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Sie möchten einen Waschbrettbauch oder die Bikinifigur? Oder einfach mehr für Ihre Gesundheit tun? Gut so! Dann ab ins Fitnessstudio. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und Durchhaltevermögen. Und haben ein paar rechtliche Infos für Sie.

Was Sie zu Ihrem Vertrag wissen sollten

Der gute Wille ist da, das Fitnessstudio ausgesucht, auf geht’s: Machen Sie ein Probetraining, schon um die Atmosphäre im Studio zu testen. Gefällt es Ihnen, können Sie einen Vertrag abschließen. Da diese erst mit längeren Laufzeiten preislich interessant werden, überlegen Sie gut, ob Sie solange Lust auf Laufband und Gewichte haben. Denn einmal unterschrieben, kommen Sie nur in Ausnahmefällen aus dem Vertrag heraus: Sie können zurzeit in der Regel nur zum Laufzeitende kündigen.

Update: Lange Laufzeiten sind vorbei

Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge betrifft auch Fitnessstudios. Für alle Verträge, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, gilt: Die Erstlaufzeit darf weiterhin maximal zwei Jahre betragen. Verträge können aber nur noch auf "unbestimmte Zeit" verlängert werden. Nach Ablauf des Erstvertrags kann man monatlich kündigen.

 

Außerordentliche Kündigung: Wann Sie kurzfristig aussteigen können

Sie erkranken und können das Fitnessstudio nicht mehr besuchen.

Der Betreiber darf in diesem Fall eine ärztliche Bescheinigung verlangen, aber nicht vorschreiben, welchen Arzt Sie dafür aufsuchen. Ihr Arzt sollte in diesem Attest die Sportunfähigkeit bescheinigen und die voraussichtliche Dauer benennen.

Aber: Leiden Sie schon bei Vertragsabschluss an einer chronischen Krankheit, beispielsweise einer Gelenkserkrankung, und stellen fest, dass Sie das Training nicht schaffen, haben Sie keine Chance auszusteigen, weil die Erkrankung von Anfang an bekannt war.

Sie werden schwanger.

Hier kann es sein, dass ein Ausstieg nicht akzeptiert wird, sondern nur ein beitragsfreies Ruhen Ihres Vertrags für die Dauer der Schwangerschaft.

Sie ziehen um.

Ein Wohnortwechsel des Mitglieds ist dagegen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2016 nicht mehr per se ein Grund für eine außerordentliche Kündigung. Die Gründe für einen Umzug - sei er auch berufsbedingt – liegen in aller Regel allein in der Sphäre des Kunden (Az.: XII ZR 62/15).

Das können Sie tun, wenn Sie mobil bleiben wollen: Suchen Sie ein kundenfreundliches Studio, das in seinen AGBs Umzüge als Sonderkündigungsgrund anbietet. Oder wählen Sie eine Fitnessstudio-Kette, bei der Sie in einer anderen Stadt weitertrainieren können.

Das Fitnessstudio zieht um.

Wird ein Studio beispielsweise von der Stadtmitte in ein schwer zu erreichendes Industriegebiet verlagert, haben Sie gute Chancen auf eine vorzeitige Kündigung.

Der Studiobetreiber verletzt seine Pflichten.

Werden beispielsweise Kurse ersatzlos gestrichen, beschweren Sie sich schriftlich und setzen eine Frist von drei bis vier Wochen. Hilft das nicht, können Sie kündigen. War das Studio bisher abends geöffnet, schließt aber jetzt um 18 Uhr, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

Die Preise werden erhöht.

In der Regel wird sich in den AGBs eine Regelung finden, zum Beispiel, dass sich der Mitgliedsbeitrag jährlich um einen bestimmten Prozentsatz erhöht oder dass er einer Steigerung der Mehrwertsteuer angepasst werden kann. Sind die Faktoren nachvollziehbar genannt und angemessen, wird die Preiserhöhung in der Regel wirksam sein. Findet sich nichts dergleichen, müssen Sie einen teureren Beitrag nicht akzeptieren und können sich auf Ihr Sonderkündigungsrecht berufen.

 

So kündigen Sie fristgerecht

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus den Geschäftsbedingungen (AGB) des Fitnessstudios und liegt in der Regel zwischen einem und drei Monaten zum Laufzeitende.

Neu: Bei Verträgen, die ab dem 1. März 2022 geschlossen werden, beträgt die Kündigungsfrist nur noch einen Monat.

Im Fall einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie den Vertrag unverzüglich, das heißt in der Regel innerhalb von 14 Tagen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes kündigen.

Egal aus welchen Gründen Sie Ihren Fitnessvertrag kündigen wollen – tun Sie dies immer schriftlich, auch wenn man Ihnen die Kündigung mündlich bestätigt hat. Nur eine schriftliche Kündigung kann im Zweifel als Nachweis für die Einhaltung der Frist dienen.

Denken Sie daran, dass es bei der Fristberechnung immer auf den Zugang beim Empfänger, also beim Fitnessstudio ankommt, nicht auf den Poststempel! Am besten, Sie geben das Schreiben persönlich ab und lassen sich den Erhalt bestätigen oder versenden es per Einschreiben mit Rückschein.

Für unsere Kunden: Die Muster-Kündigung

Für eine Kündigung Ihres Fitnessstudio-Vertrags nutzen Sie einfach das rechtssichere Musterschreiben, das wir für Sie im ARAG Online Rechts-Service hinterlegt haben.

Ihr Recht im Fitnessstudio

Lassen Sie sich alles gut erklären

Das Fitnessstudio muss Sie über Risiken und gesundheitliche Schäden aufklären. Deswegen muss es auch haften, wenn Sie sich durch fehlerhafte Sportgeräte oder falsche Beratung verletzen. Pauschale Haftungsausschlüsse für Verletzungen bzw. Beschränkungen der Haftung beispielsweise auf abgeschlossene Versicherungen sind in der Regel unwirksam.

Wurden Sie aber ausreichend in die Benutzung der Geräte eingewiesen, haftet das Fitnessstudio nicht, wenn etwas passiert.

Passende Gerichtsurteile

Kein Schmerzensgeld wegen Muskelkater nach dem EMS-Training

Schlank, stark, fit – in nur 20 Minuten pro Woche: Das soll das Elektro-Myo-Stimulationstraining (EMS) bewirken, bei dem Muskelpartien durch elektrische Impulse stimuliert werden. Eine Fitnessstudio-Besucherin versuchte nun von der Betreiberin Schmerzensgeld einzuklagen, weil bei ihr nach dem Probetraining unter anderem Gliederschmerzen auftraten. Weitere Folgen, so trug sie vor: Kopfschmerzen, Unwohlsein und ein erhöhter Wert eines Enzyms im Blut, welches auf ein Auflösen von Muskelfasern hingedeutet habe. Wegen des erhöhten Wertes hätte zudem die Gefahr eines akuten Nierenversagens bestanden. Bis heute leide sie unter Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit und Gliederschmerzen. Von der Studiobetreiberin forderte sie daher 5.500 Euro Schmerzensgeld. Das angerufene Landgericht Köln ging der Frage nach, ob und welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen das Training bei der Frau ausgelöst haben könnte.

Ein beauftragter Sachverständiger kam allerdings zu dem Ergebnis, dass bei der Kundin – trotz eines erhöhten Enzymwertes – keinerlei Gefahr für ein Nierenversagen bestand. Auch seien dauerhafte Kopfschmerzen, Gliederschmerzen und Schlafstörungen nicht auf das EMS-Training zurückzuführen. Für nachvollziehbar hielt der Sachverständige lediglich, dass sich die Frau über einige wenige Tage unwohl fühlte und unter Kopfschmerzen litt – verursacht durch einen heftigen Muskelkater wegen der ungewohnten Belastung. Danach fragte das Gericht sich nur noch, ob ein solcher Muskelkater eine derart erhebliche Einschränkung darstellt, dass dies einen Schmerzensgeldanspruch rechtfertigen kann. Die Antwort: Nein! Bei einem mehrtägigen Muskelkater, auch mit Belastungskopfschmerzen, handelt es sich um eine Beeinträchtigung, wie sie nach jeder Art sportlicher Betätigung zu erwarten ist und wie sie üblicherweise von Sporttreibenden hingenommen wird, erläutern ARAG Experten (LG Köln, Az.: 18 O 73/16).

Schmerzensgeld

Ein Mann erhielt 4.000 Euro Schmerzensgeld, nachdem er sich an einem so genannten Rückenzuggerät verletzt hatte. Während seines Trainings riss das Stahlseil, an dem die Gewichte hingen. Die Richter waren der Ansicht, dass der Betreiber das Sportgerät unzureichend kontrolliert habe. Das Stahlseil sei stellenweise verrostet gewesen und einzelne Drähte waren bereits gerissen (LG Coburg, Az.:23 O 249/06).

Unser Tipp

Ganz auf der sicheren Seite sind Sie mit unserer Hausratversicherung. Wir sichern Ihre Wertsachen auch im verschlossenen Spind Ihres Fitnessstudios. Genauso übrigens wie beim Diebstahl von Sachen aus Krankenzimmern, Praxisräumen und am Arbeitsplatz.

Sie müssen auf Ihre Wertsachen achten

Sie kennen vielleicht das Schild „Für Garderobe wird keine Haftung übernommen“. Oder ein solcher Satz steht so pauschal in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ganz so leicht kann sich der Studioinhaber damit aber nicht aus der Verantwortung ziehen. Die Haftung für grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln kann nämlich per AGB nicht ausgeschlossen werden. Der Studiobetreiber haftet also unter Umständen dennoch für abhanden gekommene Gegenstände. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Fenster der im Erdgeschoss gelegenen Umkleide offen stand und Diebe so leichtes Spiel hatten. Oder wenn schon häufiger Langfinger unterwegs waren und der Betreiber Sie darauf nicht hinweist.

Haben Sie Ihre Sachen allerdings achtlos in der Umkleide liegen lassen, haftet das Studio nicht.

Lassen Sie wertvolle Gegenstände wie Schmuck besser zu Hause, denn selbst wenn Sie sie im Spind sorgfältig einschließen, wird möglicherweise bei einem Diebstahl ein Eigenverschulden Ihrerseits angenommen. Manche Richter zählen bereits Handys oder Kreditkarten zu Dingen, die nicht in den Spind gehören. Oft können Sie diese Dinge aber am Empfang abgeben oder in besondere Schließfächer einschließen.

Sie dürfen Ihre eigenen Getränke mitbringen

Wer viel schwitzt, sollte noch mehr trinken als sonst. Sollte Ihr Studio verlangen, dass Sie ausschließlich die dort angebotenen Fitnessdrinks kaufen müssen, können Sie sich ruhig darüber hinwegsetzen. Ein Punkt allerdings ist klar: Das Studio darf Glasflaschen untersagen. Gut, dass es genug Alternativen gibt.

Ihr Recht im Fitnessstudio

Was leistet eine private Unfallversicherung?

In der Freizeit ereignen sich die meisten Unfälle. Verletzen Sie sich also beim Training im Fitnessstudio, erhalten Sie keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung – diese greift hier nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nur bei Unfällen am Arbeitsplatz, in der Schule und im Kindergarten oder auf dem Weg dorthin.

Im Sportverein genießen Sie über Rahmenverträge, beispielsweise mit unserer Sportversicherung, immerhin einen sehr guten Basis-Schutz. Klären Sie jedoch mit Ihrem Sportverein vorher ab, ob hier ein Rahmenvertrag mit einem Versicherer für eine Unfallversicherung besteht.

Mit der ARAG Unfallversicherung können wir Sie auch im Fitnessstudio umfassend absichern. Wir fangen Sie finanziell auf und begleiten Sie, wenn etwas passiert. Wir nennen Ihnen Ärzte, Spezial- und Reha-Kliniken. Auch wenn Sie sich eine medizinische ärztliche Zweitmeinung wünschen, können Sie uns anrufen. Und das Beste: Bei Rechtsfragen können Sie sich kostenfrei von einem Anwalt telefonisch beraten lassen zum Beispiel bei den Fragen „Wer hatte Schuld?“ oder „Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld?“

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