Wir sind Testsieger in der Kategorie Rechtsschutzversicherung
Die Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) hat in Kooperation mit N24 und dem Vergleichsportal Check24 vierzehn namhafte Rechtsschutzversicherer untersucht. Mit einer Zielerreichung von über 87 Prozent wurden wir Testsieger der Gesamtstudie.

Familienrechtsschutz
Ein gutes Gefühl: Wir stehen Ihrer Familie in rechtlichen Angelegenheiten zur Seite – für ein entspanntes Leben!
Direkt zum Online-AntragIhre Familie liegt Ihnen am Herzen – mehr als alles andere? Sichern Sie sich und die Menschen, die Sie am meisten lieben, ab! Mit unserem maßgeschneiderten Familienrechtsschutz helfen wir Ihrer Familie, das Leben gelassen zu genießen. Denn wir tragen das finanzielle Risiko und sind schon lange vor einem Rechtsstreit für Sie da.
Sparen durch Selbstbeteiligung
Das zahlt sich für Sie aus! Reduzieren Sie die Beitragshöhe für Ihren Familienrechtsschutz durch Wahl einer Selbstbeteiligung. Unsere telefonische Anwaltsberatung und Mediation sind übrigens immer selbstbeteiligungsfrei. Ebenso die anwaltliche Erstberatung in der Premiumvariante – vorausgesetzt, Ihr Rechtsschutzfall ist damit geklärt.
NEU: Entscheiden Sie sich für eine viertel-, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise, können Sie auch mit Paypal oder Kreditkarte bezahlen.

Wer ist durch den Familienrechtsschutz abgesichert?
Der Name sagt es schon: Ihre Familie. So sind Ihr Lebenspartner und Ihre minderjährigen Kinder mit Ihnen als Versicherungsnehmer versichert. Ihre Kinder sind bereits volljährig? Auch dann genießen sie die Leistungen unserer Rechtsschutzversicherung für Familien. Jedenfalls als Single und bis sie berufstätig werden. Der Schutz erstreckt sich darüber hinaus auf verwandte oder verschwägerte Personen. Vorausgesetzt, diese wohnen bei Ihnen und sind auch dort gemeldet.
Rückwirkender Rechtsschutz für Ihre Familie
Das Leben ist spannend – und voller Veränderungen! Zum Beispiel wenn Sie oder mitversicherte Familienmitglieder vor den Traualtar treten, ein Unternehmen gründen oder Ihr Traumhaus kaufen. Dann machen wir Ihnen gern ein faires Angebot, das individuell auf Ihre neue Situation zugeschnitten ist. Sie benötigen künftig Unterstützung in einem Bereich, den Sie bisher nicht versichert haben? Keine Sorge: Sie können die Bausteine Beruf, Wohnen und Verkehr noch rückwirkend ergänzen. In diesem Fall stehen wir für Sie mit den entsprechenden Leistungen im laufenden Jahr ein. Vorausgesetzt, Sie sind seit mindestens sechs Monaten unser Rechtsschutzkunde und die Versicherungslücke ist neu entstanden.
Was zahlt der Familienrechtsschutz?
Rechtsschutz nach Maß – für Sie und Ihre Familie
Wie viel Sicherheit darf es sein? Ihnen stehen drei Leistungsvarianten zur Wahl: Basis, Komfort und Premium. Bestimmen Sie einfach selbst, wie umfassend Sie sich und Ihre Liebsten mit unserer Familienrechtsschutzversicherung absichern!
Familienrechtsschutz mit hohen Deckungssummen
Basis |
Komfort |
Premium |
|
---|---|---|---|
Europa | unbegrenzt | unbegrenzt | unbegrenzt |
Weltweit | 100.000 € bei bis zu 1 Jahr Aufenthalt im Ausland | unbegrenzt bei bis zu 1 Jahr Aufenthalt im Ausland | unbegrenzt bei bis zu 2 Jahren Aufenthalt im Ausland |
Kaution Europa | 200.000 € | unbegrenzt | unbegrenzt |
Kaution weltweit Bis zu 2 Jahre Aufenthalt im Ausland |
200.000 € | 500.000 € | 1.000.000 € |
Längerer Versicherungsschutz bei Auslandaufenthalt
Sie sollen Ihr Know-how in einer ausländischen Niederlassung einbringen? Ihre mitversicherte Tochter blickt im Sabbatical über den Tellerrand hinaus? Oder Sie machen gemeinsam mit Ihrem Partner die langersehnte Weltreise? Dann haben wir eine gute Nachricht: In der Premiumvariante können Sie sich jetzt ganze 24 Monate lang auf die umfassenden Leistungen unseres Familienrechtsschutzes verlassen!
Unterlagen für Sie zum Download
Wann greift der Familienrechtsschutz?
Ihre mögliche Situation |
Unserer Unterstützung |
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Ein Handwerker hat die neue Küche fehlerhaft eingebaut. Ihr Partner hat einen defekten Computer gekauft, aber der Händler verweigert die Rücknahme. Der Familienurlaub war ein Fiasko, weil Ihr Reiseveranstalter falsche Versprechungen gemacht hat. | Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
Ihre minderjährige Tochter hatte einen Reitunfall – und Ihrer Meinung nach Anspruch auf Schmerzensgeld. | Schadenersatz-Rechtsschutz |
Sie wollen gerichtlich durchsetzen, dass die Krankenkasse für eine neue OP-Methode zahlt oder Sie streiten um die Höhe der Rente Ihres Partners. | Sozial-Rechtsschutz |
Ihre Eltern sollen unter Betreuung gestellt werden. Sie sehen das anders – und lassen sich von einem Fachanwalt individuell beraten und vertreten. | Rechtsschutz in Betreuungsverfahren |
Sie oder Ihr Partner möchten mithilfe eines Anwalts eine Patientenverfügung erstellen oder eine bereits bestehende rechtlich prüfen lassen. | Beratungs-Rechtsschutz zur Erstellung von Patientenverfügungen |
Soll Ihre mitversicherte Frau eine Erbschaft annehmen – mit den damit verbundenen Schulden? Die Beratung durch einen Anwalt soll Klarheit verschaffen! | Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht |
Ihr mitversicherter Sohn wurde Opfer einer Gewaltstraftat. Als Nebenkläger im Strafprozess möchte er aufgrund dauerhafter Verletzungen seine Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen. | Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten |
Das Finanzamt erkennt Werbungskosten nicht an. Sie und Ihr Lebenspartner sehen das anders. | Steuer-Rechtsschutz |
Sie sollen den Hund der Familie nicht angeleint haben und deshalb ein Bußgeld bezahlen. Dagegen wehren Sie sich! | Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
Für Ihren Jüngsten klagen Sie das Recht auf einen Kindergartenplatz ein. | Verwaltungs-Rechtsschutz |
Nach einem Erbfall möchten Sie das Testament anfechten oder Sie streiten vor einem deutschen Gericht um den Anteil, der Ihnen Ihrer Meinung nach zusteht. |
Exklusiv bei der ARAG: Erb-Rechtsschutz (Premium) |
Auf einem Internet-Portal vertreiben Sie Waren. Versehentlich vergessen Sie, die vom Käufer bereits bezahlten Produkte zu versenden. Er verklagt Sie strafrechtlich – wegen Betrugs! |
Neu bei Komfort und Premium: Erweiterter Straf-Rechtsschutz |
Im Rahmen Ihrer Existenzgründung beantragen Sie die erforderliche Gewerbeerlaubnis. Diese wird abgelehnt, Sie klagen dagegen. |
Neu bei Premium: Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten zur Selbstständigkeit |
Ihre mögliche Situation |
Unserer Unterstützung |
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Streitigkeiten rund ums Kfz: Der Autohändler verweigert Ihnen Garantieleistungen oder Ihre Werkstatt hat Reparaturarbeiten unzulänglich ausgeführt. | Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
Sie halten den Bußgeldbescheid in Ihren Händen: Angeblich sind Sie zu schnell gefahren. Oder Ihnen drohen Punkte in Flensburg, weil Sie verkehrsbehindernd geparkt haben sollen. | Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
Ihrem mitversicherten Sohn soll der Führerschein entzogen werden. Oder ihm droht die Auflage eines Fahrtenbuchs. | Verwaltungs-Rechtsschutz |
Ihre Frau fordert das ihr zustehende Schmerzensgeld, weil sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde. | Schadenersatz-Rechtsschutz |
Man wirft Ihnen fahrlässige Körperverletzung vor, weil Sie einen Fußgänger angefahren haben. | Straf-Rechtsschutz |
Sie streiten um die Kfz-Steuer wegen einer falschen Schadstoffklasse. | Steuer-Rechtsschutz |
Ihre mögliche Situation |
Unserer Unterstützung |
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Ihr mitversicherter Lebenspartner hat eine Kündigung oder Abmahnung erhalten – und geht vor Gericht dagegen vor. Oder Sie streiten um die Gehaltseinstufung. | Arbeits-Rechtsschutz |
Sie streiten als Arbeitgeber mit Ihrer privaten Pflege- oder Reinigungskraft. | Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber einer privaten Haushaltshilfe |
Gegen Sie als Beamter oder Soldat ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden. | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz |
Sie lassen sich fachkundig zu Fristen und Anträgen in puncto Rente beraten. Wir übernehmen für Sie die Beratungskosten. |
Neu bei Komfort und Premium: Beratungs-Rechtsschutz für Fragen zur Altersrente |
Ihre mögliche Situation |
Unserer Unterstützung |
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Ihre Familie setzt sich gegen die Kündigung des Mietvertrags zur Wehr. Sie beanstanden die Nebenkostenabrechnung. Oder Sie streiten um Grundbuchfragen, zum Beispiel der Löschung einer Hypothek. In der Premiumvariante auch für die Vermietung einer Einliegerwohnung. |
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz |
Sie und Ihre Frau legen Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid für eine selbst bewohnte Immobilie ein. | Steuer-Rechtsschutz |
Sie befinden sich in rechtlichen Streitigkeiten mit einer Behörde, einem Bauträger, Architekten oder Handwerker. |
Exklusiv bei der ARAG: Bauherren-Rechtsschutz (Premium) |
Lässt sich der Familienrechtsschutz noch erweitern?
Wir helfen Ihnen bei:
- Rufschädigung, Identitätsklau
- Angeblichen Urheberrechtsverletzungen
- Missbrauch Ihrer Bankdaten
- Rückwirkender Löschung unerwünschter Einträge sowie Schadenersatz bei Internet-Kriminalität (in der Plusvariante)
Das leisten wir für Sie:
- Vermittlung eines Fachanwalts, der Ihr Vertragsanliegen klärt – online oder telefonisch.
- Persönliche Anwaltsberatung vor Ort (ARAG JuraCheck Plus)
Zusätzliche Option: Beitragsfreistellung
Sicher ist sicher: Sie haben die Möglichkeit, für Ihren Familienrechtsschutz die Freistellung des Beitrags zu wählen. Was das konkret heißt? Sollten Sie unvorhergesehen Ihren Job verlieren oder erwerbsunfähig werden, besteht der Rechtsschutz für Ihre Familie bis zu fünf Jahre lang weiter – ohne dass Beiträge anfallen.
Arbeitslosen-Schutz
Sie möchten Ihren Lebensstandard auch bei Arbeitslosigkeit halten? Wir unterstützen Sie dabei! Mit unserem Arbeitslosen-Schutz gleichen wir nach einer betriebsbedingten Kündigung die Lücke zwischen dem Arbeitslosengeld I und Ihrem Nettoverdient aus. Bis zu 21 Monate. Erweitern Sie Ihren Familienrechtsschutz um diese sinnvolle Zusatz-Komponente – einfach bei Ihrem ARAG Berater vor Ort oder per Telefon unter:
0211 9890-1436
Der Arbeitslosen-Schutz ist eine Leistung der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG.
Weitere Pluspunkte, von denen Sie profitieren

Treue lohnt sich
Das rechnet sich für Sie! Wenn Sie Ihren Familienrechtsschutz mehr als fünf Jahre nicht in Anspruch nehmen, unterstützen wir Sie bei Ihrem nächsten Rechtsschutzfall sogar dann, wenn er sonst nicht versichert wäre. Dazu stellen wir bis zu 250 Euro (Basis), 500 Euro (Komfort) bzw. 750 Euro (Premium) bereit. Zudem verzichten wir nach fünf Jahren auf die „Einrede der Vorvertraglichkeit“. Was das für Sie bedeutet? Ganz einfach: Sie und Ihre Familie sind in den versicherten Bereichen selbst dann geschützt, wenn der Rechtsfall seinen Ursprung vor Abschluss Ihres Rechtsschutzvertrags hat.
Die ARAG – ein international erfahrener Versicherer
80 Jahre Erfahrung im Rechtsschutz – das macht uns in Deutschland so schnell keiner nach. International setzen wir ebenfalls Maßstäbe: In den USA sind wir der führende Rechtsdienstleister, in Italien und Spanien Marktführer. Und Sie profitieren davon! Wo auch immer auf der Welt Sie Unterstützung benötigen: Wir vermitteln Ihnen anwaltliche Hilfe!
Ab wann ist der Familienrechtsschutz gültig?
Drei Monate Wartezeit gelten für
- Arbeits-Rechtsschutz
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten
- Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben
- Rechtsschutz für Plan-Feststellungs- und Enteignungsverfahren
Sechs Monate Wartezeit gelten für
- Beitragsfreistellung
- Bauherren-Rechtsschutz
- Arbeitslosen-Schutz
Ein Jahr Wartezeit gilt für
- Erb-Rechtsschutz
- Rechtsschutz in Unterhaltssachen
Drei Jahre Wartezeit gelten für
- Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten
- Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen
Einschränkungen des Familienrechtsschutzes
Wir arbeiten intensiv daran, den Schutz für Ihre Familie so umfangreich wie möglich zu gestalten. Und doch: Einige wenige Lebensbereiche sind von unserem Familienrechtsschutz leider ausgeschlossen. Denn die Versicherung dieser Bereiche wäre mit sehr hohen Risiken verbunden – und entsprechend höheren Beiträgen für Sie. Diese wollen wir Ihnen natürlich ersparen!
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Versicherungsbedingungen zum Familienrechtsschutz.
Wie setze ich meinen Familienrechtsschutz steuerlich ab?
Unsere Empfehlung
Gut zu wissen:
Sie können Ihre Beiträge für unseren Familienrechtsschutz teilweise steuerlich geltend machen. Jedenfalls wenn Sie den Baustein Beruf eingeschlossen haben. Denn die Kosten für arbeitsrechtlichen Schutz sind im Rahmen der Einkommensteuererklärung absetzbar. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass Sie den exakten Betrag kennen, der auf den Arbeitsrechtsschutz entfällt. Dafür genügt bei uns ein Blick! Denn für Ihre optimale Transparenz ist dieser Posten auf unserer Rechnung separat ausgewiesen.
So sparen Sie Steuern!
Sie möchten Ihre Steuerlast senken? Unsere Empfehlung: Geben Sie den Betrag, den Sie für den Baustein Beruf unseres Familienrechtsschutzes zahlen, unbedingt in Ihrer Steuererklärung an – in Zeile 48 der „Anlage N“. Fügen Sie für das Finanzamt eine Kopie unserer Rechnung bei und markieren Sie darauf die Position einschließlich der entsprechenden Summe.
So schließen Sie den Familienrechtsschutz ab
JETZT NEU BEI UNS
Entscheiden Sie sich für eine viertel-, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise,
können Sie bequem mit Paypal oder Kreditkarte bezahlen.
So nehmen Sie Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch
- Arbeitsrecht: 0211 9890-1463
- Immobilienrecht: 0211 9890-1461
- Verkehrsrecht: 0211 9890-1464
- Rund um den VW-Skandal: 0211 9890-1790
Natürlich können Sie Ihren Rechtsschutz-Fall auch online melden. Nutzen Sie dafür unser
Online-Formular
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