ARAG ReiseProtect Rundum-Schutz für Ihre Reise
ARAG
Reiseversicherung
Umfassender Schutz –
so lange, wie Ihre Reise dauert.
Wohin geht Ihre Reise?
Wen möchten Sie versichern?
Single: Sie reisen alleine.
Paar: Sie reisen mit einer weiteren Erwachsenen Person, z. B. Freund/in oder Lebenspartner/in
Familie: Sie reisen allein oder mit einem Erwachsenen sowie bis zu 5 Kindern, die höchstens 25 Jahre alt und mit Ihnen verwandt sind. Ihre Kinder dürfen keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder selbstständig sein.
Single: Sie reisen alleine.
Paar: Sie reisen mit einer weiteren Erwachsenen Person, z. B. Freund/in oder Lebenspartner/in
Familie: Sie reisen allein oder mit einem Erwachsenen sowie bis zu 5 Kindern, die höchstens 25 Jahre alt und mit Ihnen verwandt sind. Ihre Kinder dürfen keine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben oder selbstständig sein.
Wie viele Erwachsene reisen mit?
Wie lange dauert Ihre Reise?
Reisebeginn
Reiseende
Wann wurde Ihre Reise gebucht?
Wichtiger Hinweis:
Um nur die oben angegebene Reisedauer versichern zu können, muss Ihre Reise bereits gebucht sein. Alternativ empfehlen wir Ihnen ARAG ReiseProtect 365 – Ihr Reiseschutz für das ganze Jahr.
Wünschen Sie einen Reiserücktrittsschutz?
Wie hoch ist der Wert Ihrer Reise (in Euro)?
ReiseProtect Basic
Verlässlicher Basis-Schutz
Details
- Endet automatisch
- Krankenschutz im Ausland
- Schutz für Ihr Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung
- Sofort-Leistungen in Notsituationen In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Krankheit und Unfall.
- Telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
- Ohne Reiserücktrittsschutz
- Ohne Reise-Rechtsschutz Ein Reise-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie auf einer Reise rechtliche Probleme haben. Zum Beispiel bei Ärger mit dem Reiseveranstalter, der Fluglinie oder Ihrem Hotel oder bei Streitigkeiten im Straßenverkehr auf einer Reise.
ReiseProtect Backpacker
Spezial-Schutz für Globetrotter
Details
- Endet automatisch
- Hoher Versicherungsschutz speziell für Rucksackreisende
- Krankenschutz im Ausland
- Schutz für Ihr Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung
- Sofort-Leistungen in Notsituationen In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Krankheit und Unfall.
- Telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
- Ohne Reiserücktrittsschutz
- Ohne Reise-Rechtsschutz Ein Reise-Rechtsschutz unterstützt Sie, wenn Sie auf einer Reise rechtliche Probleme haben. Zum Beispiel bei Ärger mit dem Reiseveranstalter, der Fluglinie oder Ihrem Hotel oder bei Streitigkeiten im Straßenverkehr auf einer Reise.
ReiseProtect All Inclusive
Starker Rundum-Schutz
Details
- Endet automatisch
- Krankenschutz im Ausland
- Schutz für Ihr Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung
- Sofort-Leistungen in Notsituationen, auch bei Fahrzeugausfall In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Krankheit und Unfall oder Fahrzeugausfall im In- und Ausland.
- Telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
- Reise-Rechtsschutz
- Ohne Reiserücktrittsschutz
ReiseProtect All Inclusive Premium
Rundum-Schutz für höchste Ansprüche
Details
- Endet automatisch
- Krankenschutz im Ausland
- Schutz für Ihr Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung
- Sofort-Leistungen in Notsituationen, auch bei Fahrzeugausfall In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Krankheit und Unfall oder Fahrzeugausfall im In- und Ausland.
- Telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
- Reise-Rechtsschutz
- Reiserücktrittsschutz inklusive
ReiseProtect 365
Ganzjähriger Rundum-Schutz
Details
- Krankenschutz im Ausland bis zu 60 Tage
- Schutz für Ihr Reisegepäck bei Verlust oder Beschädigung
- Sofort-Leistungen in Notsituationen, auch bei Fahrzeugausfall In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Krankheit und Unfall oder Fahrzeugausfall im In- und Ausland.
- Telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
- Reise-Rechtsschutz
- Reiserücktrittsschutz inklusive
Weitere Angebote für Ihre Reise
ReiseProtect 365
Weltweit auf Reisen geschützt – 365 Tage im Jahr.
Auslandsreise-krankenversicherung
Auf Auslandsreisen optimal versichert.
Gut zu wissen: COVID-19 ist in unserer Reiserücktrittsversicherung immer mitversichert
Wenn Sie eine Reise aufgrund einer COVID-19- oder anderen pandemischen Erkrankung nicht antreten können, übernehmen wir ihre Stornierungs- oder Umbuchungskosten entsprechend der vertraglichen Vereinbarung.
Sie sind dieses Jahr innerhalb Deutschlands oder in einem Nachbarland unterwegs? Wir wünschen Ihnen eine tolle Zeit! Und wenn es doch mal weniger gut laufen sollte, stehen wir Ihnen zur Seite – auch beim Kurzurlaub oder Wochenend-Trip:
FAQ
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unserer Reiseversicherung
Reisen in Zeiten von Corona? Mit der Verbreitung des Virus wächst die Verunsicherung – auch hinsichtlich des Versicherungsschutzes. Hier haben wir die Antworten auf häufige Fragen für Sie zusammengestellt.
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Ich habe Angst, mich zu infizieren und will die geplante Reise deshalb stornieren. Trägt die Reise-Rücktrittsversicherung die Kosten?
Nein, Ihre Furcht vor Ansteckung ist natürlich verständlich – aber leider kein berechtigter Grund, die Reise-Rücktrittsversicherung in Anspruch zu nehmen. -
Greift die Reise-Rücktrittsversicherung, wenn ich an COVID-19 erkranke und die Reise deshalb nicht antreten kann?
Ja. Wenn Sie eine Reise aufgrund einer COVID-19- oder anderen pandemischen Erkrankung nicht antreten können, übernehmen wir ihre Stornierungs- oder Umbuchungskosten entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. -
Das Auswärtige Amt hat für mein Reiseziel eine (Teil-)Reisewarnung ausgesprochen – greift die Reise-Rücktrittsversicherung trotzdem?
Die generelle Befürchtung einer Ansteckung berechtigt nicht zum Reiserücktritt – auch nicht beim Ausspruch einer Reisewarnung durch die Behörden. Unsere Empfehlung: Wenden Sie sich an Ihren Reiseveranstalter, um eine Stornierung geltend zu machen, zum Beispiel wegen „unvermeidbaren außergewöhnlichen Umständen“. Wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat, ist eine kostenlose Stornierung bei Pauschalreisen meist kein Problem. -
Hilft mir der Reisevertrags-Rechtsschutz bei vertraglichen Streitigkeiten rund um die Stornierung?
Sie streiten mit Ihrem Reiseveranstalter um die Kosten, die durch Ihren Reiserücktritt entstehen? Wir unterstützen Sie dabei mit einer telefonischen Erstberatung – zum Beispiel wenn Ihr Reiseanbieter die Stornierung trotz offizieller Reisewarnung nicht akzeptiert. Ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche erfolgsversprechend, zahlen wir zudem Ihre Vertretung durch einen Anwalt. -
Bin ich krankenversichert, wenn ich mich auf einer Auslandsreise mit dem Corona-Virus infiziere?
Ja, grundsätzlich tragen wir dann natürlich die Kosten für Ihre medizinische Behandlung im Ausland – ob durch einen Arzt oder im Krankenhaus. Achtung: Wurde für das Reiseland vorab eine (Teil)-Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, besteht bei einer späteren Reise dorthin kein Anspruch auf die Übernahme der Behandlungskosten. -
Was passiert, wenn ich auf meiner Reise an Corona erkranke und deshalb nicht pünktlich zurückreisen kann?
Keine Sorge: Wir erstatten die Mehrkosten, für Ihnen für die Rückreise entstehen. Und falls Sie stationär behandelt werden und sich in ein Krankenhaus nach Deutschland verlegen lassen möchten? Dann organisieren und zahlen wir grundsätzlich Ihren Krankentransport – bis zu der Klinik, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt und die geeignet ist. -
Und wenn ich selbst gar nicht erkrankt bin, aber die Reise oder Rückreise aufgrund einer Quarantäne-Situation nicht antreten kann?
Es kann auch Nicht-Erkrankte treffen: Ihr Hotel, Kreuzfahrtschiff oder Reisegebiet wird plötzlich unter Quarantäne gestellt. Wichtig zu wissen: Die zusätzlich entstehenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden von unserer Reiseversicherung aktuell nicht getragen.
Eine Reiseversicherung sollte zum Urlaub dazugehören wie die Sonnenmilch zum Strandtag. Wir haben für Sie ein Bündel umfassender Versicherungsleistungen rund um die Reise geschnürt:
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Auslandskrankenversicherung
Wir übernehmen Ihre Kosten, wenn Sie sich notwendigerweise vom Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen müssen. -
Reiserücktrittsschutz
Wir tragen die Kosten, wenn Sie die geplante Anreise nicht antreten können oder umbuchen müssen, zum Beispiel nach einem Unfall. -
Reisegepäck-Versicherung
Wir ersetzen Ihr beschädigtes oder gestohlenes Gepäck. -
Reise-Rechtsschutz
Wir stehen Ihnen bei Ärger mit dem Reiseveranstalter, der Fluglinie oder Ihrem Hotel zur Seite (Reisevertrags-Rechtsschutz) oder bei Streitigkeiten im Straßenverkehr auf einer Reise (Verkehrs-Rechtsschutz). -
Sofort-Leistungen:
In Notfallsituationen können Sie auf unsere schnelle Hilfe zählen, zum Beispiel bei Unfall, Fahrzeugausfall oder bei Verlust wichtiger Dokumente im In- und Ausland.
Es hört sich zunächst super an: Bucht man den Urlaub oder Flug mit der Kreditkarte, versprechen einige Kreditkartenfirmen eine Reiserücktrittsversicherung gratis. Unsere Bitte: Prüfen Sie das Angebot kritisch und sorgfältig. Möglicherweise ist der Reiseschutz nur unzureichend oder die Vertragsbedingungen sind unklar. Schließen Sie etwaige Versicherungslücken einfach mit unserem umfassenden Reiseschutz.
Die meisten Leistungen unserer Reiseversicherung sind ohne Selbstbehalt. Das bedeutet, dass Sie nichts dazuzahlen müssen, wenn Sie diese in Anspruch nehmen sollten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen: Beim Reise-Rechtsschutz besteht eine Selbstbeteiligung von 150 EUR je Leistungsfall. Und beim Reiserücktritts-Schutz gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 20 Prozent Ihrer Reisekosten.
Ob Sie ein Wochenende, eine Woche, zwei Wochen oder länger Ihren verdienten Urlaub genießen: Unsere Reiseschutzversicherung versichert Sie für Ihren Reisezeitraum tagesgenau (bis zu 90 Tage je Reise), eine anschließende Kündigung durch Sie ist nicht nötig. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit ARAG ReiseProtect 365 für ein ganzes Jahr abzusichern – weltweit.
Grundsätzlich jeder, der sich auf Reisen schützen möchte. Und der mitreisende Partner oder die Familie lassen sich auf Wunsch ganz einfach mitversichern. Für alle gilt jedoch, dass der ständige Wohnsitz in Deutschland sein muss. Wer im Ausland lebt, kann unseren Reiseschutz leider nicht abschließen.
Das ist bei uns noch bis zum letzten Tag vor der Reise möglich. Einen Reiserücktrittsschutz können Sie dann allerdings nicht einschließen. Denn dieser besteht nur dann, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn Ihrer Reise mehr als 28 Tage liegen und die Versicherung spätestens sieben Tage nach Buchung der Reise abgeschlossen wurde. Und falls zwischen dem Versicherungsbeginn und Ihrem ersten Reisetag weniger als 28 Tage liegen? In diesem Fall gilt Ihr Reiserücktrittsschutz nur, wenn Sie ReiseProtect am Tag der Reisebuchung abgeschlossen haben.
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