
Bei Sturm zur Schule?
16.02.2022
Immer wieder wüten Sturmtiefs über Deutschland. Abgedeckte Häuser, umgestürzte Bäume und Verkehrschaos sind dann die Folge. Da bleibt man am besten zu Hause. Was gilt für Schulkinder, wenn der Schulweg zur Gefahr wird?
Wenn der Schulweg zur Gefahr wird
Wenn der Schulbetrieb trotz Orkanböen weitergeht, gilt für die meisten Schulstandorte, dass die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten liegt. Eltern von minderjährigen Schülerinnen und Schülern können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt laut ARAG Experten für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung.
Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist oder ob er unter den gegebenen Bedingungen als zu gefährlich erscheint. Sollten sich die Eltern dazu entschließen, ihr Kind wegen der erwarteten Orkanböen nicht zur Schule gehen zu lassen, sollten sie jedoch unverzüglich die Schule darüber informieren. Dies ist besonders wichtig, um eventuell fehlende Kinder auszumachen und im Notfall nach ihnen zu suchen.
Volljährige Schülerinnen und Schüler können selbst entscheiden, ob sie den Schulweg auf sich nehmen oder nicht. Auch wenn das Schulversäumnis bei einer herrschenden Unwetterwarnungen entschuldigt ist, muss in jedem Fall die Schule informiert werden.
Grundsätzlich entscheiden die Eltern, ob der Weg zur Schule zumutbar ist.
Unterrichtsausfall wegen Unwetters
Warnt der Deutsche Wetterdienst vor einem Unwetter, das ein Bundesland, einen ganzen Regierungsbezirk oder einzelne Kreise betrifft, kann die Landesregierung zum Schutz der Schüler den Unterrichtsentfall anordnen oder den Unterricht vorzeitig beenden. Nach Auskunft der ARAG Experten sind Lehrkräfte allerdings nicht vom Dienst befreit, sie müssen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, in die Schule kommen. Denn dort gilt es, Schüler zu beaufsichtigen, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mitbekommen haben und zur Schule gekommen sind.