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Auf den Punkt

 
  • Nach neuem Mietrecht beträgt die Kündigungsfrist für Mieter mit einem unbefristeten Mietvertrag drei Monate.
  • Kündigungsfristen für Vermieter hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab.
  • Sonderkündigungsgründe für Mieter sind u.a. Mieterhöhung, gesundheitliche Gefährdung oder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen.
 

Die Kündigungsfrist für eine Mietwohnung

Nach neuem Mietrecht beträgt die gesetzlich geregelte Kündigungsfrist für unbefristete Mietverträge drei Monate. Die Kündigungsfristen für Wohnraum sind in Paragraf 573 c des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Die Frist gilt für Sie unabhängig von der Mietdauer und Sie sind in der Regel auch nicht verpflichtet, einen Nachmieter für Ihre Wohnung zu suchen. Ein vorzeitiges Ausscheiden ist möglich, wenn Sie als Mieter einen Grund für eine fristlose Kündigung haben.

 

Kündigungsverzicht im Mietvertrag – genau hinschauen

Bekanntlich gibt es immer Ausnahmen: so auch bei der Kündigungsfrist im Mietrecht. Wenn Sie einen unbefristeten Mietvertrag abschließen, heißt das nicht automatisch, dass Sie mit einer Frist von drei Monaten kündigen können. Lesen Sie Ihren Mietvertrag ganz genau, denn finden Sie das Wort „Kündigungsverzicht“ oder „Kündigungsausschluss“ bedeutet das beispielsweise, dass die Kündigung für einen festgelegten Zeitraum ausgeschlossen wird. Maximal vier Jahre darf diese Frist betragen – vorausgesetzt, der Ausschluss gilt für beide Mietparteien. Solange können Sie Ihren Mietvertrag nicht kündigen. Es lohnt sich also, den Mietvertrag ganz genau durchzulesen.

 

Passendes Gerichtsurteil

Das Kündigungsrecht darf vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an bis zum Ablauf der Kündigungsfrist höchstens für vier Jahre ausgeschlossen werden. Läuft der Kündigungsausschluss vereinbarungsgemäß länger, ist die Mietvertragsklausel unwirksam, und der Mieter kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen (BGH, Az.: VIII ZR 86/10).

 

Ordentliche und fristgerechte Kündigung des Mietvertrags

Kündigen Sie Ihren Mietvertrag fristgerecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten, bezeichnet man das als ordentliche Kündigung. Ihre schriftliche Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats bei Ihrem Vermieter eintreffen, damit der laufende Monat noch mitgerechnet wird. Sonst endet Ihr Mietvertrag automatisch erst einen Monat später. Der Samstag wird als Werktag mitgezählt. Ganz wichtig: Die Kündigung muss von allen Mietparteien unterschrieben sein.

Fristgerechte Kündigung des Mietvertrags
 

Gut zu wissen ...

Wenn Sie Ihren Vermieter über Ihre Kündigung informieren, müssen Sie im Zweifel sogar beweisen, dass er diese auch bekommen hat. Um einen eindeutigen Nachweis der Zustellung zu haben, sollte man einen Boten beauftragen, der den Einwurf protokolliert, oder den Brief als Einwurfeinschreiben versenden.

Kündigungsschreiben für die Wohnung: kostenlose Vorlage

Vorlage für das Kündigungsschreiben downloaden und ausdrucken.

 

Den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihren Mietvertrag fristlos zu kündigen (§§ 543, 569 BGB) und damit eine vorzeitige Auflösung des Mietverhältnisses zu erreichen. Dafür muss Ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar sein. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn:

  • Ihnen Ihr Vermieter den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht gewährt oder wieder entzieht oder
  • die Benutzung der Mietwohnung Ihnen nur unter erheblicher Gesundheitsgefährdung möglich ist
 

Kündigungsfristen bei Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter

Natürlich hat auch der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen. Es gibt aber eine Besonderheit: Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses. Je länger Sie bereits in der Wohnung oder dem Haus wohnen, desto länger wird die Kündigungsfrist. Hier ein Überblick über die Kündigungsfristen für Vermieter:

  • 0-5 Jahre Mietdauer:
    3 Monate
  • 5-8 Jahre Mietdauer:
    6 Monate
  • ab 8 Jahre Mietdauer:
    9 Monate
Kündigungsfristen bei Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter

Es kommt vor, dass im Mietvertrag eine Kündigungsfrist vereinbart ist. Wenn diese kürzer ist, als gesetzlich vorgeschrieben, gilt das nur für Sie als Mieter. Noch eine weitere Besonderheit: bei möblierten Zimmern gibt es oft eine kürzere Kündigungsfrist von vier Wochen und diese gilt dann für den Mieter und Vermieter. Ähnliches gilt, wenn Sie die Wohnung vom Arbeitgeber gestellt bekommen. Kündigen Sie Ihren Job und endet Ihr Arbeitsverhältnis müssen Sie die Wohnung in der Regel für andere Mitarbeiter des Unternehmens nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrags frei machen.

 

Sonderkündigung durch Vermieter - einige Ausnahmen

Bei der Kündigung gibt es zahlreiche Ausnahmen – hier haben wir die wichtigsten Fälle von Sonderkündigungsrechten für Sie aufgeführt.

  • Zweifamilienhaus:
    Bewohnt der Vermieter eine der beiden Wohnungen in einem Zweifamilienhaus selbst, darf er aufgrund des besonders engen räumlichen Kontaktes zum Mieter unter erleichterten Voraussetzungen, d.h. ohne Begründung, das Mietverhältnis aufkündigen. Die Kündigungsfrist verlängert sich aber für ihn um drei Monate (§ 573 a Abs. 1 BGB).
  • Vorübergehender Gebrauch von Mietsachen:
    Mieter von Hotelzimmern, Ferienwohnungen bei Urlaub etc. genießen keinen Kündigungsschutz (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Studenten- und Jugendwohnheime:
    Auch Mieter von Studenten- und Jugendwohnheimen genießen keinen Kündigungsschutz (§ 549 Abs. 3 BGB).
  • Untermiete:
    Bei teilweiser Untervermietung gelten die gleichen Kündigungsbestimmungen wie bei Einlieger-Wohnraum. Demgemäß kann der Vermieter ohne Grund kündigen (§ 573 a Abs. 2 BGB).
 

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