Reiseschutz für Chöre und Vereine
Ob Konzerttour oder Chorfreizeit – entspannt unterwegs bleiben.
Umfassende Absicherung für Organisatoren und Teilnehmer.

Wir sichern Vereine als Reiseveranstalter ab
Für die Veranstalter-Haftpflichtversicherung einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Insolvenzabsicherung (Kautionsversicherung) zahlen Sie je Reiseteilnehmer nur 0,61 Euro – unabhängig von der Reisedauer.
Das spricht für den Reiseschutz für Chöre
Das leistet unser Schutz für Organisatoren und Teilnehmer
Wann braucht mein Verein eine Insolvenzabsicherung für Reisen?
Die Gesetzesregelung in § 651 r Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), besagt, dass Veranstalter von Reisen ihre Reiseteilnehmer auch gegen Insolvenzen des Veranstalters absichern müssen. Dieses Gesetz gilt nicht nur für kommerziell tätige Reiseveranstalter bzw. Reisebüros, sondern, mit den Ausnahmebestimmungen nach § 651 a (5) BGB grundsätzlich auch für Vereine und Verbände.
Ausgenommen von der gesetzlichen Regelung sind eintägige Reisen (bis 500 EUR) sowie bei gemeinnützigen Vereinen gelegentliche mehrtägige Reisen für Vereinsmitglieder (begrenzter Personenkreis, max. 2 Reisen im Jahr).
Reiseveranstalter ist im Sinne des Gesetzes derjenige, der mindestens zwei Einzelleistungen einer Reise zu einem Gesamtpreis zusammenfasst, die nicht von ganz untergeordneter Bedeutung sind.
Entscheidungshilfe: In diesen Fällen benötigen Sie eine Insolvenzabsicherung


Noch Fragen zur Reiseversicherung für Chöre?
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Bei Abschluss der gesetzlich vorgeschriebenen Kautionsversicherung erhält der Veranstalter Bürgschaftserklärungen bzw. Sicherungsscheine, die vor Antritt der Reise an die gemeldeten Teilnehmer ausgehändigt werden müssen.
Der Antrag sollte rechtzeitig vor Reisebeginn gestellt werden, damit die Sicherungsscheine ausgehändigt werden können. Unsere Empfehlung: mindestens 14 Tage vorher.
Nein, dieser Schutz ist nicht obligatorisch. Sie können allerdings die Teilnehmer Ihrer Reise versichern und zu Ihrer Reiseversicherung eine Auslandsreise-Krankenversicherung hinzuwählen.
Nein, für Nichtmitglieder sollte in jedem Fall eine zusätzliche Reiseversicherung abgeschlossen werden.
Zum Abschluss & Schadensmeldung
Telefonisch
Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.
Tel: 0211 9633707
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Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.
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