
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Ehrenamt braucht Rückendeckung
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind. Auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer. Sie tritt ein, wenn durch deren Versäumnisse oder Fehlentscheidungen ein Vermögensschaden entsteht.

In diesen Fällen hilft die Vermögensschadenhaftpflicht
- Eigenschaden Der Abteilungsleiter Breitensport organisiert einen Volkslauf. Für das Rahmenprogramm engagiert er eine Band. Er versäumt, das Ordnungsamt zu informieren, die Veranstaltung wird untersagt. Die Künstlergage muss trotzdem vom Verein überwiesen werden. Wir übernehmen die Kosten.
- Drittschaden Ein Sportverein macht für Angestellte versehentlich falsche Angaben zur Sozialversicherung. Als ein Mitarbeiter in Rente geht, bekommt er dadurch 135 Euro weniger monatliche Rente. Er macht den Verein haftbar. Wir übernehmen die Kosten.
- Steuern Ein Verein führt lange Zeit zu wenig Steuern ab. Nach 5 Jahren fordert das Finanzamt 15.000 Euro Nachzahlung. Der Verein ist gezwungen, einen Kredit aufzunehmen. Durch die Zinsen entsteht ihm ein Schaden. Wir übernehmen die Kosten.
Vermögensschadenhaftpflicht mit individuellen Versicherungssummen
Je nach Größe und Zielrichtung brauchen Vereine und Verbände eine unterschiedlich hohe Absicherung.
Deshalb können Sie bei unserer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zwischen drei Versicherungssummen wählen.
Ihr Versicherungsbüro vor Ort berät Sie gerne dazu, in welcher Höhe eine Absicherung sinnvoll ist.
Wählbare Versicherungssummen sind:
125.000 Euro | 250.000 Euro | 500.000 Euro
Versicherungsschutz ergänzen und Preisvorteil sichern!
Die Vermögensschadenhaftpflicht schützt das Vermögen des Vereins. Die D&O-Deckung hingegen ist der zusätzliche, persönliche Schutz für Vorstand, Geschäftsführer und andere Funktionsträger. Diesen speziellen Schutz können Sie in Kombination mit der Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.
Vorteile von Vermögensschadenhaftpflicht mit D&O-Schutz
- Vorstand und Geschäftsführer sind persönlich gegen Schadenersatzansprüche geschützt
- Alle Funktionsträger sind versichert, vom Vorstand über Abteilungsleiter bis zum Hausmeister
- Fehler in der Vereinsarbeit werden finanziell für den Verein/Verband und den Verantwortlichen aufgefangen




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