Rechtstipps und Urteile
26.03.2010
Kindergeld für Offiziersanwärter
Eine Bewerbung um eine Stelle als Zeitsoldat bei der Bundeswehr kann als eine Bewerbung um einen Ausbildungsplatz gewertet werden. Damit ist dann auch der Anspruch auf Kindergeld begründet. Denn einem über 18 Jahre alten Kind, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss Kindergeld gezahlt werden, wenn es eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Eine Berufsausbildung bei der Bundeswehr ist laut ARAG Experten nicht nur dann gegeben, wenn der Azubi für einen zivilen Beruf ausgebildet wird, sondern liegt auch dann vor, wenn es sich um eine militärische Ausbildung beziehungsweise Offiziersausbildung handelt. Das sahen kürzlich auch die Richter des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz so (FG Rheinland-Pfalz, Az: 5 K 2144/08).