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Auf den Punkt

 
  • In Deutschland haben Sie das Recht, sich selbst oder andere bei einem Angriff auf fast alle Rechtsgüter (Leben, Freiheit, Eigentum oder Ehre) zu verteidigen.
  • Damit Notwehr gerechtfertigt ist, muss sie als erforderliche Abwehr eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs dienen.
  • Die Grenzen der Notwehr liegen beim Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Das heißt, die Reaktion auf einen Angriff darf nicht übertriebener sein als der Angriff selbst.
  • Ist ein Täter bereits auf der Flucht oder kampfunfähig, dürfen Sie keine Mittel der Selbstverteidigung mehr einsetzen. Sonst wird aus der Notwehr eine Straftat.
 

Notwehrrecht in Deutschland: Habe ich ein Recht auf Selbstverteidigung?

Notwehr kann als Rechtfertigungsgrund für das straffreie Durchführen einer strafbaren Handlung betrachtet werden. Die Rechtsgrundlage dazu befindet sich in § 32 StGB (Notwehrparagraph) und § 227 BGB. Beide Paragrafen besagen, dass:

  1. eine Handlung, die durch Notwehr entsteht, nicht rechtswidrig ist.
  2. Notwehr als eine erforderliche Verteidigung gilt, um einen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzulenken.

Zentraler Begriff im Notwehrrecht ist der gegenwärtige rechtswidrige Angriff. Das heißt, wenn die Gefahr unmittelbar vor Ihnen liegt, gerade stattfindet oder noch andauert und sich als unmittelbare Bedrohung präsentiert, dürfen Sie handeln. Notwehr ist demnach ein Rechtfertigungsgrund für Handlungen, die sonst verboten wären und ist nur unter diesen Bedingungen gerechtfertigt.

Die Erforderlichkeit der Verteidigung spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle. Die Notwehrhandlung muss zum Schutz gegen den Angriff erforderlich sein. Falls ein milderer Weg zur Verfügung steht den Angriff abzuwenden darf nur dieser gewählt werden. Die Beurteilung ist jedoch häufig Auslegungssache und hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab. Ob Notwehr gerechtfertigt war, entscheidet das Gericht. Zudem muss die Notwehr auch geboten sein, also sozial-ethisch erlaubt.

 

Nothilfe leisten

Verteidigen Sie nicht sich selbst, sondern eine andere Person, spricht man von Nothilfe. Auch hier muss die Erforderlichkeit gegeben und das Eingreifen zur Abwendung des Angriffs notwendig sein. Sind Sie dazu verpflichtet einzugreifen? Nun ja, niemand kann Sie dazu zwingen Zivilcourage zu zeigen. Jedoch kann eine unterlassene Nothilfe nach § 323c StGB strafbar sein – sofern das Eingreifen Ihrerseits zumutbar war. Darüber hinaus besteht eine allgemeine Pflicht, in Notsituationen Hilfe zu leisten. Damit ist jedoch vielmehr gemeint, dass Sie bei verletzen Passanten erste Hilfe leisten müssen.

Zeugen einer Notwehrsituation
Wenn Sie Zeuge einer Notwehrsituation waren, sollten Sie den Vorfall unverzüglich der Polizei melden und sich bereit erklären, möglicherweise als Zeuge auszusagen. Zeugenaussagen können sehr hilfreich sein, den Hergang einer Notwehrsituation aufzuklären. Versuchen Sie, sich an alle relevanten Details so genau wie möglich zu erinnern, um den Vorfall so präzise wie möglich darzustellen. Ihre Aussage kann der Justiz dabei helfen, ein vollständiges und genaues Bild zu bekommen, um so die richtige Entscheidung zu treffen.

 

Wie weit darf man bei Selbstverteidigung gehen?

Das Ziel der Notwehr ist die sofortige Beendigung der Gefahr – jedoch mit dem „möglichst mildesten Mittel“. Mit anderen Worten, bevor Sie etwa handgreiflich werden dürfen, sollten Sie erst versuchen, den Konflikt verbal zu lösen. In der hektischen Situation einer direkten Bedrohung ist es völlig normal, im Affekt zu handeln. Zeit, um eine angemessene Reaktion genau abzuwägen, gibt es kaum.

Trotz drohender Gefahr ist immer das Prinzip der Erforderlichkeit zu beachten. Ihre Verteidigungshandlung sollte den Angreifer nicht stärker verletzen als unbedingt notwendig. Erst wenn die angewandte und für angemessen befundene Abwehrmethode nicht ausreicht, ist eine extremere Reaktion gerechtfertigt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist fest im deutschen Recht verankert und spielt im Rahmen der Selbstverteidigung eine zentrale Rolle. In § 230 BGB heißt es: "Die Selbsthilfe darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist.“

Zur Veranschaulichung – Wann Selbstverteidigung verhältnismäßig ist

  • Sie geraten in eine Auseinandersetzung und werden geohrfeigt. Sich mit Händen und Füßen zu wehren, ist erlaubt, eine Waffe zu ziehen hingegen nicht erforderlich.
  • Wird eine Frau von einem körperlich stark überlegenen Mann sexuell bedrängt, kann das den Gebrauch einer legalen Waffe rechtfertigen. Die konkrete Beurteilung erfolgt im Einzelfall durch Polizei und Gericht.

Notwehr sollte nicht als eine Lizenz zum Zuschlagen angesehen werden, sondern als letzter Ausweg in einer Situation, in der keine andere Möglichkeit zur Verfügung steht, einen Angriff abzuwehren. Die erste und beste Verteidigung ist immer die Vermeidung gefährlicher Situationen und die Deeskalation von Konflikten. Reagieren Sie unverhältnismäßig, kann das auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie nach sich ziehen.

 

Notwehrrecht und Grenzüberschreitung

Sobald Sie die Grenzen der Notwehr überschreiten, also das Handeln nicht erforderlich oder die Gefahr bereits vorbei ist, kann aus einer erlaubten Verteidigung schnell eine strafbare Handlung werden. Man spricht vom Notwehrexzess. Ab wann die Grenze überschritten ist, muss im Einzelfall untersucht werden. Fest steht jedoch:

  • „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.“ So steht es in § 33 StGB. Das Gericht bezeichnet dies auch als entschuldbaren Notwehrexzess.
  • Wenn jedoch die Notwehr grob unverhältnismäßig, der Angriff bereits abgewehrt ist oder der Angreifer am Boden liegt oder flieht, besteht keine Notsituation mehr. Die weitere Anwendung von Gewalt ist nun strafbar.

Notwehr wird also zur Straftat, wenn die Verteidigungshandlung das Maß dessen übersteigt, was zur Abwehr des Angriffs notwendig ist. Für ein besseres Verständnis, wann und wie schnell dieser Fall eintreten kann, dienen die folgenden Beispiele und Urteile.

 

Angemessene Selbstverteidigung: Überfall auf dem Heimweg

Max ist auf dem Weg nach Hause, als er plötzlich von einem Unbekannten attackiert wird. Der Angreifer schlägt ihm ins Gesicht und versucht, seine Geldbörse zu entwenden. Max, der einige Grundkenntnisse in Selbstverteidigung hat, blockt die Schläge des Angreifers ab und gibt ihm einen Stoß, der ihn zurückfallen lässt. Der Angreifer lässt darauf hin von ihm ab und flüchtet. In dieser Situation hat Max das Prinzip der Verhältnismäßigkeit befolgt und sich angemessen verteidigt.

 

Überschreitung der Notwehr: Übertriebene Abwehr

Nach einer gewalttätigen Auseinandersetzung, in der das Opfer sein rechtes Auge verlor, hat das Oberlandesgericht Koblenz ein Schmerzensgeld von 27.000 Euro zugesprochen. Der Vorfall entstand aus einem Streit, bei dem der Beklagte behauptete, aus Notwehr gehandelt zu haben, nachdem das Opfer zuerst seine Ehefrau angegriffen hatte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Handlung des Beklagten einen Notwehrexzess darstellte und sein Schlag nicht gerechtfertigt war, wodurch er die Schadensersatzforderungen des Opfers erfüllen musste. (OLG Koblenz, Urteil vom 26.01.2012 – 1 U 1245/08)

 

Überschreitung der Notwehr mit einer Waffe

Ein 82-jähriger Rentner wurde für schuldig befunden, einen 16-jährigen Jungen getötet zu haben und wegen Totschlags verurteilt. Bei dem Vorfall brachen fünf junge Männer in die Wohnung des Rentners ein, einer der Eindringlinge hielt ihm laut Aussage eine Softair-Pistole an den Kopf. Als die Räuber versuchten, den Tresor zu öffnen und die Alarmanlage auslösten, gerieten sie in Panik und flohen. Das Opfer griff zu einer geladenen Pistole und schoss, wobei einer der flüchtenden Jungen in den Rücken getroffen wurde. Das Landgericht Stade sowie der Bundesgerichtshof kamen zu dem Schluss, die Reaktion als Totschlag zu bewerten. Da die Täter zum Zeitpunkt des Schusses bereits auf der Flucht waren, lag kein "gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff" vor. Die Notwehr war nicht gerechtfertigt und wurde zur Straftat. (BGH, Urteil vom 27.10.2015 – 3 StR 199/15)

 

Waffe zur Selbstverteidigung? Das sagt das Waffengesetz

In Deutschland ist die Selbstverteidigung mit Waffen rechtlich streng reguliert und erfordert eine genaue Kenntnis des Waffengesetzes. Der Gebrauch einer Waffe zur Selbstverteidigung kann gerechtfertigt sein, aber nur unter bestimmten Bedingungen und immer unter Beachtung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit. Bevor Sie also auf Pfefferspray, Elektroschocker & Co. zurückgreifen, sollten Sie sich über geltende Bestimmungen und die Gefahren beim Hantieren mit einer Waffe informieren.

Das deutsche Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und bestimmt, wer sie besitzen, tragen und benutzen darf. Es legt auch fest, welche Arten in Deutschland erlaubt sind.

  • Feststehende Messer können in der Öffentlichkeit mit einer Klingenlänge bis 12 Zentimeter legal von Privatpersonen mitgeführt werden. Einhandmesser mit feststellbarer Klinge sind verboten.
  • Auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dürfen nur mit dem kleinen Waffenschein geführt werden.
  • Schusswaffen sind für den privaten Gebrauch in der Regel verboten. Es sei denn, man hat eine spezielle Erlaubnis oder Lizenz wie etwa Jäger und Sportschützen.

Anscheinswaffen: Keine Schusswaffe, trotzdem verboten?
Anscheinswaffen sehen echten Waffen zum Verwechseln ähnlich, sind aber keine echten Waffen. Dazu zählen zum Beispiel Softair-Waffen, Spielzeugpistolen und auch Schreckschusswaffen, sofern sie wie echte Waffen aussehen.

Auch diese Waffenattrappen sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Laut § 42a Waffengesetz ist das Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten. Unter "Führen" versteht man dabei, die Waffe außerhalb des eigenen Grundstücks oder der eigenen Wohnung bei sich zu tragen. Der Erwerb und Besitz von Anscheinswaffen ist jedoch grundsätzlich erlaubt. Bestimmte Dekowaffen, wie zum Beispiel Softair-Waffen mit einer Energie über 0,5 Joule, dürfen erst ab 18 Jahren erworben und besessen werden.

 

Kann ich eine Waffe zur Selbstverteidigung nutzen?

Die Verwendung einer Waffe zur Selbstverteidigung ist nur in Situationen erlaubt, in denen eine unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben besteht und Ihnen keine andere Möglichkeit zur Abwehr des Angriffs bleibt. Die Verteidigung mit einer Waffe muss jedoch immer in einem angemessenen Verhältnis stehen. Das Recht, sich zu Hause mit einer Waffe zu verteidigen, fällt ebenfalls unter § 32 StGB. Auch hier muss die Verteidigung angemessen und verhältnismäßig sein.

Gut zu wissen: Selbst wenn Sie eine Waffe legal besitzen, dürfen Sie diese beispielsweise bei einem Einbruch nicht automatisch zur Verteidigung benutzen. Schon gar nicht, wenn der Einbrecher unbewaffnet oder auf der Flucht ist.

Auch die Polizei darf nur bei Notwehr schießen
In der Polizeiausbildung wird der Umgang mit Schusswaffen speziell trainiert, um Entscheidungsfindung und Handhabung der Waffe zu automatisieren. Ein "finaler Rettungsschuss" kann tödlich sein und darf nur eingesetzt werden, um eine ernsthafte Bedrohung für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit zu verhindern. Vor einem Schusswaffengebrauch muss eine mündliche Androhung erfolgen. Selbst wenn ein Schuss abgegeben wird, dann meist Richtung Bein, um keine lebenswichtigen Organe zu verletzen.

 

Sind Elektroschocker in Deutschland erlaubt?

Icon Elektroschocker

In Deutschland gelten Elektroschocker laut Waffengesetz als verboten, allerdings mit einigen Ausnahmen. Erlaubt sind Geräte, die das PTB-Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt tragen. Dies stellt sicher, dass der Elektroschocker gesundheitlich unbedenklich ist und sich beispielsweise nach spätestens 10 Sekunden selbst abschaltet. Um ein solches Gerät zu erwerben oder zu besitzen, muss man mindesten 18 Jahre alt sein.

Achtung: Einige Elektroschocker sind strikt verboten – insbesondere Distanz-Elektroschocker, Geräte ohne Prüfsiegel und solche, die nicht als Elektroschocker erkennbar sind. Das Mitführen eines erlaubten Elektroschockers bei öffentlichen Veranstaltungen ist ebenfalls untersagt, es sei denn, man hat eine Ausnahmegenehmigung. Bei Zuwiderhandlung droht eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

 

Ist ein Schlagstock legal?

Icon Schlagstock

Schlagstöcke werden als Waffen klassifiziert und unterliegen somit den Vorschriften des Waffengesetz. Ob ein Schlagstock verboten ist, hängt von seiner jeweiligen spezifischen Art ab. Die Unterschiede können drastisch sein: vom einfachen Gummiknüppel bis hin zum Teleskopschlagstock aus Metall. Während auf öffentlichen Veranstaltungen generell ein Verbot für das Mitführen aller Schlagstöcke herrscht, sieht es außerhalb von Veranstaltungen etwas anders aus. So dürfen zum Beispiel Personen über 18 Jahren Teleskopschlagstöcke besitzen und erwerben, aber in der Öffentlichkeit nicht mit sich führen. Für Totschläger und Stahlruten – beides flexible und potenziell besonders gefährliche Schlagstockvarianten – besteht ein absolutes Verbot.

 

Ist ein Kubotan legal?

Icon Schlagstock

Der Besitz und das Führen eines Kubotan ist in Deutschland erlaubt. Dies geht auf einen Feststellungsbescheid des Bundeskriminalamts aus dem Jahr 2008 zurück. Demnach wird das Kubotan nicht ausdrücklich als Hieb- und Stoßwaffe im Sinne des Waffengesetzes eingestuft. Seine Anwendung sollte auf äußerste Notfälle beschränkt bleiben, da es schwere Verletzungen verursachen kann.

Gut zu wissen: Trotz seiner allgemeinen Legalität gelten für einige Situationen oder Orte bestimmte Einschränkungen. In Flugzeugen und -häfen ist das Mitführen eines Kubotan üblicherweise untersagt. Wenn Sie mit einem Kubotan reisen, informieren Sie sich vorab über die jeweiligen Regelungen des Transportunternehmens und des Ziellandes.

 

Übersicht: Legale Waffen zur Selbstverteidigung in Deutschland

Verteidigungsmittel
Anmerkungen
Pfefferspray (Tierabwehrspray) Solange das Pfefferspray deutlich als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist und die Sprühweite 2 Meter nicht überschreitet, kann es legal erworben und mitgeführt werden.
Schrillalarm / Taschenalarm Ein Taschenalarm dient zur Selbstverteidigung und Abschreckung. Bei Betätigung erzeugt das Gerät einen extrem lauten und schrillen Ton, der darauf abzielt, potenzielle Angreifer zu verschrecken und umstehende Personen auf die mögliche Gefahrensituation aufmerksam zu machen. Für Besitz und Verwendung ist keine Genehmigung nötig.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs In Notsituationen können Sie sich auch mit alltäglichen Gegenständen verteidigen. Die Verwendung von Schlüsselbund, Taschenlampe oder Regenschirm ist vollkommen legal – solange Sie im Rahmen der Verhältnismäßigkeit handeln.
 

Strafen bei einem Verstoß gegen das Waffengesetz

Bei Verstößen gegen das Waffengesetz drohen ernsthafte Strafen. Gemäß § 52 des Waffengesetzes können bei Zuwiderhandlungen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren verhängt werden. In besonders schweren Fällen, zum Beispiel bei illegalem Handel mit Waffen oder bei Gefährdung von Menschen, werden sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder in bestimmten Fällen bis zu zehn Jahren verhängt. Zudem kann bei Verstößen gegen das Waffengesetz die waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden, was bedeutet, dass Sie in Zukunft keine Waffen mehr erwerben oder besitzen dürfen. Meist folgt dann auch ein Eintrag ins Führungszeugnis.

 

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