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Auf den Punkt

 
  • Pfefferspray ist in Deutschland legal, allerdings gibt es strenge Vorschriften hinsichtlich der Verwendung.
  • Das Mittel muss als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet sein und darf bei Menschen nur in Notwehrsituationen und bei Nothilfe eingesetzt werden.
  • Unter Notwehr versteht man die eigene Verteidigung gegen einen unmittelbaren körperlichen Angriff. Mit Nothilfe ist eine Hilfeleistung gemeint, die für andere eine lebensgefährliche Situation darstellt.
  • Die Verwendung von Pfefferspray sollte immer das letzte Mittel sein. Bei unangemessenem Einsatz drohen Strafen.
 
 

In den letzten Jahren ist Pfefferspray zu einem beliebten Selbstverteidigungsmittel geworden, insbesondere unter Frauen. Das Spray wirkt durch eine enorme Reizung der Augen und der Atemwege und führt zu temporärer Blindheit, Husten und einem brennenden Gefühl auf der Haut. Diese Wirkung wehrt einen Angreifer vorübergehend ab.

 

Ist Pfefferspray legal?

Den Einsatz von Pfefferspray kannte man früher nur von der Polizei. Heute führen vermehrt auch Privatpersonen das Spray mit sich, um in einer lebensbedrohlichen Situation Notwehr leisten zu können.

Die Polizei nutzt Pfefferspray in Form einer Pfefferspray-Pistole mit einer hohen Reichweite und einem höheren Scoville-Wert. Dieses Pfefferspray unterliegt dem Waffenschutzgesetz. Frei verkäufliches, als „Tierabwehrgerät“ bezeichnetes Pfefferspray fällt nicht unter das Waffengesetz und wird als Spray, Gel- oder Schaumspray angeboten.

Dazu Udo Vetter:

„Grundsätzlich dürfen Sie Pfefferspray in Deutschland besitzen und mit sich führen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dose klar als „Tierabwehrspray“ gekennzeichnet ist. Es sind auch andere Formulierungen auf der Dose möglich, solange diese eindeutig sind. Etwa: „nur zur Tierabwehr“, „Tierabwehrgerät“ oder „Tier- und Hundeabwehrmittel“.

Beim Kauf eines Pfeffersprays sollten Sie unbedingt darauf achten, dass sich der Aufdruck auf der Dose befindet. Fehlt die vorgeschriebene Kennzeichnung als Tierabwehrspray, fällt das Mittel automatisch unter das Waffengesetz. Schon der Besitz ist dann strafbar.“

 

Wo kann man Pfefferspray kaufen?

Man bekommt Pfefferspray in Online-Shops, in Fachgeschäften für Sicherheitsausrüstung sowie in Outdoor- und Campinggeschäften. Außerdem kann man mittlerweile auch in Drogerien oder Apotheken das Pfefferspray legal kaufen.

Dazu Udo Vetter:

„Pfefferspray darf grundsätzlich frei verkauft werden. Es ist also kein Problem, wenn man Pfefferspray online bestellt und sich liefern lässt. Allerdings fehlt bei Importware mitunter die vorgeschriebene Bezeichnung als „Tierabwehrspray“. Deshalb ist es empfehlenswert, das Pfefferspray in einem Waffen- oder Jagdgeschäft zu kaufen. Dort findet man auch Beratung zu der Frage, welches Pfefferspray im Zweifel empfehlenswert ist. Gerade bei Sprays mit einer Fächerwirkung muss man besonders vorsichtig sein, weil leicht Unbeteiligte getroffen werden können.“

 

Dürfen Kinder und Jugendliche Pfefferspray kaufen?

Nach deutschem Recht ist der Kauf und Besitz von Pfefferspray als „Tierabwehrspray“ grundsätzlich nicht altersbeschränkt. Allerdings kann ein Händler aus ethischen oder sicherheitsrelevanten Gründen den Verkauf an Minderjährige ablehnen – verständlicherweise, denn Pfefferspray birgt ein Gefahrenpotenzial und kann zu schweren Verletzungen führen.

Dazu Udo Vetter:

„Echte Pfeffersprays fallen unter das Waffengesetz! Sie dürfen in Waffengeschäften und Online-Shops erst ab einem Alter von 14 Jahren gekauft und dann mitgeführt werden. Eine Ausnahme bilden Pfeffersprays mit der Aufschrift "nur zur Tierabwehr". Diese dürfen sogar von Kindern und Jugendlichen erworben oder mitgeführt werden.

Bitte beachten: Bei Kindern und Jugendlichen ist die Gefahr viel größer, dass diese Pfefferspray falsch einsetzen. Eltern müssen ihren Kindern also zumindest klare Verhaltensregeln geben, wenn sie ihnen Pfefferspray für den Ernstfall anvertrauen.“

 

Darf man Pfefferspray mit sich führen?

Dazu Udo Vetter:

„Pfefferspray dürfen Sie grundsätzlich bei sich tragen oder im Handschuhfach des Autos aufbewahren. Bei Veranstaltungen ist Pfefferspray aber oft verboten – beispielsweise bei Partys, Konzerten und Fußballspielen. Man darf Ihnen dann den Zutritt versagen, wenn Sie das Pfefferspray nicht am Eingang abgeben wollen.“

Vergessen Sie allerdings nicht, dass diese Reglungen so nur in Deutschland gelten. Bevor Sie also mit Pfefferspray in der Handtasche eine Grenze überschreiten, sollten Sie die Rechtslage des entsprechenden Landes prüfen. In Dänemark, Belgien und den Niederlanden beispielsweise ist sowohl der Erwerb als auch der Besitz und das Mitführen von Pfefferspray illegal. Pfefferspray ist dort als verbotene Waffe klassifiziert.

Mitführen von Pfefferspray in Europa
 

Wann darf man Pfefferspray benutzen?

Dazu Udo Vetter:

„Pfefferspray ist nur für die Tierabwehr zugelassen. Deshalb muss es auch entsprechend gekennzeichnet sein. Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie Pfefferspray auch gegenüber Menschen einsetzen dürfen. Zulässig ist dies aber nur dann, wenn Sie angegriffen werden, also eine Notwehrlage vorliegt.

Notwehr ist nach der gesetzlichen Definition jede Handlung, die erforderlich ist, um einen „gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff“ abzuwenden. Ob eine Notwehrlage vorliegt, entscheiden am Ende immer die Gerichte. Leider fallen Urteile zur Frage „Notwehr oder nicht“ höchst unterschiedlich aus. Gerade wenn es vor dem Sprühen noch nicht zu einer körperlichen Attacke gekommen ist, steht häufig Aussage gegen Aussage und die sonstigen Beweise sind dürftig.

Am Ende stellen die Gerichte meist auf die Verhältnismäßigkeit ab. Sie beurteilen die Abwehrhandlung nach „gesundem Menschenverstand“. Je harmloser der Anlass ist oder auch die Person des Angreifers, z. B. Kinder, desto größer ist das Risiko, selbst als Schuldiger da zu stehen. Wer unberechtigt Pfefferspray einsetzt und andere verletzt, macht sich wegen gefährlicher Körperverletzung strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt. Die Mindeststrafe beträgt selbst in minder schweren Fällen drei Monate Gefängnis.

Eine Notwehrlage kann auch zu Gunsten Dritter bestehen. Wenn Sie jemandem also mit Pfefferspray zur Hilfe kommen, kann diese Abwehrhandlung gerechtfertigt sein.“

 
 

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