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01.02.2016

Wenn minderjährige Kinder Sparkonten besitzen, dürfen ihre Eltern nach Auskunft von ARAG Experten nicht einfach auf das Geld zugreifen, auch wenn sie Anschaffungen für die Kinder tätigen. In einem konkreten Fall plünderte ein Vater das Konto seiner von ihm getrennt lebenden Kinder, um für sie Geschenke, Kinderzimmer-Möbel und eine gemeinsame Urlaubsreise zu bezahlen.

Die Kinder verklagten ihn daraufhin auf Schadensersatz. Nach Angaben der ARAG Experten haben sie unbedingten Anspruch darauf. Zum einen hat der Vater den Kindern gegenüber seine Pflicht der so genannten Vermögenssorge verletzt. Diese verpflichtet Eltern, das Geld ihrer Kinder zu verwalten und verbietet ihnen gleichzeitig, es für persönliche Zwecke zu gebrauchen. Zudem weisen die ARAG Experten darauf hin, dass Eltern ihren Kindern einen angemessenen Lebensunterhalt schulden. So ist auch das Argument des Vaters, das Geld in Möbel für seine Kinder oder eine gemeinsame Urlaubsreise investiert zu haben, hinfällig (Oberlandesgericht Bremen, 4 UF 112/14).

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