Kfz-Zusatzversicherung für Vereine und Verbände
Damit Sportler, Funktionäre, Trainer, Eltern und Helfer mit Sicherheit unterwegs sind.
Jetzt Beitrag berechnen Zur BeratungFreie Fahrt für Mitglieder und Helfer
Auswärtsspiele oder -turniere sind fester Bestandteil des Spielbetriebs in den Sportvereinen. Damit Eltern oder Mitglieder auf diesen Fahrten, die meistens im privaten Pkw zurückgelegt werden, optimal geschützt sind, sollte jeder Verein über eine entsprechende Zusatzversicherung nachdenken.
Unsere Leistungen |
Standardschutz |
Komfortschutz |
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Erstattung von Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
Wir erstatten mit Abzug der gewählten Selbstbeteiligung den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs abzüglich des Restwerts ohne Begrenzung nach oben.
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Erstattung eines Rabattverlust in der Kfz-Vollkaskoversicherung
Wird die eigene Fahrzeug-Vollversicherung (Vollkaskoversicherung) in Anspruch genommen und führt dies zu einer Rückstufung des erworbenen Schadenfreiheitsrabatts (Rabattverlust), wird dieser bis max. 300 Euro ausgeglichen. Diese Leistung erfolgt nach Vorlage einer Bestätigung der eigenen Kfz-Fahrzeugversicherung des Versicherten, aus der die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse und der Jahresbeitrag vor und nach dem Schadenfall hervor geht.
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bis 300 € |
bis 300 € |
Verkehrsrechtsschutz
Machen Sie Schadenersatzansprüche nach einem Unfall geltend, verteidigen Sie sich gegen angebliche Vergehen und wehren einen drohenden Führerscheinentzug ab.
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bis zu 75.000 Euro |
bis zu 150.000 Euro |
Bergung sowie Abschleppen und Weiterbeförderung
Mitversichert sind die Kosten für die Bergung des Fahrzeugs; das Abschleppen des Fahrzeugs zur nächsten Vertragswerkstatt bis zum Höchstbetrag von 150 Euro; öffentliche Verkehrsmittel einschließlich Taxi für die Weiterbeförderung der Insassen vom Unfallort zum Veranstaltungsort oder nach Hause bis zum Höchstbetrag von 150 Euro je Schadenfall.
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Erstattung eines Rabattverlusts in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Wird bei einem versicherten Schadenfall in der Kfz-Zusatzversicherung auch ein Dritter geschädigt und muss für diesen Schaden die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung aufkommen, so wird die Rückstufung des dort erworbenen Schadenfreiheitsrabattes (Rabattverlust) bis maximal 300 Euro ausgeglichen
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Mitversicherung von Fahrzeugschäden
zum Beispiel durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Zusammenstoß mit Haarwild, Marderbiss
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Erstattung von Mietwagenkosten bei Werkstattaufenthalt
Bis zu 25 Euro pro Tag für maximal sieben Tage
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Fahrzeug-Rücktransport
wenn das Kfz mehr als 50 Kilometer vom Wohnort des Fahrers entfernt fahruntüchtig ist und die Reparatur länger als 5 Tage dauert
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Verschrottung des Kfz bei Totalschaden
im Ausland inklusive Zollgebühren, Pannen- oder Unfallhilfe (inklusive Kleinteile bis 100 Euro, wenn das Kfz vor Ort durch das Pannenhilfsfahrzeug fahrbereit gemacht wird)
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Insassen-Unfallversicherung
Versicherungsschutz im Rahmen der Sport-Unfallversicherung des LSB / LSV für alle Insassen
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Mitversicherung aller Fahrten der Vereinsvorstände, Ausschüsse, Abteilungsleiter, Funktionäre und Geschäftsführer | --- | |
Optional können weitere Personen – zum Beispiel Mitarbeiter, Übungsleiter/Trainer, Mitglieder und Helfer – ebenfalls bei allen Fahrten versichert werden. |
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Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?
Unsere Ansprechpartner der Sportversicherungsbüros bei den Landessportbünden stehen Ihnen gern zur Verfügung
Erstkontakt im Schadensfall
Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.
Unsere Rufnummer
Bei Schäden an einem fremden Fahrzeug: Sollten Sie ein fremdes Fahrzeug beschädigt haben, melden Sie diesen Schaden bitte Ihrer eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Diese Fahrzeuge sind versichert
- Pkw von Mitgliedern, Freunden oder Gönnern des Vereins bei Fahrten für den Verein
- als Pkw zugelassene Wohnmobile, Elektroautos
- Krafträder (Motorräder, Mopeds und Mofas),
- Anhänger für Pkw und Krafträder.
- LKW bis 3,5 t, die bauartbedingt einem PKW entsprechen und Wohnmobile bis 2,8 t
Wann sind die Fahrzeuge versichert?
Ganz gleich, wem das Fahrzeug gehört und wie viele Fahrzeuge eingesetzt werden, sie sind automatisch versichert, wenn
- aktive Sportler, Funktionäre, Übungsleiter, Trainer, Angestellte und Arbeiter
- aber auch Turn- und Sportlehrer, Lizenzspieler, Mitarbeiter gegen Vergütung, unentgeltlich tätige Helfer und Betreuer
zu und von den Veranstaltungen befördert werden oder selbst am Steuer sitzen.
Nicht versichert sind Fahrzeuge, die auf den Verband/Verein zugelassen oder geleast sind sowie gewerbliche Fahrzeuge.
- Wettkämpfe / -spiele, Sportturniere sowie sportlichen Darbietungen
- offizielle Trainings- / Übungsstunden und Trainingslager des Vereins
- Sondereinzeltrainings von Leistungssportlern
- Vorstands- und Ausschuss-Sitzungen und seiner Abteilungen
- mehrtägige Jugendfreizeiten
- satzungsgemäße, offiziell angesetzte Versammlungen des Vereins und seiner Abteilungen (zum Beispiel Mitglieder- und Hauptversammlungen)
- Sportkursen / -programmen (zum Beispiel Schwimmkurse, Mutter- und Kind-Turnen, Sport für Senioren, Infarkt-Rehabilitationssport)
- Jedermann-Veranstaltungen / Volkswettbewerben (zum Beispiel Jedermann-Turnen, Lauftreffs)
- Vorbereitungen und Abnahmen von Sport- und Leistungsabzeichen
- Festumzügen der Vereine sowie Auftritten von Vereinsgruppen (zum Beispiel Spielmanns- und Musikzüge, Tanz- und Trachtengruppen, Theatergruppen), sofern der Auftritt im offiziellen Auftrag des Vereins erfolgt
- allen ein- oder mehrtägigen Ausflügen des Vereins (zum Beispiel Wanderungen, Abschlussfahrten, Jugendfreizeiten)
- geselligen bzw. gesellschaftlichen Veranstaltungen (zum Beispiel Weihnachtsfeiern, Faschingsbällen, Sommerfesten)
- Aufbau- und Abbauarbeiten bei versicherten Veranstaltungen
- offiziellen Gesprächen mit Rechtsanwälten, Steuerbehörden oder dem Versicherungsbüro beim Landessportbund / Landessportverband (LSB / LSV)
- versicherten Sportveranstaltungen und Versammlungen des Vereines, um benötigte Geräte zu transportieren
- Sportveranstaltungen, auch wenn sie für einen Spitzenfachverband ausgerichtet werden (zum Beispiel Deutsche, Welt- oder Europa-Meisterschaften)
Rundumschutz bei mehrtägigen Veranstaltungen
Während mehrtägigen auswärtigen Sportturnieren, Trainingslagern und Ausflügen sind alle Fahrten am Veranstaltungsort mitversichert, wie zum Beispiel Besichtigungstouren oder Besorgungsfahrten.
Mit der Kfz-Zusatzversicherung ersetzen wir Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Einen Fremdschaden zahlt Ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Beim Comfortschutz ist dabei sogar der Rabattverlust der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 300 Euro versichert.
Für die ab dem Jahre 2016 abgeschlossenen Kfz-Zusatzversicherungen gilt:
Im Standardschutz werden keine Mietwagenkosten erstattet.
Es werden allerdings die Kosten bis zu 150 Euro erstattet, die für die Weiterbeförderung der Insassen nach dem Unfall nach Hause oder zur Veranstaltung entstehen (öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi).
Im Comfortschutz werden bis zu 25 Euro pro Tag für längstens sieben Tage unfallbedingten Werkstattaufenthalt gezahlt, sofern keine Leistung aus einer anderen Versicherung erbracht wird oder diese nicht ausreicht.
Die über die Kfz-Zusatzversicherung versicherten Fahrtenbereiche sind genau definiert. Fahrten wie z. B. zur Post, Bank, Materialbeschaffung etc. werden als „Besorgungsfahrten“ bezeichnet. Auch für diese Besorgungsfahrten besteht im Rahmen des Comfortschutz für den versicherten Personenkreis Versicherungsschutz, sofern die Fahrt vom Verein offiziell angeordnet wurde.
Diese Fahrten sind mitversichert, wenn der ‚Heimat-Verein‘ der beförderten versicherten Person eine Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Dringend zu empfehlen ist, dass alle Vereine einer Spielgemeinschaft die Kfz-Zusatzversicherung im gleichen Deckungsumfang abgeschlossen haben.