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Gestolpert bei der Weihnachtsfeier: Wer zahlt den Besuch in der Notfallambulanz?

01.12.2019

Alle Jahre wieder lädt der Wintersportverein aus Nürnberg zur weihnachtlichen Skitour in die Allgäuer Alpen, den südlichsten Zipfel Deutschlands. Das Weihnachtstrainingslager für alle skibegeisterten erwachsenen Vereinsmitglieder ist ein ideales Training während der Saison und eine gute Gelegenheit, das Miteinander im Verein zu stärken. Neue Vereinsmitglieder, die am Skisport schnuppern wollen, und „alte Hasen“, die ihr Fahrkönnen verbessern möchten, sind willkommen. Die vereinseigenen Skilehrer und Betreuer vermitteln stets Spaß und Freude am Skisport.

Skiunfall abseits der Piste

Bei der letzten Tour überraschten die Trainer und Betreuer die Gruppe am zweiten Weihnachtsfeiertag mit einer abendlichen Feier im Hotel. Dazu hatten zwei Betreuer ein Akkordeon und ein tragbares E-Piano von daheim mitgenommen. Sie bauten ihre Instrumente auf und stellten zu festlicher Musik das sportliche und gesellige Programm für den nächsten Trainingstag vor. Jedes Vereinsmitglied bekam ein kleines Weihnachtspäckchen überreicht. Auf dem Weg zur Geschenkübergabe passierte dann das Malheur. Ein Vereinsmitglied stolperte über das für das E-Piano verlegte Stromkabel und stürzte. In der Notfallambulanz des Krankenhauses diagnostizierten die Ärzte Prellungen und Schürfwunden am linken Arm und am Bein. Versorgt mit Salbe und Pflaster konnte der verletzte Sportler ins Hotel zurückkehren und weiter an der Weihnachtsfeier teilnehmen. Über Nacht heilten die Schürfwunden und Prellungen soweit aus, dass er am nächsten Tag bereits wieder Ski fahren konnte.

Wer bezahlt den Besuch in der Notfallambulanz?

Zurück in Nürnberg bekam das Vereinsmitglied Post von der Krankenkasse. Es sollte einen Fragebogen ausfüllen und den genauen Schadenhergang schildern. Die Krankenkasse hatte für die Behandlung Aufwendungen getragen, die sie dann vom Veranstalter des Weihnachtstrainingslagers zurückforderte. Der Vereinsvorsitzende nahm wegen der Rechnung der Krankenkasse Kontakt zu unserem Versicherungsbüro beim Landessportverband auf. Die dortigen Mitarbeiter baten ihn, eine Schadenmeldung für Haftpflichtschäden auszufüllen und uns diese gemeinsam mit der Rechnung einzureichen.

So war die Veranstaltung versichert

Da es sich bei dem Weihnachtstrainingslager samt Weihnachtsfeier um eine satzungsgemäße versicherte Veranstaltung des Vereins handelte, besteht für den Verein als auch für die von ihm eingesetzten Betreuer und Trainer Versicherungsschutz. ARAG verbindet mit der Krankenkasse des Vereinsmitglieds ein so genanntes Rahmenteilungsabkommen, wonach der Haftpflichtversicherer in einem vereinfachten Verfahren die Aufwendungen der Krankenkasse reguliert. Die ARAG Sportversicherung zahlte die Aufwendungen der Krankenkasse. Ende gut, alles gut!

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