
Schöffe werden – der ehrenamtliche Richter
Was tut eigentlich ein Schöffe? Und wie können Sie sich für dieses Ehrenamt bewerben? Wir haben uns einmal für Sie informiert.
21.10.2015
Wollten Sie immer schon einmal im Gericht arbeiten und für Gerechtigkeit sorgen? Dann ist die spannende Position des Schöffen vielleicht genau das Richtige für Sie. Wir sagen Ihnen, wie der Bewerbungsprozess für diese Position abläuft und haben die wichtigsten Informationen zum Schöffenamt zusammengefasst.
Motivation ehrenamtlicher Richter zu werden
Warum bewerben sich Menschen für das Amt des Schöffen? Für viele steht sicherlich, wie für andere ehrenamtlich Engagierte, die Motivation im Vordergrund, etwas Gutes zu tun.
Im Strafgericht werden rechtliche Entscheidungen getroffen, die die Zukunft eines anderen Menschen maßgeblich beeinflussen. Es handelt sich also um eine verantwortungsvolle Aufgabe, bei der Schöffen ein großes Mitspracherecht besitzen.
Sicherlich spielen auch andere Faktoren eine Rolle: Das Amt des Schöffen bietet eine spannende Abwechslung zum normalen Arbeitsalltag. Nicht nur für Menschen, die schon immer Begeisterung für die Ausführung des deutschen Rechtes hatten, ist die Position des Schöffen sehr interessant.
Was tut ein Schöffe?
Kurz und knapp gesagt ist ein Schöffe ein Laienrichter. Schöffen müssen keine juristische Ausbildung absolviert haben. In Deutschland und Österreich werden ehrenamtliche Richter eingesetzt und spielen eine wichtige Rolle im Hauptverfahren von Strafprozessen. Dabei haben sie das gleiche Stimmrecht wie ein Berufsrichter und entscheiden gemeinsam über die Schuld und das Strafmaß des Angeklagten.
Vielen Menschen ist diese Position noch völlig unbekannt: Doch die Arbeit von Schöffen gilt nach wie vor als ein zentrales Element des demokratischen Rechtsstaates. Sie sollen in der Rechtsprechung als Bindeglied zwischen Staat und Bürger agieren.
Wie viele Schöffen stehen dem Richter zur Seite?
Das Schöffengericht des Amtsgerichts ist gemäß § 29 GVG regelmäßig mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt. Das gilt auch für die kleine Strafkammer des Landesgerichts. Die große Strafkammer des Landesgerichts ist mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt.

Wo werden Schöffen eingesetzt?
Schöffen wirken in Strafverfahren mit vor den
Schöffengericht (§ 29 GVG)
Jugendschöffengericht (§ 33a JGG)
und den
Kleine und Große Strafkammer (§ 76 GVG)
Große Kammer als Schwurgericht (§ 74 Abs. 2 GVG, § 76 GVG)
Kleine und Große Jugendstrafkammer (§ 33b JGG)
In Hessen sind sie zudem beim
tätig. Das Ortsgericht gibt es nur im Bundesland Hessen. Es ist eine Hilfsbehörde der Justiz.
Die Voraussetzungen im Detail:
- mindestens 25 Jahre alt zum Zeitpunkt der Amtsperiode (§ 33 GVG)
- höchstens 70 Jahre alt zum Zeitpunkt der Amtsperiode (§ 33 GVG)
- die anstehende Amtsperiode ist nicht die dritte Periode am Stück (§ 34 GVG)
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (§ 33 GVG)
- zum Zeitpunkt der Berufung ist der Wohnsitz in einer dem Gerichtsbezirk zugehörigen Gemeinde
- gesundheitliche Eignung
- nicht in Vermögensverfall geraten
- „besondere Verfassungstreue“ (Beschluss des BVerfG vom 6. Mai 2008, Az.: 2 BvR 337/08).
- Jugendschöffen „sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein“ (§ 35 JGG)
Zum Schöffendienst unfähig sind Personen, die … (§ 32 GVG)
- „infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen“,
- „gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann“,
- „wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind“.

Wie werde ich Schöffe?
Sie erfüllen alle Voraussetzungen und haben richtig Lust, Schöffe zu werden? Sehr gut. Die nächste Amtsperiode für Schöffen beginnt 2019 und dauert dann fünf Jahre. Bis dahin haben Sie Zeit, um einen der folgenden beiden Wege zu gehen. Sie können sich für die Position des Schöffen bewerben oder sich von anderen zum Schöffen berufen lassen.
Prüfen Sie zunächst, ob Sie sich in Ihrer Gemeinde für das Schöffenamt bewerben können. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihrer Gemeinde mitteilen, dass Sie gerne auf die Vorschlagliste für Schöffen (§ 36 GVG) gewählt werden möchten. Für die Aufnahme in den engeren Bewerberkreis benötigen Sie mindestens 2/3 der Stimmen der anwesenden Gemeindevertreter auf der nächsten Gemeindesitzung. Und mindestens die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl. Möchten Sie als Jugendschöffe tätig werden, bewerben Sie sich für die Vorschlagsliste, die vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt wird. Der erste große Schritt ist getan und Sie haben die Chance, für die nächste Amtsperiode als Schöffe gewählt zu werden.
Berufen werden
Sie können auch von anderen Gemeindemitgliedern für die Position des Schöffen berufen werden. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn sich nicht genug geeignete Bewerber für die Wahl gefunden haben. Die Liste der Bewerber muss in der Gemeinde nach der Fertigstellung eine Woche lang für alle Bewohner sichtbar ausliegen. Innerhalb dieser Frist können Sie auch Einspruch erheben (§ 37 GVG), wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass eine bestimmte Person für das Amt berufen werden könnte.
Im nächsten Schritt wird die Liste mit den Namen der potentiellen Schöffen und allen Einsprüchen an das Amtsgericht gesendet (§ 38 GVG). Ein Richter, ein Verwaltungsbeamter und sieben Vertrauenspersonen entscheiden dann, ob ein Einspruch gerechtfertigt ist und wählen im Anschluss die Haupt- und Hilfsschöffen für die kommende Amtsperiode. Auch hier entscheidet bei der Wahl eine 2/3 Mehrheit der Stimmen.

Entschädigung für das Schöffenamt – So viel verdienen Sie als ehrenamtlicher Richter
Die meisten Ehrenamtler erhalten für ihren Einsatz und ihre Zeit keinerlei Vergütung. Als Schöffe erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal sechs Euro pro Stunde. Ebenso werden Ihnen Ihre Fahrtkosten zum Gericht erstattet.
Außerdem wird der Verdienstausfall erstattet, wenn der Verdienst mehr als sechs Euro pro Stunde beträgt. Die Summe des Verdienstausfalles richtet sich nach dem Bruttomonatseinkommen des Angestellten und wird dann minutengenau abgerechnet. Die benötigte Zeit für den Weg zum Gericht und zurück zum Arbeitsplatz wird angerechnet.
Maximal werden 24 Euro pro Stunde erstattet, unter bestimmten Voraussetzungen kann sich dies auf 46 Euro pro Stunde erhöhen. Ihr Arbeitgeber muss Sie für die Termine im Gerichtssaal freistellen.
Was kostet ein Prozess?
Vielen ist nicht bewusst, wie teuer ein Gerichtsverfahren ist. Selbst Prozesse, in denen es nicht um große Schadensummen geht, können erhebliche Kosten verursachen. Geraten Sie in einen Rechtsstreit, zahlen Sie für Gericht und Anwalt, für Zeugen und Sachverständige, die das Gericht bestellt, und – wenn Sie verlieren – zusätzlich die Kosten der Gegenseite.
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