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Wie sind Übungsleiter bei der Skifreizeit abgesichert?

01.03.2020

Am besten lernt man Skifahren schon als Kind und in einer Gruppe. Möglich macht das der Skiverein aus H., der jedes Jahr mit seinen Vereinsmitgliedern in ein schneereiches Skigebiet reist.

Ski und Rodel gut?

Am ersten „Skitag“ ließ sich eine Skigruppe des Vereins mit einer Gondelbahn bis zur Gipfelstation des Berges fahren. Von dort führt eine leichte blaue Piste talwärts. Die Übungsleiterin mit Trainer-C-Ausbildung und eine helfende Jugendliche steckten zunächst in der Nähe der Bergstation kleine Fahnen in den Schnee. Die vier Vereinskids umfuhren die Fahnen in kleinen langsamen Schwüngen. Klasse! Jetzt waren sie prima vorbereitet, um die Talabfahrt zu nehmen. Quasi im Gänsemarsch fuhr die Übungsleiterin mit kleinen und mittleren Schwüngen voran; die jugendliche Skifahrerin bildete den Schluss der Gruppe. Alle kamen wohlbehalten an der Talstation an.

Die Übungsleiterin nahm allerdings am Schluss der Strecke im schnelleren Tempo und in einem größeren Bogen eine Kurve, um die Kinder mit Blick bergwärts sehen und am Zielpunkt in Empfang nehmen zu können. Im Schwung übersah sie eine andere talwärts kommende Skifahrerin und fuhr ihr hinten über die Ski. Diese kam zu Fall und stürzte nach vorn mit dem Gesicht in den Schnee. Die Übungsleiterin kam ihr sofort zu Hilfe. Ersthelfer brachten die Verletzte in das nächstgelegene Krankenhaus. Glücklicherweise trug die Skifahrerin nur Prellungen davon.

Die Leihskier, die Skistöcke sowie die Skibrille waren durch den Sturz beschädigt, angebrochen und verkratzt. Die Verletzte verlangte von der Übungsleiterin Ersatz und ein Schmerzensgeld für die erlittenen Prellungen.

So war die Übungsleiterin während der Skifreizeit versichert

Die Sportversicherungsverträge mit den einzelnen Landessportbünden sehen einen Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz für die eingesetzten Übungsleiter vor, wenn der Verein in Eigenregie eine auswärtige Skifreizeit unternimmt. Die ARAG als deren Haftpflichtversicherer wehrt für den Übungsleiter unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche.

Wie ging es nach der Skifreizeit weiter?

Daheim angekommen, meldete der Skiverein dem zuständigen Versicherungsbüro beim Landessportbund den Schadenfall. Da die Übungsleiterin die Skifahrerin aus Unachtsamkeit übersehen und dadurch zu Fall gebracht hatte, zahlte die ARAG der Geschädigten insgesamt 800 Euro für die beschädigten Leihskier, die Skistöcke und die Skibrille. Ein Schmerzensgeld von 500 Euro als Ausgleich für die erlittenen Verletzungen kam hinzu.

Gut zu wissen

Nimmt der Sportverein Nichtmitglieder mit oder wird der Abschluss einer weit reichenden Auslandskrankenversicherung für alle Reiseteilnehmer gewünscht, ist der Abschluss einer zusätzlichen Reiseversicherung erforderlich. Ebenso stellt ARAG die für die Vereine, Verbände und Reiseteilnehmer wichtigen Sicherungsscheine zur Verfügung.

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