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27.10.2021

Bewegungs-, Spiel und Sportangebote sind ein wichtiger Teil der ganzheitlichen Bildung. Hier können Sportvereine Schulen, Kitas und andere Bildungseinrichtungen großartig unterstützen. Und die ARAG Sportversicherung ist mit dem passenden Versicherungsschutz für die Kooperationen gerne mit von der Partie.

So sind Übungsleiter abgesichert

Der Versicherungsschutz der Sportversicherung besteht nicht nur bei Sportangeboten in Vereinsräumen und Sportanlagen, sondern auch bei schulischen Veranstaltungen. Der Hin- und Rückweg ist mitversichert.

Unter die versicherte Tätigkeit des Übungsleiters fallen alle in der Kooperationsvereinbarung festgeschriebenen Maßnahmen, von der Durchführung des Schulsports bis hin zu weiteren Betreuungsangeboten, zum Beispiel die Beaufsichtigung bei Hausaufgaben oder die Essensausgabe.

Versicherungsschutz für die beteiligte Sportorganisation

Das Risiko aus der Durchführung des Schulsports obliegt dem jeweiligen Schulträger, da es sich um schulische Veranstaltungen handelt. Werden jedoch Veranstaltungen wie Schulsport oder Hausaufgabenbetreuung aus organisatorischen Gründen auf dem Gelände oder in den Räumen eines Vereins durchgeführt, ergeben sich auch Risiken für die Sportorganisationen (zum Beispiel aus der Verkehrssicherungspflicht). Deshalb besteht für die beteiligten Sportorganisationen Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang der Sportversicherung.

Wie sind teilnehmende Schüler versichert?

ARAG Sportversicherung

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Ratgeber Vereinsrecht

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Wenn Vereinsmitglieder am Schulsport teilnehmen, besteht kein Versicherungsschutz über den Sport-versicherungsvertrag, da es sich um eine Schulveranstaltung handelt. Wo der Schulsport stattfindet – in der Schule oder am Vereinssitz – hat hierauf keinen Einfluss. Je nach Kooperationsform gilt gegebenenfalls der Schutzumfang eines Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung.

Was muss der Verein beachten?

Voraussetzung für das Bestehen des Versicherungsschutzes ist eine schriftliche Kooperationsvereinbarung zwischen dem Verein und dem jeweiligen Partner. Partner der Sportorganisationen sind in der Regel Ganztagsschulen, Kindertagesstätten und sonstige Bildungseinrichtungen, zu denen Übungsleiter im Auftrag des Vereins delegiert werden. In der Kooperationsvereinbarung müssen Rahmen und Umfang der Tätigkeiten festgehalten werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen Ihr Versicherungsbüro gerne zur Verfügung.

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