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01.04.2013

Kurzschluss verursacht Schweinesterben

Ein Riesenschock in den frühen Morgenstunden für den Bauern Harro*. Als er seinen Schweinestall betrat, lagen ca. 150 seiner liebevoll gezüchteten Schweine tot auf dem Stallboden. Auch die restlichen Tiere wirkten krank oder geschwächt.

Was war passiert?

Zur Veranstaltung eines Reitturniers hatte der RuF Cavalos bei Harro ein Gelände gepachtet.
Der Strom kam von einem Gehöft, das direkt neben dem Pachtgelände lag. Die Stromleitung war am Gebäude des Landwirts angebracht.

Harro hatte bei der Absprache ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach Ende eines jeden Veranstaltungstages unbedingt der Stecker aus dem Stromkabel herausgezogen werden müsse, da ansonsten die Stromversorgung zu seinen Schweinemaststätten und damit zu den computergesteuerten Lüftungsmechanismen unterbrochen wäre.

Seitens des Vereins wurden drei Verantwortliche dafür bestimmt.
Entgegen der Abmachung wurde es aber bereits am zweiten Veranstaltungstag versäumt, das Stromkabel herauszuziehen. Prompt kam es in der folgenden Nacht durch Feuchtigkeit zu einem Kurzschluss. Die Stromzufuhr wurde unterbrochen, der Luftaustausch im Schweinestall konnte nicht mehr stattfinden. 153 Tiere verendeten in der Nacht, weitere 64 erlitten Folgeschäden.

Der Landwirt bezifferte den ihm entstandenen Schaden mit rd. 25.000, EUR.

Derart weitreichende Folgen einer aus ihrer Sicht kleinen Pflichtverletzung hatte sich keines der Vereinsmitglieder vorstellen können.

Dass die Folgen so schwerwiegend waren, hatte allerdings einen weiteren Grund: Der Akku der 3 Jahre alten Alarmanlage für die Stallüberwachung, die eventuelle Stromausfälle sofort akustisch und optisch melden sollte, war leer und konnte keinen Alarm auslösen.

Daraus ergab sich die rechtliche Problemstellung, dass einerseits der Verein die Unterbrechung der Stromzufuhr schuldhaft verursacht hatte, auf der anderen Seite aber der Landwirt seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte, weil wegen der mangelhaften Wartung die Alarmanlage die Stromunterbrechung nicht hatte anzeigen können.

Die computergesteuerte Belüftung der Ställe hätte ständig durch einen Fachmann überprüft werden müssen. Angesichts der schwerwiegenden Folgen eines Stromausfalls ist die Pflicht zur eigenen Vorsorge besonders hoch anzusetzen.

Die ARAG, die als Sportversicherer des RuV Cavalo auch für die Fehler der Vereinsmitglieder und Helfer einzustehen hat, wurde mit der Regulierung beauftragt. Sie schaltete einen Gutachter ein, der das Mitverschulden des geschädigten Landwirtes prozentual bestimmte. Der Schaden wurde auf dem Vergleichsweg reguliert.

Harro wird fortan für die regelmäßige Wartung seiner Anlage sorgen. Auch den verantwortlichen Vereinsmitgliedern war der Schreck ordentlich in die Glieder gefahren. Auch sie nahmen sich vor, künftig aufmerksamer und pflichtbewusster zu handeln.

*Namen von der Redaktion geändert

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