
Tipps und Infos für den sicheren Schulweg Ihres Kindes
So mancher Erstklässler fühlt sich schon groß genug, ganz alleine zur Schule zu stapfen. Das schafft er und wird stolz darauf sein – wenn Sie es rechtzeitig und ausgiebig üben und nicht aufs Taxi Mama setzen.
29.07.2014
Mit dem ersten Schultag beginnt für die Kinder ein ganz neuer Lebensabschnitt. Die Kleinen sind gar nicht mehr so klein, sondern gehen schon wie die Großen zur Schule. Dennoch bringen viele Eltern ihre I-Dötzchen tagtäglich dorthin – einfach, um sicher zu gehen, dass ihnen nichts passiert. Was Ihre Kinder tatsächlich schon selbst bewältigen können, vergessen sie in ihrer Besorgtheit oft.
Mittlerweile wird jedes fünfte Schulkind von den Eltern täglich mit dem Auto zum Unterricht gebracht. Sie halten den Schulweg heutzutage für zu gefährlich, als dass sie ihr Kind zu Fuß gehen lassen und steigen lieber auf „Taxi Mama“ um.
Das belegt eine Forsa-Studie. Und die Tendenz ist steigend, da der Nachwuchs nicht mehr unbedingt die nächstgelegene Schule besucht, sondern häufig eine weiter entfernte Grundschule der Wahl.
Unbedachte Folgen von „Taxi Mama“
Die Eltern meinen es gut, denken aber nicht an die Beeinträchtigungen, die der Kinder-Bring- und Holverkehr hervorruft: Das Durcheinander von Autos verursacht unübersichtliche Verkehrssituationen vor den Schultoren. Eine Gefahr für den Nachwuchs, welche den vermeintlich riskanten Schulweg übersteigt.
Die Kinder müssen sich durch einen regelrechten Dschungel an Familienkutschen schlängeln und können in der allgemeinen Hektik leicht übersehen werden.
Doch nicht nur das Rangieren vor dem Schultor birgt Nachteile. Denken Sie auch daran, dass Ihr Sohn oder Ihre Tochter durch den Fahrservice kein verkehrsgerechtes Verhalten lernen kann. Selbstständigkeit im Straßenverkehr wird so unmöglich und führt letztendlich zu einem Verlust an Sicherheit.
Die Polizei versucht deshalb vielerorts mit der sogenannten Schulwegsensibilisierung Eltern darüber aufzuklären, dass auch schon Grundschulkinder in der Lage sind, selber zur Schule zu gehen.
Bereits im Vorschulalter merkt sich ein Kind erste einfache Verkehrsregeln. Zum Beispiel bei Rot stehen zu bleiben oder beim Überqueren einer Straße nach links und rechts zu schauen.
Machen Sie vor dem ersten Schultag Probeläufe: Ihr Kind geht dabei alleine zur Schule, Sie folgen ihm in einiger Entfernung, damit es sich nicht kontrolliert fühlt und schauen, ob es alles richtig macht. Machen Sie das auch zwischendurch immer mal wieder, um zu sehen, ob Ihr Nachwuchs sich noch an die Regeln hält oder der Schulweg neue Gefahrenquellen birgt. Zum Schulanfang wird Ihr Kind den Schulweg dann auch alleine hinkriegen.
Geht ein Nachbarskind zufällig denselben Weg? Lassen Sie Ihre Kinder Weggemeinschaften schließen. Sollten die Kleinen einmal einen anderen Weg nach Hause einschlagen, ist es sinnvoll, Ihr Kind schon vorab mit der übrigen Umgebung vertraut zu machen. Trauen Sie Ihrem Sprössling das zu, ermöglichen Sie ihm nicht nur, die aktive Verkehrsteilnahme zu erlernen, sondern auch die Freude an der Selbstständigkeit und mehr Bewegung.

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Mit dem Rad zur Schule?
Mit dem Fahrrad allerdings sollten auch geübte Kinder erst mit neun bis zehn Jahren alleine zur Schule fahren, da ungewohnte Situationen Grundschulkinder meist noch überfordern. Falls die Schule keinen „Fahrradführerschein“ anbietet, erkundigen Sie sich am besten bei der Polizei oder bei einem Fahrradclub nach Kursen.
Und besonders wichtig: Helm nicht vergessen!
Schulkinder sind in der Schule und auf dem Weg dorthin und zurück selbstverständlich unfallversichert. Was passiert aber, wenn ein ABC-Schütze beim Nachhauseweg einen Abstecher macht? Auch dann greift unter Umständen der Versicherungsschutz.
Das zeigt folgender Fall: Ein achtjähriger Junge aus Memmingen war mit dem Schulbus zwei Haltestellen zu weit gefahren. Auf dem Rückweg zu Fuß wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt.
Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband lehnte die Kostenübernahme ab, da sich der Junge während des Unfalls nicht auf dem direkten Weg zwischen Schule und Zuhause befand. Zu Unrecht! Das bestätigten die Richter des Bundessozialgerichtes in einem Grundsatzurteil. Der Versicherer muss die Kosten übernehmen. Die Richter begründeten ihre Ansicht unter anderem damit, dass ein achtjähriger Junge nicht über die nötige Einsichtsfähigkeit und Reife verfüge, um immer den kürzesten Weg nach Hause zu nehmen.
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