
Zebrastreifen: Müssen Radfahrer absteigen?
Was gilt für Radfahrer vor oder auf dem Fußgängerüberweg, wie der Zebrastreifen im Amtsdeutsch heißt?
21.01.2021 • 1 min Lesezeit
Als Fußgänger kennen Sie sich mit Zebrastreifen sicher aus. Aber was gilt für Radfahrer vor oder auf dem Fußgängerüberweg, wie der Zebrastreifen im Amtsdeutsch heißt? Wir verraten es Ihnen.
Zebrastreifen: So verhalten Sie sich als Radfahrer richtig
Als Radfahrer müssen Sie sich vor einem Zebrastreifen genauso wie ein Autofahrer verhalten – bremsen und anhalten. Fußgänger und Rollstuhlfahrer, die den Fußgängerüberweg nutzen wollen, haben Vorrang. Achtung, wenn der Zebrastreifen über Ihren Radweg führt: Auch hier haben Fußgänger Vorrang.
Möchten Sie selbst als Radler am Zebrastreifen die Straße überqueren, sollten Sie absteigen und Ihr Rad schieben oder es wie einen Roller nutzen. So haben Sie Vorrang vor den Autos und anderen Verkehrsteilnehmern. Ist die Straße frei, dürfen Sie auch über den Zebrastreifen radeln.
Kommt es zu einem Unfall, weil Sie den Zebrastreifen radelnd überquert haben, kann Ihnen als Verursacher eine Mitschuld angelastet werden. Darauf wies das Landgericht Frankenthal im Fall einer Radfahrerin hin, die plötzlich von einem Radweg abbiegend auf den Zebrastreifen fuhr und dabei mit einem Auto kollidierte. Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden (Az.: 2 S 193/10).
Kurios: Mit dem Rad rollern ist erlaubt
In Berlin war ein Radler vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller benutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Wäre er gefahren, hätte ihn eine Mitschuld getroffen. In diesem Fall rettete ihn aber sein Rollern (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 68/03).
Vergehen gegen die StVO als Radfahrer können teuer werden
Verstöße gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung können auch für Sie als Radfahrer empfindlich sein, besonders, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden. So kann Fehlverhalten an einer roten Ampel beispielsweise von 60 bis 180 Euro kosten – plus ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Das passende Gerichtsurteil
Kurios: Mit dem Rad rollern ist erlaubt
In Berlin war ein Radler vor einem Zebrastreifen abgestiegen und hatte sein Rad wie einen Roller benutzt. Dabei kam es zu einem Unfall. Wäre er gefahren, hätte ihn eine Mitschuld getroffen. In diesem Fall rettete ihn sein Rollern (KG Berlin, Az.: 12 U 68/03).

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