
Rechtstipps und Urteile
Rund um die Themen Ehe und Familie
29.04.2015
Schwangeres Au-pair-Mädchen: Wer zahlt die Kosten?
Wer ein Au-pair-Mädchen beschäftigt, muss laut ARAG für unvorhergesehene Kosten aufkommen, auch wenn er getäuscht wurde. Im konkreten Fall freute sich eine Gastfamilie auf das Au-pair-Mädchen. Allerdings reiste die 19-Jährige hochschwanger nach Deutschland ein und hatte kurz nach ihrer Ankunft ein Kind zur Welt gebracht. Die Peruanerin war mit ihrem Baby nach der Geburt elf Wochen von der Stadt untergebracht worden. Die Kosten von rund 2.400 Euro muss nun die Gastfamilie tragen. Der Gastvater klagte und argumentierte, dass er das Au-pair-Mädchen zur Betreuung seiner eigenen vier Kinder verpflichtet habe und arglistig getäuscht worden sei. Die Gastfamilie hatte sich vor der Einreise wie üblich bei der Ausländerbehörde verpflichten müssen, für den Lebensunterhalt des Mädchens in Deutschland aufzukommen – als Voraussetzung für das Visum. Mit der Verpflichtungserklärung gehe jede Gastfamilie ein hohes Risiko ein, erklären ARAG Experten die Entscheidung des Gerichts (VG Düsseldorf, Az.: 8 K 8570/14).