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Mit unserer Reiserücktrittsversicherung nichts dem Zufall überlassen

Reisen ohne Risiko

Können Sie Ihre Reise wegen einer plötzlichen schweren Krankheit nicht antreten, erstatten wir Ihnen die dadurch entstandenen Kosten.

Rundum geschützt

Auch bei Todesfällen in der Familie oder bei einer Kündigung sind Sie vor hohen Stornokosten sicher.

Telefonische Beratung

Auf Wunsch stehen unsere Experten rund um die Uhr für Sie bereit.

 
 
 

ARAG ReiseProtect – Reiserücktrittsversicherung und vieles mehr

Mit ARAG ReiseProtect sind Sie im Urlaub für alle Fälle gewappnet. Wir schnüren für Sie ein Paket aus Krankenschutz im Ausland, Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Notfall- und Fahrzeugschutz sowie Verkehrs- und Reisevertragsrechtsschutzversicherung. Wählen Sie einfach Ihren bevorzugten Tarif:

 
 

Für eine Reise

 

ReiseProtect All Inclusive

inkl. Reiserückrittsversicherung

Weitreichender Schutz genau so lange, wie Ihre Reise dauert. Rund um den Globus oder europaweit.

 
 
 
 

Für ein ganzes Jahr

 

ReiseProtect 365

inkl. Reiserückrittsversicherung

Weltweit auf Ihren Reisen geschützt. Unsere Langzeitversicherung für 365 Tage im Jahr.

 
 
 
 

Reiseversicherung inklusive Reiserücktritt: Diese Services sind immer dabei

 

24-Stunden-Hotline

Sie brauchen auf einer Reise schnelle Hilfe? Ein Anruf genügt: 0211 9890-1405!
Unsere sofortige Hilfe steht Ihnen in nahezu allen Notsituationen zur Verfügung.

 

Internationales Anwaltstelefon – Ihre Erstberatung

Auf Wunsch stellen wir für Sie den Kontakt zu deutschsprachigen Rechtsanwälten in über 20 europäischen Ländern und den USA her, die Sie im jeweiligen Landesrecht beraten.

 

Flugverspätungsrechner

Ob Verspätung durch Streik, Annullierung oder Überbuchung – als Kunde prüfen Sie ganz einfach kostenfrei online Ihren Fall, um die Höhe einer möglichen Entschädigung zu ermitteln.

 

Alles dabei mit der ARAG Wallet-Card

Keinen Papierkram im Gepäck und trotzdem alles griffbereit. Mit der Wallet-Card App nehmen Sie alle relevanten Infos zu Ihrer ARAG Versicherung auf Ihrem Smartphone mit.

 

Häufig gestellte Fragen zur ARAG Reiserückrittsversicherung

 

Warum überhaupt eine Reiserücktrittsversicherung?

Egal ob unerwartete Krankheit, Unfall oder Kündigung: Es gibt viele Gründe, warum der lang ersehnte Urlaub von heute auf morgen ins Wasser fallen kann. Mit einer Reiserücktrittsversicherungen sind Sie für alle Fälle gewappnet – und bleiben nicht auf den Stornokosten sitzen.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung?

Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten, die entstehen, wenn Sie eine Reise nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung greift wiederum, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, aber abrupt beendet werden muss.

Kann ich eine Reise wegen höherer Gewalt oder einer Reisewarnung stornieren?

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes oder „außergewöhnliche Umstände“ gelten in der Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht als versicherte Ereignisse. In diesen Fällen raten wir dazu, sich an Ihren Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer zu wenden.

Welche Fristen gibt es für die Reisekostenrücktrittsversicherung?

Der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung beginnt in der Regel mit Abschluss des Versicherungsvertrages, sofern der geschuldete (Erst-) Beitrag gezahlt worden ist. Er endet in der Reiserücktrittsversicherung mit Inanspruchnahme der ersten gebuchten Reiseleistung.

Für unseren Jahresschutz ReiseProtect 365 gilt: Für bereits vor Vertragsabschluss gebuchte Reisen besteht Schutz in der Reiserücktrittsversicherung dann, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn Ihrer Reise mehr als 28 Tage liegen.

In allen Fällen gilt: Bitte stornieren Sie die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes, um die Stornokosten möglichst gering zu halten und melden Sie uns Ihren Schaden unverzüglich.

Kann ich die Reiserücktrittversicherung einmalig abschließen?

Ob Sie ein Wochenende, 1 Woche, 2 Wochen oder länger Ihren verdienten Urlaub genießen: Mit unserer Reiseversicherung sind Sie für Ihren Reisezeitraum tagesgenau versichert, eine anschließende Kündigung durch Sie ist nicht nötig. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit unserer Langzeitreiseversicherung ARAG ReiseProtect 365 für ein ganzes Jahr abzusichern – weltweit.

Reiserücktrittversicherung und Schwangerschaft: Was gibt es zu beachten?

Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn der Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für Schwangere bedeutet das: Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn nach der Buchung eines Urlaubs Komplikationen auftreten, die den Antritt der Reise unmöglich machen. Dazu zählen etwa vorzeitige Wehen oder eine Frühgeburt. Eine komplikationslose Schwangerschaft gilt wiederum nicht als versichertes Ereignis. Ein Ausnahmefall ergibt sich, wenn die Schwangerschaft erst nach der Buchung der Reise festgestellt wird und ärztliche Untersuchungen oder der Geburtstermin mit der Reise kollidieren.

Kann ich eine Reise stornieren wegen Trennung von meinem Partner?

Die Absage einer Reise wegen einer Trennung wird von der Reiserücktrittsversicherung nicht aufgefangen. Als Urlauber können Sie Ihre Reise aus diesem Anlass natürlich trotzdem stornieren. Für die Stornokosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen.

Kann ich die Reiserücktrittsversicherung nach der Buchung abschließen?

Jede ARAG ReiseProtect Reiseschutzversicherung, die eine Reise schützt und eine Reiserücktrittsversicherung enthält, sollte am besten bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Antritt der Reise mehr als 28 Tage, können Sie die Reiserücktrittsversicherung bis zum siebten Tag nach der Reisebuchung abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Ihrem Antritt der Reise weniger als 28 Tage, müssen Sie die Reiserücktrittsversicherung am Tag der Reisebuchung abschließen.

Für unser Jahresprodukt ReiseProtect 365 gilt: Es sind alle Reisen, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen, auch in der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Für bereits vor Vertragsabschluss gebuchte Reisen besteht Schutz in der Reiserücktrittsversicherung nur, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn Ihrer Reise mehr als 28 Tage liegen.

Greift die Reiserücktrittsversicherung auch für einen Flug?

Sofern einer der geschützten Rücktrittsgründe vorliegt (unerwartete Krankheit, schwere Unfallverletzung, Verlust des Arbeitsplatzes etc.) und Sie Ihre Reise nicht antreten können, erstatten wir die geschuldeten Stornierungskosten aus dem versicherten Reisearrangement. Dies können neben Unterkunfts- oder Mietkosten auch Flugkosten sein.

 

Weitere Versicherungen für Ihre Reise

 

Top-Schutzbrief

ARAG Top Schutzbrief

Schnelle Hilfe in Notsituationen: Wir sind für Sie da – Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr.

Private Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung der ARAG

Der Versicherungsschutz unserer Haftpflichtversicherung gilt bei Auslandsaufenthalten von bis zu fünf Jahren sogar weltweit.

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Unser Kundenservice hilft Ihnen im Live-Chat gerne weiter.

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