
Tipps und Infos für den sicheren Schulweg Ihres Kindes
So mancher Erstklässler fühlt sich schon groß genug, ganz alleine zur Schule zu stapfen. Das schafft er und wird stolz darauf sein – wenn Sie es rechtzeitig und ausgiebig üben und nicht aufs Eltern-Taxi setzen.
30.07.2021
Mit dem ersten Schultag beginnt für die Kinder ein ganz neuer Lebensabschnitt. Die Kleinen sind gar nicht mehr so klein, sondern gehen schon wie die Großen zur Schule. Dennoch bringen viele Eltern ihre I-Dötzchen tagtäglich dorthin – einfach, um sicher zu gehen, dass ihnen nichts passiert. Was Ihre Kinder tatsächlich schon selbst bewältigen können, vergessen sie in ihrer Besorgtheit oft.
Mittlerweile wird jedes fünfte Schulkind von den Eltern täglich mit dem Auto zum Unterricht gebracht. Sie halten den Schulweg heutzutage für zu gefährlich, als dass sie ihr Kind zu Fuß gehen lassen und steigen lieber aufs "Eltern-Taxi" um.
Das belegt eine Forsa-Studie. Und die Tendenz ist steigend, da der Nachwuchs nicht mehr unbedingt die nächstgelegene Schule besucht, sondern häufig eine weiter entfernte Grundschule der Wahl.
Unbedachte Folgen vom Eltern-Taxi
Erst zur Schule, dann noch schnell den Einkauf erledigen – für über 40 Prozent aller Eltern ist es laut einer forsa-Studie logistisch äußerst praktisch, den Nachwuchs zur Schule zu fahren. Zudem halten viele Eltern den Schulweg für zu gefährlich oder zu lang: So werden die Distanzen zwischen Elternhaus und Schule immer größer, da nicht mehr unbedingt die nächstgelegene Schule besucht wird, sondern eine Schule der Wahl. Größere Distanzen vergrößern aber auch das Gefahrenpotenzial.
Was Eltern bei ihren täglichen Touren nicht bedenken: Bei der unübersichtlichen Verkehrssituation vor den Schultoren – verursacht vor allem durch das Durcheinander von Autos, mit denen Kinder in die Schule gebracht werden – steigt die Gefahr für den Nachwuchs. Die Kinder müssen sich durch einen regelrechten Dschungel an Familienkutschen schlängeln und können in der allgemeinen Hektik leicht übersehen werden.
Die Eltern meinen es gut, denken aber oft nicht an die Beeinträchtigungen, die der Transport per Auto mit sich bringt. ARAG Experten empfehlen deshalb: Zeigen Sie Ihrem Kind, wie es alleine sicher zur Schule und zurückkommt und ermöglichen Sie ihm so, zu lernen, wie man sich im Verkehr verhält. Das weckt ganz nebenbei auch die Freude an mehr Bewegung.
Machen Sie vor dem ersten Schultag Probeläufe: Ihr Kind geht dabei alleine zur Schule, Sie folgen ihm in einiger Entfernung, damit es sich nicht kontrolliert fühlt und schauen, ob es alles richtig macht. Machen Sie das auch zwischendurch immer mal wieder, um zu sehen, ob Ihr Nachwuchs sich noch an die Regeln hält oder der Schulweg neue Gefahrenquellen birgt. Zum Schulanfang wird Ihr Kind den Schulweg dann auch alleine hinkriegen.
Geht ein Nachbarskind zufällig denselben Weg? Lassen Sie Ihre Kinder Weggemeinschaften schließen. Sollten die Kleinen einmal einen anderen Weg nach Hause einschlagen, ist es sinnvoll, Ihr Kind schon vorab mit der übrigen Umgebung vertraut zu machen. Trauen Sie Ihrem Sprössling das zu, ermöglichen Sie ihm nicht nur, die aktive Verkehrsteilnahme zu erlernen, sondern auch die Freude an der Selbstständigkeit und mehr Bewegung.

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Mit dem Rad zur Schule?
Mit dem Fahrrad allerdings sollten auch geübte Kinder erst mit neun bis zehn Jahren alleine zur Schule fahren, da ungewohnte Situationen Grundschulkinder meist noch überfordern. Falls die Schule keinen „Fahrradführerschein“ anbietet, erkundigen Sie sich am besten bei der Polizei oder bei einem Fahrradclub nach Kursen.
Und besonders wichtig: Helm nicht vergessen!
Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dahin und zurück selbstverständlich gesetzlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein Schüler auf dem Nachhauseweg einen Abstecher macht? Auch dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz, wie in diesem Fall: Ein achtjähriger Junge war mit dem Schulbus zwei Haltestellen zu weit gefahren. Auf dem Rückweg zu Fuß wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt. Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband lehnte die Kostenübernahme ab, da sich der Junge während des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen Schule und Zuhause befand.
Zu Unrecht! Das bestätigten die Richter des Bundessozialgerichts in einem Grundsatzurteil. Der Versicherer muss die Kosten übernehmen. Die Richter begründeten ihre Ansicht u. a. damit, dass ein achtjähriger Junge nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen (BSG, Az.: B 2 U 29/06 R).
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