21.05.2019

Erstattete Mietnebenkosten werden als Einkommen angerechnet

Wer als Mieter sparsam bei dem Verbrauch von Strom, Heizung und Wasser ist, kann sich in der Regel am Ende des Jahres über eine Erstattung der Mietnebenkosten und auf die Senkung der Vorauszahlung im Folgejahr freuen. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass dies nicht für Empfänger von Grundsicherungsleistungen gilt. Sparsamen Leistungsempfängern werden erstattete Nebenkosten und auch durch sparsames Verbrauchsverhalten gesenkte Nebenkosten auf das Einkommen angerechnet und abgezogen. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen konkreten Fall, in dem eine Rentnerin, die Leistungen zur Grundsicherung bezog, zwar ein Guthaben vom Vermieter ausgezahlt bekam, doch das Amt für Grundsicherung rechnete den Betrag an und kürzte die Leistungen in den folgenden sechs Monaten entsprechend. Auch ihr Argument, dadurch Rücklagen zu bilden, erkannten die Richter nicht an. Sie habe lediglich einen Anspruch auf die Übernahme tatsächlich entstandener Mietkosten (Sozialgericht Stuttgart, Az.: S 11 SO 569/18).

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Hinweis: Ältere Beiträge können von der aktuellen Rechtslage abweichen.

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