Entschuldigung für die Schule: Schreiben, Vorlage und Rechtliches
Ob eine Entschuldigung für versäumten Unterricht, Beurlaubung oder Befreiung – wir sagen Ihnen, was Eltern unbedingt beachten sollten.
Auf den Punkt
- Kann Ihr Kind am Unterricht nicht teilnehmen, sollten Sie die Schule darüber frühzeitig informieren.
- Viele Schulen verlangen zusätzlich eine schriftliche Entschuldigung. Wann und in welcher Form diese eingereicht werden müssen, richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Schule.
- Sie können Ihr Kind auch vom Unterricht beurlauben lassen. Als zulässige Gründe gelten hier beispielsweise religiöse Feiertage und persönliche Anlässe wie Hochzeiten.
- Die Schulferien eigenmächtig zu verlängern, kann teuer werden: Die Höhe der Bußgelder variiert je nach Bundesland.
- Da das Schulrecht Ländersache ist, unterscheiden sich die Regelungen zu Entschuldigungen, Attesten und Beurlaubungen. Suchen Sie deshalb das direkte Gespräch mit Lehrkräften oder der Schulleitung.
Welche Regeln gelten für Schulentschuldigungen?
Kann Ihr Kind wegen Krankheit nicht am Unterricht teilnehmen, müssen Sie die Schule nach den geltenden Vorgaben informieren und das Fehlen gegebenenfalls schriftlich entschuldigen. Steht die Abwesenheit dagegen schon im Voraus fest, etwa wegen einer Hochzeit oder eines Wettkampfs, ist eine Beurlaubung zu beantragen. Für einzelne Unterrichtsfächer oder Schulveranstaltungen kommt zudem eine Befreiung infrage.
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Situation |
Was ist gemeint? |
Typischer Fall |
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Krankmeldung |
Schule über unvorhersehbares Fehlen informieren |
Kind wird morgens krank |
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Entschuldigung |
Fehlzeit begründen/nachweisen |
Krankheit |
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Beurlaubung |
Genehmigung für vorhersehbare Abwesenheit beantragen |
Hochzeit, Wettkampf |
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Befreiung |
Von einzelner Unterrichts- oder Schulveranstaltung freistellen |
Sportunterricht |
Entschuldigung Schule: Muss eine Krankmeldung per Telefon erfolgen?
Wird Ihr Kind plötzlich krank oder ist aufgrund anderer unvorhersehbarer Umstände ein Fehlen im Unterricht nötig, sollten Sie zuerst im Sekretariat anrufen oder – je nach Schulordnung – eine E-Mail schreiben. Machen Sie das am besten noch vor Unterrichtsbeginn. Damit erfüllen Sie in der Regel die üblichen Anforderungen der Schulen.
Je nach Bundesland kann die Schule bei ungeklärtem Fernbleiben weitere Schritte einleiten. In Hessen müssen Grundschulen beispielsweise die Eltern unmittelbar nach Unterrichtsbeginn kontaktieren; sind diese nicht erreichbar, kann im Einzelfall die Polizei informiert werden (§ 2 Abs. 3 VOGSV).
Ist eine schriftliche Entschuldigung nötig?
Viele Schulen verlangen zusätzlich zur Krankmeldung eine schriftliche Entschuldigung für das Fernbleiben Ihres Kindes. Darin sollten Sie den Zeitraum des Fehlens angeben und den Grund kurz erläutern. Ob diese auf Papier, per E-Mail oder über ein digitales Schulportal erfolgen muss, richtet sich nach den Vorgaben Ihrer Schule.
Die Fristen sind unterschiedlich geregelt. In den meisten schulischen Einrichtungen reicht es, wenn Sie die Entschuldigung mit der Rückkehr Ihres Kindes in die Schule einreichen. Dauert die Erkrankung länger an, sollten Sie die Schule nicht warten lassen, sondern die Entschuldigung bereits während der Fehlzeit übermitteln.
Entschuldigung für die Schule schreiben: Muster zum Kopieren
Viele Schulen sind mit einem formlosen Schreiben zufrieden. Wenn Sie es ganz genau machen wollen, dann nutzen Sie gern unsere Vorlage, um eine richtige Entschuldigung für die Schule zu schreiben.
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Telefonnummer oder E-Mail-Adresse]
Betreff: Entschuldigung wegen [Krankheit, Arztbesuch etc.]
[Anrede und Name der Lehrkraft],
hiermit entschuldige ich das Fernbleiben meines Kindes, [Name des Kindes], Klasse [Klassenstufe und Klasse], in der Zeit vom [Startdatum] bis einschließlich [Enddatum] aufgrund einer Erkrankung.
Mein Kind war in diesem Zeitraum nicht in der Lage, am Unterricht teilzunehmen. Sollte eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein, reiche ich diese gerne nach.
Ich bitte um Kenntnisnahme und danke Ihnen für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
[Ihr Name]
[Datum]
Wie lange darf man ohne Attest in der Schule wegen Krankheit fehlen?
Eine allgemeine Attestpflicht ab einer bestimmten Zahl von Krankheitstagen gibt es nicht. Ob die Schule ein ärztliches Attest verlangen darf, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und den Umständen des Einzelfalls. Während in einigen Bundesländern ein ärztliches Attest erst bei begründeten Zweifeln verlangt werden kann, sehen andere – etwa Bayern – zusätzliche Möglichkeiten vor, beispielsweise bei einer Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen.
Begründete Zweifel können etwa bestehen, wenn Ihr Kind wiederholt oder auffällig häufig fehlt oder regelmäßig an Tagen mit Klassenarbeiten oder Prüfungen erkrankt.
Informieren Sie sich deshalb am besten in der Schulordnung oder fragen Sie direkt bei der Schule nach, welche Nachweise im Krankheitsfall erforderlich sind.
Was ist eine Beurlaubung für die Schule und welche Gründe werden akzeptiert?
Steht bereits im Voraus fest, dass Ihr Kind aus wichtigem Grund nicht am Unterricht teilnehmen kann, sollten Sie rechtzeitig eine Beurlaubung beantragen. Ob der Antrag genehmigt wird und wer darüber entscheidet, richtet sich nach dem Schulrecht des Bundeslands sowie den Vorgaben der Schule. Je nach Anlass und Dauer entscheidet darüber die Klassenleitung oder die Schulleitung.
Eine Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig und warten Sie die Entscheidung der Schule ab.
Mögliche Gründe für eine Beurlaubung von der Schule
Je nach Bundesland und Schulart beispielsweise:
- wichtige familiäre Anlässe wie eine Hochzeit, Geburt oder ein Todesfall im engen Familienkreis
- religiöse Feiertage oder Veranstaltungen
- die aktive Teilnahme an bedeutenden sportlichen, kulturellen oder politischen Veranstaltungen
- ein Schüleraustausch oder vergleichbare schulische Veranstaltungen
- wichtige Arzttermine oder medizinisch notwendige Maßnahmen, die nicht außerhalb der Unterrichtszeit stattfinden können
- Berufsberatung oder Vorstellungsgespräche
- Behördentermine, die sich nicht anders legen lassen
Wegen Hochzeit nicht zur Schule – Genügen familiäre Gründe für eine Entschuldigung?
Grundsätzlich können Schülerinnen und Schüler aus familiären Gründen vom Unterricht freigestellt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass Sie die Beurlaubung rechtzeitig beantragen und die Schule ihr zustimmt.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen einer Entschuldigung und einer Beurlaubung: Steht das Fernbleiben bereits im Voraus fest, sollten Sie Ihr Kind nicht erst nachträglich entschuldigen. Beantragen Sie stattdessen frühzeitig eine Beurlaubung und geben Sie den gewünschten Zeitraum sowie den Anlass an.
Wann ist eine Befreiung vom Sport- oder Schwimmunterricht möglich?
Kann Ihr Kind wegen einer Verletzung oder gesundheitlichen Einschränkung zwar am Unterricht teilnehmen, jedoch nicht am Sport- oder Schwimmunterricht, kann es von der aktiven Teilnahme befreit werden.
Die Befreiung muss nicht immer den gesamten Unterricht betreffen. Häufig dürfen Schülerinnen und Schüler bestimmte Übungen aussetzen, nehmen aber weiterhin am Unterricht teil und übernehmen beispielsweise organisatorische oder theoretische Aufgaben.
Ob dafür ein ärztliches Attest erforderlich ist, hängt von den Vorgaben Ihrer Schule ab. Bei längeren oder wiederholten Befreiungen wird ein ärztlicher Nachweis häufiger verlangt als bei einer kurzfristigen Verletzung.
Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht aus religiösen Gründen nur im Einzelfall
Eine Befreiung aus religiösen Gründen kommt nur im Einzelfall infrage. Das Bundesverwaltungsgericht hat beispielsweise entschieden, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemischten Schwimmunterricht zugemutet werden kann, wenn sie dabei einen Burkini tragen dürfen (Urteil vom 11.09.2013 – 6 C 25.12).
Kann ich mein Kind aus religiösen Gründen von einer Klassenfahrt befreien?
Ja, grundsätzlich kann eine Befreiung von der Klassenfahrt beantragt werden. Bevor die Schule einem solchen Antrag zustimmt, wird sie jedoch prüfen, ob sich mögliche Konflikte auf andere Weise lösen lassen. Häufig wird zunächst versucht, gemeinsam mit den Eltern eine Lösung zu finden, die sowohl den staatlichen Bildungsauftrag als auch die Religionsfreiheit berücksichtigt.
Suchen Sie möglichst frühzeitig das Gespräch mit der Klassen- oder Schulleitung. So bleibt ausreichend Zeit, um gemeinsam eine passende Lösung zu finden.
Kann ich mein Kind vom Religionsunterricht abmelden?
Ja. Erziehungsberechtigte haben laut Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz (GG) das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu entscheiden. Wie und zu welchem Zeitpunkt die Abmeldung erfolgen muss, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Je nach Landesrecht gelten dafür bestimmte Fristen oder Formvorgaben.
Ab 14 Jahren sind Jugendliche nach § 5 Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG) religionsmündig. Das bedeutet allerdings nicht automatisch, dass sie sich in jedem Bundesland ab diesem Alter selbst vom schulischen Religionsunterricht abmelden dürfen. In Bayern liegt das eigenständige Abmelderecht z. B. erst bei Schülerinnen und Schülern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Abmeldung vom Religionsunterricht bedeutet nicht, dass Ihr Kind unterrichtsfrei hat. In der Regel nehmen Schülerinnen und Schüler stattdessen an einem Ersatzfach wie Ethik teil.
Eigenmächtig Schulferien verlängern kann teuer werden
Früher in den Urlaub starten, später zurückkommen oder günstigere Flüge nutzen: Dafür dürfen Eltern die Schulferien nicht eigenmächtig verlängern. Auch unmittelbar vor und nach den Ferien gilt die Schulpflicht.
Eine Beurlaubung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Günstigere Reisepreise oder eine bessere Flugverbindung reichen dafür nicht aus. Lehnt die Schule den Antrag ab und fehlt Ihr Kind trotzdem, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Darf ich mein Kind vor oder nach den Ferien beurlauben lassen?
Ein Verstoß gegen die Schulpflicht kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Ob tatsächlich ein Bußgeld verhängt wird und wie hoch es ausfällt, hängt vom Landesrecht und vom Einzelfall ab.
Auch am Flughafen kann eine unerlaubte Ferienverlängerung auffallen. Werden schulpflichtige Kinder während der Unterrichtszeit bei Polizei- oder Grenzkontrollen festgestellt und liegt keine genehmigte Beurlaubung vor, kann der Fall an die zuständige Behörde weitergegeben werden.
Wie hoch kann das Bußgeld ausfallen?
Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, richtet sich nach Landesrecht und Einzelfall. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern sind erheblich: In Berlin und Brandenburg sind etwa Bußgelder von bis zu 2.500 € bei Verstößen gegen die Schulpflicht vorgesehen, in Sachsen bis zu 1.250 €. Der jeweilige Betrag wird nicht automatisch verhängt. Entscheidend sind unter anderem Art, Dauer und Umstände des Verstoßes. Ein wirtschaftlicher Vorteil durch die unerlaubte Ferienverlängerung kann bei der Bemessung eine Rolle spielen.
Welche Folgen kann wiederholtes Schwänzen haben?
Nicht nur eine unerlaubte Ferienverlängerung verstößt gegen die Schulpflicht. Auch sonstiges unentschuldigtes Fehlen kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Bei jüngeren Kindern sind die Erziehungsberechtigten dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig die Schule besucht. Je nach Landesrecht können ältere schulpflichtige Jugendliche auch selbst für Verstöße belangt werden.
Bei dauerhaften oder hartnäckig wiederholten Schulpflichtverletzungen sehen einzelne Bundesländer weitere Konsequenzen vor. In besonders schweren Fällen sind dort sogar strafrechtliche Sanktionen möglich. Solche Vorschriften betreffen jedoch nicht jeden einzelnen unentschuldigten Fehltag, sondern schwerwiegende oder wiederholte Verstöße.