
Selbstschutz mit Risiko: Das sollten Sie über Pfefferspray wissen
Rechtsanwalt Udo Vetter erklärt, ob Sie die kleine Dose in Ihrer Tasche für den Ernstfall mitnehmen dürfen – und ob Sie Pfefferspray überhaupt zum Schutz einsetzen dürfen.
06.02.2017
Einen Bummel durchs schöne Kölner Nachtleben wollte ich neulich stilecht ausklingen lassen. Meine Begleitung und ich mampften einen Döner. Weit reichte der Genuss allerdings nicht. Neben uns kriegten sich einige Gäste in die Haare. Cola-Dosen und Pappteller flogen durch den Raum. Das sah, für die vorgerückte Uhrzeit, alles irgendwie noch recht harmlos aus. Wir blieben sitzen und verhielten uns möglichst unauffällig.
Eine blöde Idee. Plötzlich hatten einige Streithähne kleine Dosen aus ihren Jacken gefingert. Es zischte, dann waberten dichte, beißende Schwaden durchs Lokal. Pfefferspray. „Das brennt noch ein paar Stunden wie der Teufel“, tröstete mich später ein Sanitäter vor dem Lokal. Gleich daneben nahm ein Polizeitrupp Strafanzeigen wegen Körperverletzung auf – auch meine. Die Augen tränten mir noch bis zum nächsten Mittag. Es tat wirklich höllisch weh, und mit der klaren Sicht dauerte es einige Stunden länger. Ich war froh, dass ich an dem Sonntag nicht arbeiten musste.
Aus erster Hand kann ich jetzt sagen: Pfefferspray ist beileibe kein harmloses Zeug. Sondern eine Art Waffe, die andere durchaus erheblich verletzen kann. Daran sollten Sie denken, wenn Sie zu den unzähligen Menschen gehören, die sich für alle Fälle Pfefferspray zugelegt haben. Oder wenn Sie dies noch überlegen. Spätestens seit der Silvesternacht 2015 finden Pfeffersprays rasenden Absatz. Und auch der anstehende Karneval wird die Nachfrage sicher nicht einbrechen lassen.
Aber wann ist Pfefferspray überhaupt legal? Und wie darf es eingesetzt werden? Das möchte ich Ihnen heute erklären.
Ist Pfefferspray legal?
Grundsätzlich dürfen Sie Pfefferspray in Deutschland besitzen und mit sich führen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dose klar als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist. Es sind auch andere Formulierungen auf der Dose möglich, so lange diese eindeutig sind. Etwa: „nur zur Tierabwehr“, „Tierabwehrgerät“ oder „Tier- und Hundeabwehrmittel“.
Beim Kauf eines Pfeffersprays sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sich der Aufdruck auf der Dose befindet. Fehlt die vorgeschriebene Kennzeichnung als Tierabwehrspray, fällt das Mittel automatisch unter das Waffengesetz. Schon der Besitz ist dann strafbar.
Wer darf Pfefferspray verkaufen?
Pfefferspray darf grundsätzlich frei verkauft werden. Es ist also kein Problem, wenn man Pfefferspray online bestellt und sich liefern lässt. Allerdings fehlt bei Importware mitunter die vorgeschriebene Bezeichnung als „Tierabwehrspray“. Deshalb ist es empfehlenswert, das Pfefferspray in einem Waffen- oder Jagdgeschäft zu kaufen. Dort findet man auch Beratung zu der Frage, welches Pfefferspray im Zweifel empfehlenswert ist. Gerade bei Sprays mit einer Fächerwirkung muss man besonders vorsichtig sein, weil leicht Unbeteiligte getroffen werden können.
Darf ich Pfefferspray mitführen?
Pfefferspray dürfen Sie grundsätzlich bei sich tragen oder im Handschuhfach des Autos aufbewahren. Bei Veranstaltungen ist Pfefferspray aber oft verboten – beispielsweise bei Partys, Konzerten und Fußballspielen. Man darf Ihnen dann den Zutritt versagen, wenn Sie das Pfefferspray nicht am Eingang abgeben wollen.
Wie darf ich Pfefferspray einsetzen?
Pfefferspray ist nur für die Tierabwehr zugelassen. Deshalb muss es auch entsprechend gekennzeichnet sein. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie Pfefferspray auch gegenüber Menschen einsetzen dürfen. Zulässig ist dies aber nur dann, wenn Sie angegriffen werden, also eine Notwehrlage vorliegt.
Notwehr ist nach der gesetzlichen Definition jede Handlung, die erforderlich ist, um einen „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“ abzuwenden. Ob eine Notwehrlage vorliegt, entscheiden am Ende immer die Gerichte. Leider fallen Urteile zur Frage „Notwehr oder nicht“ höchst unterschiedlich aus. Gerade wenn es vor dem Sprühen noch nicht zu einer körperlichen Attacke gekommen ist, steht häufig Aussage gegen Aussage und die sonstigen Beweise sind dürftig.
Am Ende stellen die Gerichte meist auf die Verhältnismäßigkeit ab. Sie beurteilen die Abwehrhandlung nach „gesundem Menschenverstand“. Je harmloser der Anlass ist oder auch die Person des Angreifers, z.B. Kinder, desto größer ist das Risiko, selbst als Schuldiger da zu stehen. Wer unberechtigt Pfefferspray einsetzt und andere verletzt, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt. Die Mindeststrafe beträgt selbst in minder schweren Fällen drei Monate Gefängnis.
Eine Notwehrlage kann auch zu Gunsten Dritter bestehen. Wenn Sie jemandem also mit Pfefferspray zur Hilfe kommen, kann diese Abwehrhandlung gerechtfertigt sein.
Dürfen Kinder und Jugendliche Pfefferspray kaufen?
Pfeffersprays fallen unter das Waffengesetz! Sie dürfen in Waffengeschäften und Online-Shops erst ab einem Alter von 14 Jahren gekauft und dann mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden Pfeffersprays mit der Aufschrift "nur zur Tierabwehr". Diese dürfen sogar von Kindern und Jugendlichen erworben oder mitgeführt werden.
Bitte beachten: Bei Kindern und Jugendlichen ist die Gefahr viel größer, dass diese Pfefferspray falsch einsetzen. Eltern müssen ihren Kindern also zumindest klare Verhaltensregeln geben, wenn sie ihnen Pfefferspray für den Ernstfall anvertrauen.
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