
Ladenöffnungszeiten an Feiertagen
10.05.2017
Ladenöffnungszeiten an Feiertagen
Brot oder Blumenstrauß vergessen? Keine Sorge, selbst am Sonntag und den allermeisten Feiertagen kann man beides noch besorgen. Allerdings herrschen in Deutschland sehr unterschiedliche Ladenöffnungszeiten. Wir haben uns einmal in den Bundesländern für Sie umgehört.
Bundesland |
Bäckereien |
Blumengeschäfte |
---|---|---|
Baden-Württemberg |
3 Stunden; Öffnungsverbot am 1. Weihnachtstag sowie am Oster- und Pfingstsonntag |
grds. 3 Stunden; 6 Stunden am 1. November, Muttertag, Volkstrauertag, Totensonntag, 1. Adventssonntag; Öffnungsverbot am 1. Weihnachtstag sowie am Oster- und Pfingstsonntag |
Bayern | 3 Stunden |
grds. 2 Stunden, an Allerheiligen, am Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag und 1. Adventssonntag 3 Stunden; Sonderregelung für den Muttertag: Verkauf von 8:00 bis 12:00 Uhr erlaubt |
Berlin | grds. 7:00 bis 16:00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag | |
Brandenburg | grds. fünf zusammenhängende Stunden zwischen 7:00 und 19:00 Uhr; gilt nicht am Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag | |
Bremen | 3 Stunden zwischen 8:00 und 16:00 Uhr | grds. 3 Stunden zwischen 8:00 und 16:00 Uhr; 6 Stunden am 1. November, Volkstrauertag, Totensonntag und 1. Adventssonntag; Abgabe am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag verboten |
Hamburg | grds. 5 Stunden zwischen 7:00 und 16:00 Uhr; Abgabe am Ostermontag, Pfingstmontag und am 2. Weihnachtstag verboten | |
Hessen | grds. 6 Stunden | |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 Stunden; am 1. Mai ist der Verkauf nur erlaubt, wenn keine Arbeitnehmer beschäftigt werden müssen | |
Niedersachsen | 3 Stunden, aber außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten | |
Nordrhein-Westfalen | 5 Stunden; kein Verkauf am Ostermontag, am Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag | |
Rheinland-Pfalz | 5 Stunden zwischen 7:00 und 20:00 Uhr; Verkaufsverbot am Ostermontag, Pfingstmontag und 2. Weihnachtstag | |
Saarland | 5 Stunden | |
Sachsen | 6 Stunden (auch aufgeteilt) zwischen 7:00 und 18:00 Uhr; keine Öffnung am Karfreitag, Ostermontag, Pfingstmontag, Reformationsfest sowie am 1. und 2. Weihnachtstag | |
Sachsen-Anhalt | 5 Stunden; fällt der Heiligabend auf einen Sonntag: 3 Stunden bis 14.00 Uhr | |
Schleswig-Holstein | 5 Stunden mit Ausnahme von Karfreitag | |
Thüringen | 5 zusammenhängende Stunden zwischen 7:00 und 17:00 Uhr; kein Verkauf am Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag |