Rechtstipps und Urteile
16.10.2013
Falsche Beratung im Sonnenstudio
Bevor es in den Sommerurlaub geht oder wenn im Winter die Sonne fehlt, zieht es manchen ins Sonnenstudio. Dort ist es zunächst wichtig, sich umfassend beraten zu lassen. Zu welchem Hauttyp zählen Sie? Welche Sonnenbestrahlung ist die richtige? Wie lange sollten Sie unter die künstliche Sonne? Der Betreiber muss solche Fragen beantworten können. Sollte der Besucher trotzdem Verbrennungen erleiden, hat er das Recht, Schmerzensgeld zu verlangen. Unsere Experten verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Mannheim (AZ: 3 C 172/05): Aufgrund falscher Beratung erlitt ein Kunde Verbrennungen ersten Grades und zog daher vor Gericht.
Die Richter sprachen dem Mann ein Schmerzensgeld von 750 Euro zu und betonten, dass zum Betreiben eines Sonnenstudios auch die richtige Beratschlagung gehöre. Sie kann nur entfallen, wenn die Auskünfte vom Kunden abgelehnt werden. Allerdings wurde dem Studiobesucher auch eine 50-prozentige Mitschuld zugesprochen. Denn laut Gericht sei es seine Pflicht gewesen, sich anhand der aushängenden Warnschilder und Bräunungstabellen zusätzlich zu informieren.