Ihr Versicherungsbüro beim Hamburger Sportbund e.V.
Ihr Versicherungsbüro beim Hamburger Sportbund e.V.
Die ARAG Sportversicherung bietet den Sportvereinen und -verbänden im HSB sowie den Vereinsmitgliedern Schutz und Sicherheit über die Sportversicherung des Hamburger Sportbund e.V. Darüber hinaus bieten wir sportspezifische Zusatzversicherungen für Ihren Vereinsbetrieb. Wir sorgen dafür, dass Sie Ihr Vereinsleben aktiv und sorgenfrei genießen können.
Im Todesfall |
5.000 Euro für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr |
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7.500 Euro für Ledige ab dem 16. Lebensjahr |
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10.000 Euro für Verheiratete/Lebenspartner nach § 1 Lebenspartnerschaftsgesetz |
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2.500 Euro Erhöhung der Todesfallsumme für jedes unterhaltsberechtigte Kind |
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Im Invaliditätsfall |
5.000 Euro Grundsumme |
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250.000 Euro Höchstsumme |
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Invaliditätsgrad | Leistung in € | |
Weniger als 20 % | 0 | |
ab 20 % | 5.000 | |
ab 25 % | 10.000 | |
ab 35 % | 25.000 | |
ab 45 % | 30.000 | |
ab 55 % | 70.000 | |
ab 65 % | 100.000 | |
ab 75 % | 200.000 | |
ab 85 % bis 100 % | 250.000 | |
Übergangsleistung |
1.000 Euro nach sechs Monaten |
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Weitere Leistungen |
5.000 Euro für Serviceleistungen |
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20.000 Euro für Reha-Management-Kosten |
Die Versicherungssummen betragen je Ereignis |
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Personen- und Sachschäden pauschal |
15.000.000 Euro |
Mietsachschäden durch Leitungswasser und Abwasser an den zu Vereinszwecken gemieteten Räumlichkeiten (Brand und Explosion über Umwelthaftpflicht) |
5.000.0000 Euro |
Mietsachschäden an fremden unbeweglichen Sachen und deren Einrichtungen |
500.000 Euro |
Mietsachschäden an fremden sonstigen beweglichen Sachen |
50.000 Euro |
Schlüsselverlust |
2.500 Euro |
Sie stellt die Versicherten von Schadenersatzansprüchen durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer) frei. Berechtigte Ansprüche Dritter werden befriedigt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.
Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- sowie Vermögensschäden und gilt auch für Schäden durch Brand und/oder Explosion an gemieteten, gepachteten, geliehenen oder in sonstiger Weise in Obhut genommenen Gebäuden und/oder Räumlichkeiten.
Versichert ist die gesetzliche Pflicht öffentlich-rechtlichen Inhalts der versicherten Organisationen gemäß Umweltschadensgesetz zur Sanierung von Umweltschäden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung, die Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme und die Freistellung des Versicherten von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungsverpflichtungen gegenüber der Behörde oder einem sonstigen Dritten. Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall 5.000.000 Euro.
Die Vermögensschaden-Haftpflicht schützt alle Verbands-/Vereinsmitglieder bei der Ausübung ihrer satzungsgemäßen Tätigkeit, wenn dem Verein/Verband oder einem Dritten hierbei durch eine Pflichtverletzung unmittelbar ein Vermögensschaden zugefügt wird.
Die Versicherungsleistungen betragen je Verstoß 35.000 Euro und 70.000 Euro je Organisation im Versicherungsjahr.
Der Versicherer ersetzt dem Versicherungsnehmer Schäden an seinem Vermögen, die von Vertrauenspersonen durch schuldhafte, auf Vorsatz beruhende Handlungen (wie zum Beispiel Unterschlagung, Diebstahl, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung) verursacht werden. Versichert sind des Weiteren auch Schadenfälle, die ohne Verschulden der Vertrauensperson eingetreten sind (zum Beispiel Raub, Erpressung, Betrug, Diebstahl, Verlieren oder Feuer). Die Versicherungsleistungen betragen je Versicherungsfall zwischen 10.000 Euro und 75.000 Euro je nach Organisation und Schadenereignis.
Der Versicherungsschutz umfasst Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz, erweiterter Straf-Rechtsschutz, Arbeits- und Sozialgerichts-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht bei gerichtlicher Wahrnehmung.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 75.000 Euro.
Im erweiterten Straf-Rechtschutz beträgt die Höchstgrenze für die Leistungen je Rechtsschutzfall 500.000 Euro
Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 Euro. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG Netzwerk-Anwalts.
Reicht der Schutz der Sportversicherung eigentlich aus?
Die Sportversicherung kann im Rahmen der persönlichen Absicherung der versicherten Personen nur als Beihilfe verstanden werden, ihre Leistungen müssen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen. Somit kann die Sportversicherung keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Die Absicherung der Verbands- und Vereinsrisiken über die Sportversicherung ist weitreichend und bietet den Versicherten einen vielfältigen Schutz über diverse Versicherungssparten. Hierüber decken wir den pauschalen Versicherungsbedarf ab. Den individuellen Bedarf der Absicherung muss jeder Sportler und jeder Verein für sich feststellen und sich entsprechend zusätzlich versichern.
So können sich Vereine zusätzlich absichern
- Kfz-Zusatzversicherung Auswärtsspiele oder Turniere in anderen Städten sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken. Mehr erfahren
- Nichtmitgliederversicherung Versicherungsschutz für aktiv teilnehmende Nichtmitglieder an Veranstaltungen. Mehr erfahren
- Reise-Sicherungsschein Gesetzlich vorgeschriebene Insolvenzabsicherung, wenn der Verein Reisen organisiert. Mehr erfahren
Sportvereine im Hamburger Sportbund e.V. sind im Rahmen und Umfang der Sportversicherung abgesichert. Somit verfügen Vereine, Verbände und deren Mitglieder über eine solide Grundabsicherung. Diese kann mit entsprechenden Zusatzversicherungen erweitert werden, die von jedem Verband oder Verein individuell abgeschlossen werden können. Hier stellen wir Ihnen die Möglichkeiten einer zusätzlichen Absicherung für Ihren Sportverein vor:
So besonders wie Ihr Verein: Individuelle Pakete
Aus der langjährigen Erfahrung als Deutschlands größter Sportversicherer wissen wir: Jeder Verein ist besonders. Und anders. Daher können wir unseren Versicherungsschutz auch ganz flexibel gestalten und ihn exakt auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Sportvereins zuschneiden. So bieten wir zum Beispiel folgenden Spezial-Schutz an:
- Für Ihre Veranstaltungen Absicherung von Elektronik, Sportgeräten und Zelten
- Für Vereine mit Pferden Tierhalter- und Tierhüter-Haftpflicht
- Für Sportschützen, Biathleten, Schützenvereine: Sportwaffenversicherung
- Für Fördervereine Absicherung des Vereinsbetriebes
Der Krieg in der Ukraine löst eine große Welle von Hilfsmaßnahmen aus. Auch der organisierte Sport engagiert sich, um den Flüchtlingen aus der Ukraine zu helfen und sie zu integrieren. Flüchtlinge, die sich in einem Verein der Landessportbünde/Landessportverbände (LSB/LSV) sportlich betätigen, haben Versicherungsschutz über die ARAG Sportversicherung, auch wenn sie keine Mitglieder im Verein sind. Dies gilt ausdrücklich auch für Flüchtlinge aus der Ukraine.
Die Deckung gilt bei der Teilnahme am normalen Sportbetrieb. Falls die Vereine spezielle Sportangebote für Flüchtlinge organisieren, besteht auch hierfür Versicherungsschutz.
Der Versicherungsschutz besteht in erster Linie für Unfälle und Haftpflichtschäden. Es gilt der Umfang des Sportversicherungsvertrags des LSB/LSV.
Der Versicherungsschutz ist für die Vereine kostenlos. Damit unterstützt der LSB/LSV die Vereine, die mit ihrem ehrenamtlichen Engagement und ihren Sportangeboten das Schicksal der ukrainischen Flüchtlinge erleichtern wollen.
Nein. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlichen oder hauptamtlichen Mitarbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie beauftragte Helfer bei versicherten Veranstaltungen.
Nicht versichert ist die entgeltliche oder unentgeltliche Ausübung aller übrigen Berufe der Mitglieder, auch wenn die Ausübung für den LSB/LSV, Verband oder Verein erfolgt. Hierzu zählen z. B. Leistungen von Architekten und Steuerberatern.
Nein. Mitglieder sind bei der Teilnahme an allen versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten Ihres Vereins versichert.
Auch wenn Sie z. B. als Tischtennisspieler registriert sind, sind Sie bei Teilnahme an Veranstaltungen anderer Sparten Ihres Vereins mitversichert. Eine Beschränkung auf eine bestimmte Sportart gibt es nicht.
Für die Tätigkeit ist eine Lizenz sicher nützlich, in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Für den Versicherungsschutz der Sportversicherung benötigt der Übungsleiter / Trainer keine Lizenz.
Auch bedarf es für Übungsleiter nicht zwingend einer Mitgliedschaft, um über die Sportversicherung abgesichert zu sein. Grundsätzlich sind alle vom Verein beauftragten Übungsleiter, Trainer usw. während Ihrer Tätigkeit für den Verein versichert.
Hierbei ist es unerheblich, ob der Übungsleiter bei mehreren Vereinen tätig ist. Es besteht somit über jeden Verein entsprechender Versicherungsschutz.
Die persönliche Absicherung der Nichtmitglieder selbst ist über die Sportversicherung nicht gegeben. Wenn Vereine darauf Wert legen, dass Nichtmitglieder wie ihre Mitglieder versichert sind, können sie eine günstige Pauschalversicherung über das Versicherungsbüro abschließen.
In einigen Sportversicherungsverträgen gibt es Sonderregelungen für bestimmte Programme (z. B. Sportabzeichen). Schauen Sie in Ihr Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel bei Ihrem Versicherungsbüro nach.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Vereine Versicherungsschutz in den Fällen haben, die sich im Zusammenhang mit Nichtmitgliedern ergeben (z. B. Haftpflichtansprüche eines Nichtmitglieds anlässlich einer Vereinsveranstaltung).
Der Diebstahl von Sachen aus Turnhallen oder Umkleidekabinen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrags. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist unter Umständen eine Schadensregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Hausratversicherer.
Im Grunde alles, was durch die Satzung des Vereins abgedeckt ist. Die Vereinssatzung sollte allerdings der Satzung des LSB/LSV nicht entgegenstehen. Eine Beschreibung der versicherten Veranstaltungen, Unternehmungen und Tätigkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Sportversicherung oder fragen Sie im Zweifel Ihr Versicherungsbüro.
Ein versichertes Einzeltraining ist beispielsweise eine Trainingseinheit, die ein aktives Mitglied im Rahmen seiner von ihm ausgeübten Sportart absolviert, um sich z. B. auf einen Wettkampf vorzubereiten. Das Einzeltraining muss vom Vorstand oder vom Trainer angeordnet sein. Unter Anordnung ist zu verstehen, dass der Verein im Hinblick auf seine sportlichen Zielsetzungen ein Mitglied zu einer Betätigung außerhalb des Vereinsrahmens bewogen hat.
Nein, die Mitversicherung einer Deutschen oder Internationalen Meisterschaft in der Sportversicherung würde über deren Aufgabenstellung weit hinausgehen – zumal solche Veranstaltungen in aller Regel ganz speziellen Versicherungsschutz benötigen (z. B. Haftpflichtrisiko des veranstaltenden Sportfachverbands, spezielle Sachversicherungen, Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherung für Teilnehmer aus dem Ausland, Ausfallversicherungen, usw.). Hier ist es Sache des Veranstalters – meist der Deutsche oder Internationale Sportfachverband – für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen. Gerne bieten wir jedoch zur Ergänzung weiteren Versicherungsschutz an. Sprechen Sie hierzu einfach unsere Mitarbeiter/innen in den Versicherungsbüros an.
Für alle vom Verein selbst durchgeführten Veranstaltungen, die mit der Satzung des Vereins vereinbar sind, besteht der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung.
Öffentliche Festveranstaltungen, die für "Jedermann" zugänglich sind, müssen unter bestimmten Umständen gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro.
Wenn die Veranstaltung des anderen Vereins unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrags fällt und sowohl dieser Verein als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereichs besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. Ebenso besteht Versicherungsschutz bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen des DOSB oder eines deutschen Spitzenfachverbands, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des DOSB oder des Spitzenfachverbands vorlag.
Nein. Für die Versicherung von Sturmschäden ist eine Gebäudeversicherung bzw. eine Inventarversicherung erforderlich. Die Sportversicherung beinhaltet keine Sachversicherungen. Das ARAG Sport-Sicherheits-Programm bietet entsprechenden Versicherungsschutz für die Gebäude der Vereine und Verbände an. Die Ausstattung und das Inventar Ihres Vereins können Sie über den Sport-Vereinsschutz absichern. Nähere Auskünfte erteilt Ihr Versicherungsbüro.