Vereinfachung des Sozialrechts
03.08.2016
Zum 1. August dieses Jahres wurde das Sozialrecht vereinfacht. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden seit diesem Monat nicht nur für sechs Monate bewilligt, sondern gleich für zwölf. Laut ARAG Experten gibt es aber noch einige weitere Änderungen: So können Auszubildende jetzt mit Arbeitslosengeld II die oft geringe Ausbildungsvergütung aufstocken. Langzeitarbeitslose dürfen Ein-Euro-Jobs drei Jahre lang ausüben und wenn jemand Arbeit gefunden hat, können Leistungen zur Eingliederung noch weitere sechs Monate bewilligt werden.