Reiserückrittsversicherung
Keine Angst vor hohen Stornokosten. Mit der Reiserücktrittsversicherung der ARAG einfach die Vorfreude auf Ihren nächsten Urlaub genießen.
ARAG ReiseProtect – Reiserücktrittsversicherung und vieles mehr
Mit ARAG ReiseProtect sind Sie im Urlaub für alle Fälle gewappnet. Wir schnüren für Sie ein Paket aus Krankenschutz im Ausland, Reiserücktritts-, Reisegepäck-, Notfall- und Fahrzeugschutz sowie Verkehrs- und Reisevertragsrechtsschutzversicherung. Wählen Sie einfach Ihren bevorzugten Tarif:
Egal ob unerwartete Krankheit, Unfall oder Kündigung: Es gibt viele Gründe, warum der lang ersehnte Urlaub von heute auf morgen ins Wasser fallen kann. Mit einer Reiserücktrittsversicherungen sind Sie für alle Fälle gewappnet – und bleiben nicht auf den Stornokosten sitzen.
Eine Reiserücktrittsversicherung deckt die Kosten, die entstehen, wenn Sie eine Reise nicht antreten können. Eine Reiseabbruchversicherung greift wiederum, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, aber abrupt beendet werden muss.
Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes oder „außergewöhnliche Umstände“ gelten in der Reiserücktrittsversicherung in der Regel nicht als versicherte Ereignisse. In diesen Fällen raten wir dazu, sich an Ihren Reiseveranstalter oder Dienstleistungserbringer zu wenden.
Der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung beginnt in der Regel mit Abschluss des Versicherungsvertrages, sofern der geschuldete (Erst-) Beitrag gezahlt worden ist. Er endet in der Reiserücktrittsversicherung mit Inanspruchnahme der ersten gebuchten Reiseleistung.
Für unseren Jahresschutz ReiseProtect 365 gilt: Für bereits vor Vertragsabschluss gebuchte Reisen besteht Schutz in der Reiserücktrittsversicherung dann, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn Ihrer Reise mehr als 28 Tage liegen.
In allen Fällen gilt: Bitte stornieren Sie die Reise unverzüglich nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes, um die Stornokosten möglichst gering zu halten und melden Sie uns Ihren Schaden unverzüglich.
Ob Sie ein Wochenende, 1 Woche, 2 Wochen oder länger Ihren verdienten Urlaub genießen: Mit unserer Reiseversicherung sind Sie für Ihren Reisezeitraum tagesgenau versichert, eine anschließende Kündigung durch Sie ist nicht nötig. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit unserer Langzeitreiseversicherung ARAG ReiseProtect 365 für ein ganzes Jahr abzusichern – weltweit.
Eine Reiserücktrittsversicherung greift, wenn der Reiseantritt nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Für Schwangere bedeutet das: Die Reiserücktrittsversicherung schützt Sie, wenn nach der Buchung eines Urlaubs Komplikationen auftreten, die den Antritt der Reise unmöglich machen. Dazu zählen etwa vorzeitige Wehen oder eine Frühgeburt. Eine komplikationslose Schwangerschaft gilt wiederum nicht als versichertes Ereignis. Ein Ausnahmefall ergibt sich, wenn die Schwangerschaft erst nach der Buchung der Reise festgestellt wird und ärztliche Untersuchungen oder der Geburtstermin mit der Reise kollidieren.
Die Absage einer Reise wegen einer Trennung wird von der Reiserücktrittsversicherung nicht aufgefangen. Als Urlauber können Sie Ihre Reise aus diesem Anlass natürlich trotzdem stornieren. Für die Stornokosten müssen Sie allerdings selbst aufkommen.
Jede ARAG ReiseProtect Reiseschutzversicherung, die eine Reise schützt und eine Reiserücktrittsversicherung enthält, sollte am besten bei Buchung der Reise abgeschlossen werden. Liegen zwischen Reisebuchung und Antritt der Reise mehr als 28 Tage, können Sie die Reiserücktrittsversicherung bis zum siebten Tag nach der Reisebuchung abschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Ihrem Antritt der Reise weniger als 28 Tage, müssen Sie die Reiserücktrittsversicherung am Tag der Reisebuchung abschließen.
Für unser Jahresprodukt ReiseProtect 365 gilt: Es sind alle Reisen, die Sie innerhalb eines Jahres unternehmen, auch in der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Für bereits vor Vertragsabschluss gebuchte Reisen besteht Schutz in der Reiserücktrittsversicherung nur, wenn zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Beginn Ihrer Reise mehr als 28 Tage liegen.
Sofern einer der geschützten Rücktrittsgründe vorliegt (unerwartete Krankheit, schwere Unfallverletzung, Verlust des Arbeitsplatzes etc.) und Sie Ihre Reise nicht antreten können, erstatten wir die geschuldeten Stornierungskosten aus dem versicherten Reisearrangement. Dies können neben Unterkunfts- oder Mietkosten auch Flugkosten sein.