Was kostet eine Rechtsschutzversicherung? Beiträge & Tarife im Check
Ein Jahr Rechtsschutzversicherung kostet teilweise weniger als ein einziger Anwaltsbrief. Hier erfahren Sie, welche Faktoren die Kosten beeinflussen und welche Leistungen enthalten sind.
Auf den Punkt
- Die ARAG Privatrechtsschutzversicherung kostet je nach Tarif und Leistungsumfang durchschnittlich zwischen 14 € und 30 € pro Monat.
- Auch der Abschluss separater Bausteine ist möglich: Verkehrsrechtsschutz ist monatlich ab 4,13 € erhältlich, Mietrechtsschutz ab 5,13 €.
- Die genaue Beitragshöhe hängt u. a. von Wohnort, Alter, beruflicher Situation, Vertragslaufzeit, Selbstbeteiligung und den gewählten Leistungsbausteinen ab.
Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?
Oft deutlich weniger als viele Menschen erwarten. Schon ein einzelner Rechtsstreit kann höhere Kosten verursachen als mehrere Jahre Versicherungsbeitrag.
Eine einfache private Rechtsschutzversicherung ist bei der ARAG bereits ab 16,54 € monatlich möglich. Ergänzungen wie Berufs-, Verkehrs- oder Wohnungsrechtsschutz erhöhen den Beitrag.
Abhängig vom Leistungsumfang bewegen sich viele Rechtsschutz-Tarife zwischen etwa 15 € und 40 € pro Monat.
Was beeinflusst die Rechtsschutz-Kosten?
- Leistungsumfang
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Single- oder Familientarif
- berufliche Situation und Wohnort
- zusätzliche Bausteine und Zusatzleistungen
Rechtsschutz-Kosten einfach berechnen
Mit dem Online-Rechner können Sie Ihren Beitrag individuell berechnen und verschiedene Tarifvarianten der ARAG Rechtsschutzversicherung direkt bezüglich ihrer Kosten und enthaltenen Leistungen vergleichen.
Rechtsschutzversicherungskosten: 3 Beispiele
Beim Privatrechtsschutz mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr, Kompakt-Tarif und 250 € Selbstbeteiligung, entstehen unterschiedliche Beiträge.
Diese Kosten übernimmt die ARAG Rechtsschutzversicherung
Je nach vereinbartem Leistungsumfang übernimmt die ARAG unter anderem:
- Anwaltsgebühren
- Gerichtskosten
- Honorare für Sachverständige
- Kosten einer Mediation
- Gebühren für außergerichtliche anwaltliche Tätigkeiten
- Entschädigungen für Zeugen
Wird Ihnen vom Gericht die Kostentragungspflicht auferlegt, übernimmt die ARAG Rechtsschutzversicherung auch die erstattungsfähigen Gebühren der Gegenseite im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Was kostet ein Rechtsstreit ohne Versicherung?
Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist – selbst bei vergleichsweise überschaubaren Streitwerten. Neben den eigenen Anwaltskosten fallen Gerichtsgebühren sowie gegebenenfalls Kosten für Sachverständige oder die Gegenseite an.
Bereits ein Bußgeldverfahren wegen eines Fahrverbots kann Anwaltskosten von etwa 700 bis 1.000 € verursachen. In arbeits- oder mietrechtlichen Streitigkeiten mit höherem Streitwert summieren sich die Gesamtkosten schnell auf mehrere tausend Euro, insbesondere wenn der Prozess über mehrere Instanzen geführt wird.
Mit unserem Prozesskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Ausgaben für ein Verfahren anhand des Streitwerts überschlagen.
Zum ProzesskostenrechnerSituationen, in denen Sie eine Rechtsschutzversicherung brauchen könnten


Ganz gleich, ob es Ärger mit den Nachbarn gibt, Streitigkeiten im Arbeits- oder Mietrecht auftreten oder ein Konflikt mit dem Finanzamt entsteht: Eine Rechtsschutzversicherung steht Ihnen in solchen Fällen zuverlässig zur Seite.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?
Sämtliche Fälle, die sich bereits vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn zugetragen oder angebahnt haben, sind nicht inkludiert. Ausnahmen bilden die rückwirkend geltenden ARAG Rechtsschutzversicherungen Mietrechtsschutz Sofort und Verkehrsrechtsschutz Sofort.
Weitere typische Ausschlüsse sind:
- Rechtsverstöße, die vom Versicherten oder Mitversicherten vorsätzlich begangen wurden
- Bestimmte Verfahrensarten, etwa Fälle, die vor dem Verfassungsgericht oder einem internationalen Gerichtshof verhandelt werden
- Rechtsstreitigkeiten, die auf eine Abwehr von Schadensersatzansprüchen abzielen (sind Gegenstand einer Haftpflichtversicherung)
- Geldbußen und Geldstrafen
- Meinungsverschiedenheiten beim Hausbau (insofern kein ARAG Bauherren-Rechtsschutz vorliegt), beim Kauf oder Verkauf eines Baugrundstücks
Bei den meisten Versicherungen ist kein Rechtsschutz gewährleistet, wenn es um eine Scheidung oder eine erbrechtliche Auseinandersetzung geht. Bei der ARAG können Sie diese Fälle jedoch auf Wunsch mitversichern: mit einem Erb-Rechtsschutz bis zu 10.000 € und dem Ehe- und Unterhalts-Rechtsschutz für Scheidungs- und Sorgerechtsstreitigkeiten.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung beim ARAG Rechtsschutz?
Bei dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung bei der ARAG legen Sie selbst fest, wie hoch Ihre Selbstbeteiligung im Schadensfall ist – oder schließen diese komplett aus. Die Selbstbeteiligung beträgt in allen drei Tarifen je nach gewählter Option 0 €, 150 € oder 250 € pro Versicherungsfall. Je höher Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung ansetzen, desto günstiger ist Ihre Prämie.
Die Selbstbeteiligung (SB) ist der vertraglich festgelegte Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen. Die Versicherung übernimmt nur die Kosten, die darüber hinausgehen.
Wie Rechtsschutz günstiger wird
Sie können an mehreren Stellschrauben drehen, um den Beitrag für Ihren Rechtsschutz zu senken:
Selbstbeteiligung anpassen
Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung pro Versicherungsfall, desto niedriger ist in der Regel der monatliche Beitrag.
Leistungsbausteine prüfen
Versichern Sie nur die Bereiche, die zu Ihrer Lebenssituation passen. Nicht jeder benötigt etwa zusätzlich Verkehrs- oder Wohnungsrechtsschutz. Eine bedarfsgerechte Auswahl verhindert unnötige Mehrkosten.
Bausteine im Paket kombinieren
Mehrere Versicherungen lassen sich in Paketen bündeln. Dadurch sind die Beiträge günstiger, als wenn einzelne Bausteine bzw. Versicherungen separat abgeschlossen werden.
So kombiniert unter anderem das ARAG Versicherungspaket Recht und Heim Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung. Sie profitieren hierbei von einem Sofortrabatt von 20 % (sofern keine Vorschäden vorliegen).
Differenzdeckung beim Wechsel
Durch die Differenzdeckung entstehen bei einem Versicherungswechsel keine zusätzlichen Kosten durch eine vorübergehende Doppelversicherung.


