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20.09.2022

Soziales Engagement muss man einfach unterstützen! Ein jugendliches Vereinsmitglied war beim Bergwandern im Urlaub in der Türkei so schwer gestürzt, dass es in einer Klinik für mehrere Monate stationär behandelt werden musste. Die Eltern hatten keine ausreichende Vorsorge wie beispielsweise durch eine private Unfallversicherung getroffen, so dass hohe Kosten auf sie zukam. So beschloss die Mutter, ihren Aufenthalt zu verlängern und musste die Kosten für die Unterbringung und ihren Verdienstausfall selbst tragen.

 

So half der Verein der Familie

Der Jugendliche war Mitglied in einem Sportverein und hier wurde sofort beraten, wie man den Kameraden und seine Familie unterstützen könnte. Der Erlös aus dem Kuchenverkauf bei den Heimspielen ging fortan nicht mehr in die Vereinskasse, sondern kam der finanziell in Not geratenen Familie zugute. Ein Benefizspiel und ein Spendenlauf brachten zusätzliche Einnahmen.

 

So unterstützt die ARAG Sportversicherung soziales Engagement

Die Unterstützung von Vereinsmitgliedern in Notlagen zählen genauso wie wohltätige Aktionen zu den „üblichen und gebräuchlichen Tätigkeiten“ eines Sportvereins. Daher gilt der gesamte Schutz der ARAG Sportversicherung auch hier. Einzige Voraussetzung: Die Aktivitäten müssen vom Vorstand beschlossen werden und es muss ein klarer Auftrag an die Vereinsmitglieder und Helferinnen und Helfer vorliegen.

Für weitere Informationen und Fragen zum Versicherungsschutz steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro gerne zur Verfügung.

 

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