Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

31.05.2019

Dürfen Besucher mit aufs Hotelzimmer? Um diese Frage zu beantworten, weisen die ARAG Experten auf das Hausrecht hin, das dem Hotelbetreiber zusteht. Und danach darf er Besuch auf dem Hotelzimmer verbieten. Doch in der Regel haben Hotels nichts gegen Besuch, wenn er sich denn an der Rezeption anmeldet.

Eine Übernachtung des Besuchs ist nach Angaben der ARAG Experten jedoch nicht ohne Weiteres erlaubt. In dem Fall kann das Hotel einen Aufschlag oder sogar die Differenz zum Doppelzimmerpreis verlangen.

Icon Paragraphen Weiß Blau

Reisepreisminderung: Beschwerden richtig anbringen

Was tun bei Reisemängeln? Und wie beschwert man sich richtig? Die wichtigsten Fragen beantwortet ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer im Interview.

Reisemängel: So urteilen die Gerichte

Wenn eine Reise nicht das hält, was die Werbeaussage verspricht, kann es sich um kleinere Mängel, aber auch um unzumutbare Zustände handeln. Lesen Sie aufschlussreiche, aber auch kuriose Fälle.

UNSERE EMPFEHLUNG

ARAG Top-Schutzbrief

Wir helfen, wenn auf einer Reise etwas passiert, auch bei rechtlichen Problemen. Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr, schnell und zuverlässig.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services
  • Berater finden
    ARAG vor Ort

    Hier finden Sie unsere ARAG Geschäftsstellen in Ihrer Nähe oder die Kontaktdaten Ihres ARAG Beraters.

  • Rückruf-Service
    Rufen Sie uns an

    Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.
    7 Tage, 24 Stunden

    0211 98 700 700

    Sie möchten zurückgerufen werden?

    Wunschtermin vereinbaren

    Zum ARAG Rückruf-Service

  • Nachricht schreiben
    Schreiben Sie uns eine Nachricht

    Sie haben ein Anliegen oder eine Frage? Schreiben Sie uns gerne über unser verschlüsseltes Kontaktformular. So sind Ihre Daten geschützt und sicher.

  • Schaden melden
  • Alle Services im Überblick