
Schwanger auf der Insel
22.10.2018
Sylt, Hallig Hooge, Fehmarn – seit einigen Jahren schon werden waschechte Insulaner nur noch zufällig geboren, weil die Geburtsstationen auf den Inseln in Nord- und Ostsee geschlossen wurden. Seit 2014 müssen schwangere Frauen also schon vor der Geburt aufs Festland, um dort zu entbinden. In so genannten Boarding-Häusern können sie dann wohnen. Aber wer trägt die Kosten für die Unterkunft? Darf auch der Rest der Familie mit einziehen? Und was ist, wenn der Nachwuchs sich nicht an den Zeitplan hält und noch etwas länger im Bauch verweilen möchte? Werden werdende Mütter dann vor die Tür gesetzt?
Bording-Konzept für Schwangere
Boarding bedeutet, dass schwangeren Frauen, die auf einer Insel oder Hallig wohnen, empfohlen wird, etwa zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in einer Unterkunft auf dem Festland in Kliniknähe zu wohnen. Die Entscheidung, wie viele Tage vorher es ratsam ist, umzuziehen, treffen Mütter und Hebammen gemeinsam. Boardinghäuser gibt es zurzeit in Flensburg, Husum und Eutin.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Unterkunft übernimmt in der Regel die Krankenkasse für rund zwei Wochen. Lässt sich der Spross Zeit, muss die Mutter nicht fürchten, nach dieser Zeit ausziehen zu müssen, da immer genügend zeitlicher Puffer eingeplant wird. Anreise und Mahlzeiten müssen allerdings von den werdenden Eltern gezahlt werden. Zwar können bei manchen Boardinghäusern Partner und Geschwisterkinder mitwohnen, aber die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es sich nicht um ein Hotel handelt, in dem ein Zustellbett bestellt werden kann. Die Unterbringung erfolgt in Einzel- oder Doppelzimmern.
Was passiert mit schulpflichtigen Kindern?
Frauen, die gezwungen sind, in ein Boardinghaus umzuziehen, lassen oft bereits schulpflichtige Kinder zurück, für die es keine Option ist, mit aufs Festland zu ziehen, da sie zur Schule gehen müssen. Das heißt, es muss eine Betreuung her. Daher zögern werdende Mütter den Aufenthalt auf dem Festland oft hinaus und gehen damit ein Risiko ein.