Zum Hauptinhalt Zur Suche Zur Kontaktseite Zur Sitemap

Sie haben ein Zimmer übrig? Sie verreisen für längere Zeit oder arbeiten vorübergehend im Ausland? Sie möchten als Airbnb-Vermieter rechtlich alles richtig machen? Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihren neuen Mitbewohnern oder Untermietern – und haben ein paar Tipps für Sie.

Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie Ihre Wohnung untervermieten

Bei einer Untervermietung müssen Sie Ihren Vermieter ins Boot holen. Planen Sie, die Wohnung während Ihrer Abwesenheit komplett unterzuvermieten, brauchen Sie auf jeden Fall seine Erlaubnis. Sonst riskieren Sie eine Kündigung.

Anders sieht es aus, wenn Sie nur einen Teil der Wohnung untervermieten. Also zum Beispiel ein Zimmer behalten, um sich Platz für Sie selbst und Ihre persönlichen Dinge freizuhalten. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf die Erlaubnis Ihres Vermieters. Schließlich haben Sie bei einer langen Reise oder einem auswärtigen Arbeitseinsatz mit dem Einsparen von Wohnkosten ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung.

Untervermietung
Gründe gegen eine Erlaubnis der Untervermietung

Grundsätzlich hat Ihr Vermieter bei einer teilweisen Untervermietung drei Gründe, seine Erlaubnis zu verweigern: Bei einer Überbelegung der Wohnung, wenn Untermieter unzumutbar erscheinen oder wenn die Untervermietung dazu führen würde, dass die Wohnung zweckwidrig genutzt würde – etwa durch die Eröffnung eines Geschäfts in den Wohnräumen. Wichtig zu wissen ist, dass Sie Ihre vier Wände nicht unbedingt als Feriendomizil anbieten dürfen – auch wenn Ihr Vermieter eine Untervermietung gestattet. Vermieten Sie Ihre Wohnung während Ihrer Reise tageweise an Touristen, kann Ihnen eine Kündigung vom Vermieter ins Haus trudeln. Zudem gibt es in vielen Bundesländern ein Zweckentfremdungsverbot. Danach darf Wohnraum nicht zweckentfremdet werden, etwa für touristische Zwecke.

Untervermietung aus beruflichen Gründen

Wenn es um eine Untervermietung aus beruflichen Gründen geht, stehen die Chancen für eine Untervermietung nicht schlecht. Also zum Beispiel, wenn Sie einen Job im Ausland antreten und Ihre Wohnung anschließend wieder übernehmen möchten.

Hierbei gilt: Wer seine vier Wände nicht nutzen kann, darf sie untervermieten – sofern er ein Zimmer für sich behält. Das bekräftigte der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom Juni 2014 (VIII ZR 349/13). Es wurde entschieden, dass sich der Vermieter dem berechtigten Interesse einer Untervermietung nicht entgegenstellen kann – und zwar wenn der Mieter die Wohnung mit dem Ziel untervermietet, Reise- und Wohnkosten zu sparen und nach einer Zeit erneut einzuziehen.

Untermiete: Wie viel Untermietzuschlag darf der Vermieter verlangen?

Vermieter dürfen einen Untermietzuschlag verlangen, wenn sie ihrem Mieter eine Untervermietung erlauben, die ihnen andernfalls nicht zumutbar wäre. Der Vermieter darf also nicht in jedem Fall seine Erlaubnis von der Zahlung einer höheren Miete abhängig machen, sondern nur dann, wenn er durch die Aufnahme des Dritten vermehrt belastet wird, etwa durch eine stärkere Abnutzung der Wohnung oder durch eine höhere Belastung mit Betriebskosten. Wenn also zum Beispiel ein Hauptmieter nach einer Trennung oder Scheidung auszieht und der verbleibende Mieter einen Teil der Wohnung untervermieten möchte, dürfte kein Anspruch auf eine Mieterhöhung bestehen, da sich die Anzahl der Personen nicht ändert. Die Unzumutbarkeit muss übrigens immer der Vermieter nachweisen.

In der Regel sind 20 Prozent der Untermiete als Untermietzuschlag angemessen. Bis zu 25 Prozent sind möglich, wenn der Mietzins die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreicht. Für preisgebundenen Wohnraum gibt es eine Sonderregelung: Untervermieter müssen bei einem Untermieter lediglich 2,50 Euro monatlich und bei zwei und mehr Untermietern fünf Euro monatlich zahlen.

Untervermietung und Haftung bei Schäden

Auch wenn es der Untermieter war, der Schäden verursachte, stehen Sie als Mieter dafür gerade. Ganz wichtig: Bauen Sie in diesen Fällen nicht auf Ihre Haftpflichtversicherung. Denn ein vom Untervermieter verantwortetes Malheur ist in der Regel nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen.

Stattdessen sollten Sie darauf achten, dass der neue Mitbewohner eine Privathaftpflichtversicherung hat. Auch eine Kaution kann hierbei eine sinnvolle Lösung für beide Seiten sein. Die Höhe der Kaution darf nach Angaben der ARAG Experten maximal drei Nettokaltmieten betragen. Zudem ist ein Übergabeprotokollin jedem Fall ratsam. Eine Inventarliste kann ebenfalls nicht schaden. Sie zeigt auf, welche Möbel und Einrichtungsgegenstände Sie dem Untermieter überlassen – und verhindert, dass diese unverhofft auf Reise gehen.

Muss ich bei Untervermietung ein Gewerbe anmelden?

Wenn Sie Ihr ungenutztes Zimmer nur ganz selten vermieten, wird man Ihnen kaum ein Gewerbe mit Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Andererseits schadet es auch nicht, einen Gewerbeschein zu haben. Wenn Sie das Zimmer regelmäßig zur Untermiete zur Verfügung stellen, und auch noch ein Frühstück oder einen täglichen Zimmerservice anbieten, handeln Sie gewerblich. Lassen Sie das Zimmer vor der nächsten Vermietung putzen oder bieten lediglich Bettwäsche und Handtücher an, sind Sie noch kein gewerblicher Untervermieter.

Als Vermieter bestens geschützt!

Souverän bei Konflikten mit Mietern bleiben: Unser Vermieterrechtsschutz sichert Sie in drei Leistungsvarianten mit jeweils unbegrenzter Versicherungssumme ab. Wie umfassend Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um die Vermietung Ihrer Immobilie geschützt sind, bestimmen Sie selbst.

Untervermietung und Steuer

Welche Steuern muss ich für Einkünfte über Airbnb und Co. zahlen?

Grundsätzlich müssen Sie Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Ihrer Steuererklärung angeben.

Mieteinnahmen müssen bei der Steuererklärung in Anlage V angegeben werden und sind unter Umständen steuerpflichtig. Bei einer dauerhaften Untervermietung neben einem Einkommen nur aus Arbeitslohn sind Mieteinnahmen von bis zu 410 Euro im Jahr als Nebeneinkünfte steuerfrei. Maximal 520 Euro jährlich dürfen Sie bei der vorübergehenden Untervermietung über eine Plattform im Internet wie Airbnb einnehmen, ohne dass diese besteuert werden. In diesem Fall brauchen Sie Ihre Einkünfte nicht einmal anzugeben.

Wer mit dem Untermietverhältnis Verlust macht, also für anteilige Miete, Nachzahlungen von Betriebskosten oder Renovierungs- und Instandhaltungsarbeiten verhältnismäßig mehr bezahlt, als er durch die Untermiete einnimmt, der muss schlussendlich sogar weniger Steuern zahlen. Der Verlust verringert nämlich in diesem Fall das steuerpflichtige Einkommen.

Auch wenn alle Ihre Einkünfte inklusive der erzielten Untermiete unter dem so genannten jährlichen Grundfreibetrag liegen, müssen Sie keine Steuern zahlen. Für 2023 beträgt der Grundfreibetrag 10.908 Euro für Ledige und das Doppelte für Verheiratete.

Im Gegenzug können Sie die Steuern bei Untervermietung mindern – indem Sie Werbungskosten absetzen. Voraussetzung ist, dass diese Kosten direkt mit dem untervermieteten Wohnraum zusammenhängen wie anteilige Nebenkosten oder Renovierungskosten. Absetzen können Sie auch Gebühren für die Internet-Plattform, auf der Sie inserieren, oder wenn Sie extra Möbel für den untervermieteten Raum angeschafft haben. Wichtig: Quittungen aufheben. Bezahlen Sie eine Putzfrau für die Zimmerreinigung, arbeitet auch diese steuermindernd, wenn Sie sie per Banküberweisung bezahlen.

Was das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz bedeutet

Seit 2023 müssen digitale Plattformen wie Airbnb laut dem neuen Plattformen-Steuertransparenzgesetz Geschäfte ihrer Nutzer ab einem Umsatz von 2.000 Euro an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Ziel des Gesetzes ist es, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen sowie Steuerhinterziehung und Steuerumgehung zu unterbinden. Airbnb kündigt an, Auszahlungen einzufrieren, wenn Gastgeberinnen oder Gastgeber die erforderlichen Informationen nicht zur Verfügung stellen, die den Steuerbehörden gemeldet werden müssen.

Umsatzsteuer bei Untervermietung

Wer Wohnräume kurzfristig untervermietet, muss Umsatzsteuer abführen. Erzielen Sie mit einer kurzfristigen Untervermietung – und gegebenenfalls weiteren Umsätzen – nur geringe Umsätze, können Sie beim Finanzamt beantragen, als Kleinunternehmer behandelt zu werden. Vermieten Sie das Zimmer dagegen dauerhaft, unterliegen sie nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Für Kleinunternehmer gilt seit 2020: Im Vorjahr darf der Umsatz von 22.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000 Euro liegen.

Wer unter der Kleinunternehmergrenze liegt, hat allerdings die Wahl: Er kann auch auf die Behandlung als Kleinunternehmer verzichten. Der Verzicht gilt für fünf Jahre. Erst danach kann die Begünstigung wieder in Anspruch genommen werden.

Welche Rechte hat mein Untermieter?

 

Kündigungsschutz

Ein Untermietvertrag ist meistens ein befristeter Mietvertrag. Er legt fest, dass der Untermieter die Wohnung nur für eine eingegrenzte Zeit bezieht. Dabei ist wichtig, in dem Dokument einen Grund für die zeitliche Eingrenzung anzugeben – etwa, dass Sie die Wohnung nach Ihrer Rückkehr wieder für sich benötigen. Fehlt eine solche rechtlich anerkannte Begründung im Untermietvertrag, ist das Mietverhältnis für unbestimmte Zeit gültig.

Was viele nicht wissen: Für die unbefristete Untervermietung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten, wenn Sie Ihre Wohnung komplett untervermieten, und Sie brauchen ein berechtigtes Interesse – wie z. B. die Anmeldung von Eigenbedarf –, wenn Sie dem Untermieter kündigen. Haben Sie bei der Untervermietung ein Zimmer für sich zurückbehalten, können Sie ohne Begründung kündigen, müssen dann aber eine Frist von sechs Monaten einhalten. Haben Sie einen Teil der Wohnung möbliert vermietet, können Sie sogar mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist zum Ende des Monats kündigen.

Schadensersatz bei fristloser Kündigung

Angenommen, Sie werden Untermieter bei einem Bekannten. Da dieser bei seinem Vermieter keine Erlaubnis eingeholt hatte, erhält er die Kündigung – und Sie gleich mit. Für die Kosten, die Ihnen durch den Auszug entstehen, können Sie von Ihrem Bekannten Schadensersatz fordern.

Höhe der Untermiete

Die Miethöhe können Hauptmieter frei mit ihren Untermietern aushandeln. Als faire Berechnungsgrundlage bietet sich der Quadratmeterpreis an, den Sie selbst zahlen. Sind Zimmer oder Wohnung möbliert, ist ein Aufschlag gerechtfertigt.

ARAG Reiseversicherung
 

Unsere Reiseversicherung!

 
  • So lange, wie Ihre Reise dauert
  • Schnell. Einfach. Digital.
  • Rundum-Schutz für Reisen – weltweit!
 

Könnte Sie auch interessieren 

Das Wohnungs­übergabeprotokoll

Beim Ein- und Auszug mit dem Abnahmeprotokoll für die Wohnung auf der sicheren Seite ✓ rechtliche Aspekte ✓ gratis Vorlage für die Wohnungsübergabe

Renovieren und reparieren: Was müssen Mieter zahlen?

Kaputte Badewanne oder Fliesen, Kratzer im Parkett, abgenutzte Wände beim Auszug: Darf Ihr Vermieter Sie an Schönheitsreparaturen und Kleinreparaturen beteiligen? Gleich wissen Sie es.

Untermieter – was Sie beim Untermietvertrag beachten müssen

Anmeldung, Untermietvertrag oder Kündigungsfristen. Wer Untermieter ist oder untervermietet, muss einige Dinge berücksichtigen.

ARAG Live-Chat

Sie haben eine Frage?
Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

Kontakt & Services