Rechtstipps und Urteile
17.05.2011
Vorsicht bei Ausfahrt aus der Tiefgarage
Wer aus einer Tiefgarage kommt, sollte besondere Vorsicht walten lassen. Kommt es nämlich bei der Ausfahrt zu einem Unfall, trifft den Fahrer, der aus der Ausfahrt heraus kommt oft ein überwiegendes Verschulden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Regensburg hervor.
Der Kläger war mit seinem BMW aus einer Tiefgarage auf einen davor befindlichen Parkplatz gefahren. Dabei stieß er mit einem anderen Pkw zusammen, dessen Fahrer in diesem Augenblick mit nachweislich überhöhter Geschwindigkeit die Tiefgaragenausfahrt passierte. Weil man sich über die Schuldfrage nicht einig werden konnte, landete die Sache vor dem Regensburger Landgericht.
Nach Ansicht des Gerichts sind daher beide Autofahrer für den Unfall verantwortlich. Den Fahrer des BMW trifft trotz allem ein überwiegendes Verschulden an dem Unfall. Denn wer aus einer Tiefgarage ausfährt, hat sich grundsätzlich so zu verhalten, wie jemand, der sich aus einem verkehrsberuhigten Bereich in den fließenden Verkehr einreiht. Das heißt, dass er besonders vorsichtig und rücksichtsvoll sein muss, erläutern ARAG Experten (LG Regensburg, Az.: 2 S 244/09).