gaststätte, Imbiss, Kantine, Catering-Service, Metzgerei oder Lebensmittelladen bis hin zum Altenheim. Von dem Risiko, dass Krankheitskeime und Erreger den Weg in den Betrieb finden, kann sich kein Unternehmer frei sprechen.
Vorteile der ARAG Betriebsschließungsversicherung
Dafür tritt unsere Betriebsschließungsversicherung ein
Wenn eine behördlich angeordnete Schließung Ihren Betrieb lahmlegt, übernimmt die Betriebsschließungsversicherung die vereinbarten Kosten und sichert so den Bestand Ihres Betriebes.
Die Leistungen der Betriebsschließungsversicherung im Überblick
Versicherte Gefahr (behördlich angeordnet oder schriftlich empfohlen) |
Leistungsumfang |
---|---|
Betriebsschließung |
Tagesentschädigung für jeden Tag der Betriebsschließung in vertraglich vereinbarter Höhe – bis 5.000 € frei wählbar, maximal für die Dauer von 30 Tagen Tage, an denen der Betrieb auch ohne die behördliche Schließung geschlossen wäre, zählen nicht als Schließungstag.
Berechnungsbasis ist der Wochenumsatz. Die Höhe der Tagesentschädigung soll max. 110 % des laufenden Gewinns und der Kosten betragen, umgerechnet auf einen Tag. |
Desinfektionsmaßnahmen der Betriebsräume und -einrichtung ganz oder in Teilen |
Ersatz der nachgewiesenen Desinfektionskosten bis zum 5-fachen der vereinbarten Tagesentschädigung |
Schäden an Vorräten/Waren durch Desinfektion, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung, Vernichtung |
Entschädigung individuell bis 75.000 € frei vereinbar |
Tätigkeitsverbot für beschäftigte Personen wegen:
Erkrankung an meldepflichtigen Krankheiten, Infektion mit meldepflichtigen Krankheitserregern, entsprechendem Krankheits- oder Ansteckungsverdachts oder als Ausscheider von meldepflichtigen Erregern |
Ersatz der fortlaufenden Bruttolohn- und Bruttogehaltskosten für die betroffenen Mitarbeiter – bis zu 6 Wochen seit Anordnung, max. bis zum 30-fachen der vereinbarten Tagesentschädigung Solange die vereinbarte Tagesentschädigung ausgezahlt wird, entfällt die Ersatzleistung für Tätigkeitsverbote
|
Ermittlungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 1 IfSG und Beobachtungsmaßnahmen nach § 29 IfSG, weil jemand krank, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider ist |
Ersatz der nachgewiesenen Kosten für Ermittlungen und Beobachtungen |
Erweiterungen meldepflichtiger Krankheiten und Krankheitserreger nach § 7 IfSG |
Keuchhusten, Pocken, Rotz, Scharlach, Tetanus, Trachom, Zytomegalie |
Image-Schaden |
Zahlung zusätzlicher Werbekosten bis 3.000 €, um das Image wiederherzustellen Voraussetzung: Schließung an mindestens 7 aufeinander folgenden Tagen
|
-
Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Versicherungssumme genau kalkulieren
Bei der Betriebsschließungsversicherung ist es wichtig, dass die Versicherungssumme den tatsächlichen Betriebskosten und Gewinnen entspricht. Ist sie zu gering, werden im Schadensfall nur die Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme ersetzt, selbst wenn die nachgewiesenen Kosten darüber liegen.
Hilfreiche Services der Betriebsschließungsversicherung

Handwerker-Service
Wir vermitteln Ihnen verlässliche Handwerker vor Ort, die alles fachgerecht in Ordnung bringen. Unabhängig davon, ob der Schaden versichert ist. Bei einem Versicherungsfall übernehmen wir selbstverständlich auch die Kosten.

Versicherungsschutz auch für neue Standorte
Gründen Sie in Deutschland weitere Betriebe, sind diese mit bis zu 50.000 Euro beitragsfrei bis zum nächsten Quartal mitversichert. Sie haben ausreichend Zeit, den Versicherungsschutz zu aktualisieren.

Sicherheits-Check
Wie sicher sind Ihre Geschäftsräume? Beim kostenlosen Sicherheits-Check kooperieren wir mit fachkundigen Partner. Experten kommen zu Ihnen und geben wertvolle Tipps zur Absicherung von Türen, Fenstern oder zu Alarmsystemen.
Darum zur ARAG
Noch Fragen zur Betriebsschließungsversicherung?
Bei Ihrem ARAG Berater vor Ort
Lassen Sie sich einen Termin bei einem Berater in Ihrer Nähe geben. Vor Ort oder per Video-Chat erstellt er Ihnen gerne ein persönliches Angebot, das Sie direkt annehmen können.
Berater in der Nähe kontaktierenTelefonisch unter 0211 98 700 700
Rufen Sie uns an oder lassen Sie sich zurückrufen. Gerne beraten wir Sie telefonisch rund um die Betriebsschließungsversicherung und die passende Absicherung.
Kostenlosen Rückruf-Service nutzen0211 98 90 1405 – Wir sind rund um die Uhr für Sie da!
Müssen Sie Ihren Betrieb wegen behördlicher Anordnung schließen, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden. Am schnellsten geht das telefonisch. Unsere Kollegen vom ARAG Schaden-Service helfen Ihnen schnell und unkompliziert.
Natürlich können Sie die Betriebsschließung auch online melden.
Überzeugt von der Betriebsschließungsversicherung?
Wir beraten Sie gerne persönlich rund um den passenden Versicherungsschutz. Online, telefonisch oder vor Ort – ganz so, wie es Ihnen am besten passt.
Suchen Sie eine andere Gewerbeversicherung?
Aus Tradition ausgezeichnet

TÜV Saarland
6/2023
Unser ARAG Schaden-Service bekommt vom TÜV Saarland das Kundenurteil „Sehr gut“. Erfahren Sie mehr in der Übersicht unserer Auszeichnungen.