Veranstaltungsausfallversicherung für Karnevalsvereine
Wenn die Session platzt, bleibt der Verein nicht auf den Kosten sitzen.
Absicherung des Kostenrisikos bei Ausfall Ihrer Vereinsveranstaltung.

An alles gedacht und bestens vorbereitet
Ob Damensitzung, Karnevalsumzug oder Tanzauftritt – bei Veranstaltungen muss an vieles gedacht und neben Zeit auch Geld des Vereins investiert werden. Unsere Zusatzversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihre Veranstaltung durch Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, unplanmäßig verschoben oder verlegt wird oder ausfällt. Zum Beispiel durch:
- Entzug der bereits erteilten Veranstaltungsgenehmigung durch Behörden
- Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen – z. B. Sturm ab Windstärke 8.
- Terrorakte und Androhung von Terrorakten gegen die Veranstaltung
Was sichert eine Veranstaltungsausfallversicherung ab?
Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Ihrem Verein die entstandenen Kosten, sodass kein finanzieller Schaden entsteht. Der Versicherungsschutz besteht bei
- Ausfall
- Abbruch
- Einschränkung
- Verschiebung, bzw. Verlegung der Veranstaltung
Das leistet unsere Veranstaltungsausfallversicherung
Versichert sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Versicherungsnehmers liegen.
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Katastrophenartige Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Akteure und/oder des Publikums darstellen Hochwasser, Hochwassergefahr, Hagelschlag oder Hagelschlaggefahr, Blitzschlag, schwere Gewitter, Überschwemmung der Veranstaltungsstätte bzw. der Zufahrten oder Zuwegungen, Sturm oder Gefahr derselben Eine Gefahr für Leib und Leben wird bei Veranstaltungen im Freien grundsätzlich unterstellt bei Windböen, Gewitter und Hagelschlag ab Warnstufe 2 des Deutschen Wetterdienstes.
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Witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte, soweit diese Veranstaltungsstätte bei Vertragsabschluss uneingeschränkt nutzbar war. |
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Absage, Abbruch, Einschränkung, Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung aufgrund von Terrorakten/Attentaten, die |
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Wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer Gewalthandlung oder eines Terroraktes pietätlos wäre. Voraussetzung hierfür ist, dass solche Gewalthandlungen beziehungsweise Terrorakte innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und nicht weiter als 50 Kilometer entfernt vom Veranstaltungsort verübt wurden oder von nationaler oder internationaler Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang sind auch behördliche Veranstaltungsverbote mitversichert.
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Bei Todesfällen oder lebensbedrohlichen Unfällen oder körperlichen Zusammenbrüchen von Zuschauern, Teilnehmern oder Akteuren. Gleiches gilt für Unfälle von Teilnehmern, die einen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben. |
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Kontakt und Schadensmeldung
Noch Fragen zur Veranstaltungsausfallversicherung für Karnevalsvereine?
Nicht versichert sind:
- Ausfall von Personen, z. B. Künstler
- Wetterrisiken ohne Gefahr für Leib und Leben, z. B. Regen
- Übertragbare Krankheiten
- Cyberrisiken
- Mittelbare Schäden
- Krieg und innere Unruhen
Grundsätzlich kann die Veranstaltungsausfallversicherung für alle satzungsgemäßen Veranstaltungen Ihres Vereins vereinbart werden, die fortlaufend bis zu einer Dauer von zehn Tagen durchgeführt werden, z. B. eine Sitzung, ein Vereinsfest, ein Karnevalsumzug. Nicht dazu zählen Reisen jeglicher Art, z. B. für die Teilnahme an fremden Veranstaltungen.
Grundsätzlich können Veranstaltungen im Ausland nicht versichert werden. Sofern Sie eine Veranstaltung im Ausland planen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Versicherungsschutz kann schnell und einfach online beantragt werden – für Veranstaltungen bis 30.000 Euro, für die bereits eine behördliche Genehmigung vorliegt. Für alle anderen Fälle finden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Lösung. Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Wenn Ihre Veranstaltung kurzfristig stattfindet, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Wetterrisiko ist dann in der Regel nicht mehr versicherbar.
Ausfallbedingte Kosten sind die Kosten, die Sie für die Veranstaltung aufwenden müssen und die bei einem Ausfall der Veranstaltung bei Ihrem Verein verbleiben. Hierzu zählen zum Beispiel Mietkosten der Veranstaltungsräume, Kosten für den Ankauf verderblicher Waren oder Kosten für Caterer oder Künstler. Wichtig ist, dass alle Kosten angegeben werden, um keine Unterversicherung einzugehen. Eine Unterversicherung kann zu Kürzungen im Schadenfall führen.
Grundsätzlich können alle Veranstaltungen online versichert werden, wo Ihrem Verein Kosten von insgesamt bis zu 30.000 Euro entstehen. Sofern das Kostenniveau Ihrer Veranstaltung höher liegt, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Wenn Sie daraufhin weitere Maßnahmen ergreifen müssen (z. B. Tribünen schließen), um die Veranstaltung dennoch durchführen zu können, besteht für die zusätzlichen Kosten (zusätzliche Sicherungsmaßnahmen) und Teilausfälle (z. B. Eintrittsgelder erstatten) ebenso Versicherungsschutz.
Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist die Summe der gesamten Kosten, die Ihnen bei Ausfall der Veranstaltung entstehen.
Wenn Ihre Veranstaltung die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sollten Sie sich mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen dann, ob es möglich ist, Ihnen für Ihre Veranstaltung ein individuelles Angebot zu unterbreiten.
Noch Fragen?
Unsere Ansprechpartner stehen Ihnen gern zur Verfügung.