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Wer eine Weltreise plant, sollte vor allem eines mitnehmen: Zeit.

Ein Ausflug kreuz und quer über den Planeten ist nicht in zwei oder drei Wochen getan. Einige Monate empfehlen sich eher, denn wer will sich schon bei einer solchen Gelegenheit von der Armbanduhr bestimmen lassen?!

Viele Angestellte ziehen da die Augenbrauen hoch: Wie soll das möglich sein? Dabei sollten es die Mund­winkel sein, die sich nach oben bewegen. Denn heutzutage gibt es zahlreiche Möglichkeiten, Zeiträume für eine Weltreise zu schaffen, die den angehenden Welten­bummlern ein Lächeln ins Gesicht zaubern. Zum Beispiel das Flexi-II-Gesetz.

 

Das Flexi-II-Gesetz

Zugegeben: Es war mit Sicherheit keine Weltreise, die den Anstoß für das Flexi-II-Gesetz gab. Aber sie wird auf jeden Fall davon begünstigt. Bei dem sogenannten Flexi-II-Gesetz handelt es sich um das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeit-Regelungen. Es trat im Jahr 2009 in Kraft und ist viel einfacher, als es auf Anhieb klingt. Dank dem Gesetz können Unternehmen Arbeitszeit­konten für ihre Angestellten einrichten.

Das heißt:
Die Beschäftigten bekommen die Möglichkeit, Arbeitszeiten auf diesen Konten anzusparen, um sie bei Bedarf flexibel für ihre außerberuflichen Vorhaben zu nutzen. So ein Vorhaben kann eine Pflegezeit, ein Hausbau oder eine Weltreise sein. Allerdings besteht kein gesetzlicher Anspruch auf ein Arbeitszeitkonto. Und doch empfiehlt es sich, seinen Chef darauf anzusprechen.

Die große Bedeutung einer gesunden Work-Life-Balance ist heutigen Arbeitgebern bewusst und viele von ihnen unterstützen ihre Mitarbeiter bei ihren Plänen. Schließlich möchten sie ihre qualifizierten Arbeitskräfte im Unternehmen halten.

Trauen Sie sich also. Fragen Sie gezielt nach – und vergessen Sie später nicht, eine Postkarte von Ihrer Fernreise zu schicken.

 

Flexibilität durch verschiedene Auszeit-Möglichkeiten

Das Flexi-II-Gesetz ist das Fundament für mehr Flexibilität im Beruf. Das eigentliche Gerüst bilden verschiedene Modelle, die den Weg zur längeren Arbeitspause ebnen – und Sie einen Schritt näher zu Ihrer Weltreise führen. Dazu zählen das Teilzeitmodell, der Lohnverzicht oder der unbezahlte Urlaub.

 

Weltreise dank des Teilzeitmodells

Für längere Zeit nicht arbeiten – und trotzdem Geld erhalten. Das Teilzeitmodell ermöglicht es.

Und so funktioniert es:

  • Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag, der aus Ihrer Vollzeitstelle eine Teilzeitstelle macht. Allerdings nur auf dem Papier.
  • In Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber treten Sie nicht kürzer, sondern arbeiten weiterhin Vollzeit. So generieren Sie jeden Tag eine Fülle an Überstunden, die direkt auf Ihr Arbeitszeitkonto wandern.
  • Während Ihrer Weltreise bauen Sie die angesparte Zeit ab. Ihr Chef bezahlt Ihr Gehalt sowie Ihre Sozialversicherungsbeiträge – und das obwohl Sie gerade nach Fiji, Malta oder Korsika schippern.
 

Weltreise durch Lohnverzicht

Dieses Modell funktioniert anders als man zunächst denkt: Denn der Name lässt vermuten, dass der Arbeitnehmer während seiner Weltreise auf den Lohn verzichtet. Doch es ist anders.

Der Beschäftigte verzichtet vor seiner Welt-Tour auf das Gehalt.

Genauer gesagt:

  • Er vereinbart mit seinem Arbeitgeber einen Zeitraum, innerhalb dessen ein Teil des Lohns bewusst nicht ausgezahlt wird. Stattdessen fließt es auf ein Guthabenkonto und wird dort angespart.
  • Begibt sich der Beschäftigte auf seine Weltreise, kann er sich dieses angesparte Guthaben auszahlen lassen. So freut er sich trotz Abwesenheit über ein Einkommen sowie vom Arbeitgeber geleistete Sozialversicherungsbeiträge.
 

Die Weltreise als unbezahlter Urlaub

Ein weiteres gängiges Modell, um sich Zeit für eine Fernreise zu sichern, ist der unbezahlte Urlaub.

Vor- und Nachteile:

  • Lange Vorlaufzeiten, wie bei den anderen Modellen üblich, entfallen hier.
  • Andererseits zahlt der Arbeitgeber in diesem Fall kein Gehalt und entrichtet keine Sozialversicherungsbeiträge. Das Arbeitsverhältnis ruht während der Weltreise.
 

Wichtig:
Auch der Versicherungsschutz entfällt. Der Fernreisende ist noch einen Monat nach seinem Abschied in der gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung versichert.

Nach Ablauf dieses Monats ist er verpflichtet, sich selbständig um einen Versicherungsschutz zu kümmern.

 

Auf der Weltreise Visa nicht vergessen

Die Reisezeit ist gesichert, die Route steht. Na, dann kann es losgehen – ins Internet oder zur Vertretung des jeweiligen Landes. Denn vor Antritt der Weltreise, ist es dringend zu empfehlen sich über die Einreise­bestimmungen zu informieren.

Es wäre schade, ein Land auf seiner Route zu umgehen, weil ein Visum im Gepäck fehlt.

Zu solchen Ländern zählen China, Russland oder Australien. Wer diese Länder anpeilt, sollte weit im Voraus ein Visum in der jeweiligen Botschaft beantragen.

In vielen Ländern wird dem Anreisenden direkt nach der Ankunft eine Aufenthalts­erlaubnis ausgehändigt, die ihn berechtigt über einen bestimmten Zeitraum zu bleiben. In Chile sind es 90 Tage, in Thailand 30.

Nach Ablauf dieser Zeit kann der Reisende das Visum durch eine erneute Aus- und Einreise verlängern.

Tipp:
Gehen Sie am besten alle Ihre Ziele durch und informieren Sie sich rechtzeitig über die einzelnen Einreiseregelungen.

 
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Untervermietung während der Weltreise

Auf eine Weltreise können Sie jede Menge mitnehmen: den halben Kleiderschrank, die Fahrräder oder auch das Auto. Mit den eigenen vier Wänden sieht es da anders aus. Die Wohnung bleibt monatelang leerstehend zurück – nicht unbedingt das Wahre und nicht unbedingt notwendig. Abhilfe bietet hier die Untervermietung.

Entscheiden Sie sich für diesen Schritt, müssen Sie Ihren Vermieter mit ins Boot holen. Planen Sie die Wohnung komplett unterzuvermieten, brauchen Sie dafür auf jeden Fall seine Zustimmung, wenn Sie keine Kündigung riskieren möchten. Anders sieht es aus, wenn Sie während Ihrer Reise nur einen Teil der Wohnung untervermieten wollen, also zum Beispiel ein Zimmer für sich und Ihre persönlichen Dinge behalten. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf die Zustimmung Ihres Vermieters, denn Sie haben mit Ihrer langen Reise und dem Einsparen von Wohnkosten ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung.

Grundsätzlich hat Ihr Vermieter bei einer teilweisen Untervermietung nur zwei Gründe, seine Erlaubnis verweigern:

  • bei einer Überbelegung der Wohnung
  • und wenn die Untermieter unzumutbar erscheinen.

Ein genauer Blick auf den neuen Bewohner empfiehlt sich aber auch für Sie. Denn als derjenige, der die Wohnräume an Dritte überlässt, stehen Sie am Ende für die gegebenenfalls vom Untermieter verursachten Schäden oder nicht gezahlte Miete gerade.

 

Hilfreiche Links für Ihre Weltreise

Auf die Plätze, fertig: Weltreise. Die Reisezeit ist gesichert, jedes Visum beantragt und die notwendigen Versicherungen sind in trockenen Tüchern.

Die eine oder andere Frage taucht aber mit Sicherheit noch auf. Zu Impfungen, Reisewarnungen oder günstigen Übernachtungs-Möglichkeiten zum Beispiel.

Um Ihnen hier unter die Arme zu greifen, haben wir Ihnen hier einige nützliche Links zusammengestellt.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Planung – und eine gute (Welt-)Reise.

 

In welchem Land brauche ich welche Impfungen?

In welchem Land brauche ich welche Impfung? Das Centrum für Reisemedizin gibt Ihnen einen umfangreichen Überblick für Ihre Weltreise. Von A wie Australien bis Z wie Zimbabwe:

 

Welche Einreisebestimmungen gelten?

Die Einreisebestimmungen für Ihre Ziele und viele weitere länderspezifische Hinweise finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes:

 

Kann ich auf Weltreise etwas gutes tun?

Wer seine Weltreise mit nachhaltigem Engagement verbinden möchte und nebenbei auch etwas dazuverdienen will, ist unter dem folgenden Link richtig:

 

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