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An alles gedacht und bestens vorbereitet

Ob Damensitzung, Karnevalsumzug oder Tanzauftritt – bei Veranstaltungen muss an vieles gedacht und neben Zeit auch Geld des Vereins investiert werden. Unsere Zusatzversicherung bietet Ihnen finanziellen Schutz, wenn Ihre Veranstaltung durch Ereignisse, die außerhalb Ihrer Kontrolle liegen, unplanmäßig verschoben oder verlegt wird oder ausfällt.
Zum Beispiel durch:

 

Entzug der bereits erteilten Veranstaltungsgenehmigung durch Behörden

Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen – z. B. Sturm ab Windstärke 8.

Terrorakte und Androhung von Terrorakten gegen die Veranstaltung

 

Was sichert eine Veranstaltungsausfallversicherung ab?

Die Veranstaltungsausfallversicherung ersetzt Ihrem Verein die entstandenen Kosten, sodass kein finanzieller Schaden entsteht. Der Versicherungsschutz besteht bei

  • Ausfall
  • Abbruch
  • Einschränkung
  • Verschiebung, bzw. Verlegung der Veranstaltung
 

Das leistet unsere Veranstaltungsausfallversicherung

Versichert sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Versicherungsnehmers liegen.

Leistungen

Katastrophenartige Wettereinflüsse, die eine Gefahr für Leib und Leben der an der Veranstaltung beteiligten Akteure und/oder des Publikums darstellen (Hochwasser, Hochwassergefahr, Hagelschlag oder Hagelschlaggefahr, Blitzschlag, schwere Gewitter, Überschwemmung der Veranstaltungsstätte bzw. der Zufahrten oder Zuwegungen, Sturm oder Gefahr derselben).

Hinweis:
Eine Gefahr für Leib und Leben wird bei Veranstaltungen im Freien grundsätzlich unterstellt bei Windböen, Gewitter und Hagelschlag ab Warnstufe 2 des Deutschen Wetterdienstes.
Witterungsbedingte Nichtnutzbarkeit der Veranstaltungsstätte, soweit diese Veranstaltungsstätte bei Vertragsabschluss uneingeschränkt nutzbar war.
Absage, Abbruch, Einschränkung, Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung aufgrund von Terrorakten/Attentaten, die
  • sich am Veranstaltungsort ereignen oder
  • innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und nicht weiter als 50 Kilometer entfernt vom Veranstaltungsort verübt wurden und zu einer nachweisbaren Unbenutzbarkeit bzw. nicht ausreichenden Benutzbarkeit der erforderlichen Infrastruktur (Flughäfen, Veranstaltungsstätte, Zufahrtswege, etc.) führen.
Wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund einer Gewalthandlung oder eines Terroraktes pietätlos wäre.

Hinweis:
Voraussetzung hierfür ist, dass solche Gewalthandlungen beziehungsweise Terrorakte innerhalb von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn und nicht weiter als 50 Kilometer entfernt vom Veranstaltungsort verübt wurden oder von nationaler oder internationaler Bedeutung sind. In diesem Zusammenhang sind auch behördliche Veranstaltungsverbote mitversichert.

Bei Todesfällen oder lebensbedrohlichen Unfällen oder körperlichen Zusammenbrüchen von Zuschauern, Teilnehmern oder Akteuren.

Hinweis:
Gleiches gilt für Unfälle von Teilnehmern, die einen Krankenhausaufenthalt zur Folge haben.
Was ist nicht versichert?
  • Ausfall von Personen, z. B. Künstler
  • Wetterrisiken ohne Gefahr für Leib und Leben, z. B. Regen
  • Übertragbare Krankheiten
  • Cyberrisiken
  • Mittelbare Schäden
  • Krieg und innere Unruhen
 
Beratung zu unseren Versicherungen
 

Sie haben Fragen oder möchten sich beraten lassen?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gern zur Verfügung

E-Mail: duesseldorf@arag-sport.de

 

Erstkontakt im Schadensfall

Wenn etwas passiert, sollten Sie sich unverzüglich bei uns melden und uns den Schaden mitteilen. Wir helfen Ihnen dann schnell und unkompliziert.

Unsere Rufnummer

0211 963 3090

 

Zwei Möglichkeiten die Veranstaltungsausfallversicherung abzuschließen

Icon Abschluss postalisch

Postalisch

Lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot per Post zuschicken. Nachdem Sie alles in Ruhe durchgelesen haben, schicken Sie uns die Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Icon Abschluss telefonisch

Telefonisch

Gerne erstellen wir Ihnen am Telefon ein Angebot, das wir Ihnen zuschicken. Dieses müssen Sie nur noch unterschrieben an uns zurücksenden.

📞 0211 963 3735
 

Fragen rund um die Veranstaltungsausfallversicherung

Für welche Veranstaltungen kann der Versicherungsschutz vereinbart werden?

Grundsätzlich kann die Veranstaltungsausfallversicherung für alle satzungsgemäßen Veranstaltungen Ihres Vereins vereinbart werden, die fortlaufend bis zu einer Dauer von zehn Tagen durchgeführt werden, z. B. eine Sitzung, ein Vereinsfest, ein Karnevalsumzug.

Nicht dazu zählen Reisen jeglicher Art, z. B. für die Teilnahme an fremden Veranstaltungen.

Können auch Veranstaltungen im Ausland versichert werden?

Grundsätzlich können Veranstaltungen im Ausland nicht versichert werden. Sofern Sie eine Veranstaltung im Ausland planen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Wie kann ich den Versicherungsschutz beantragen?

Der Versicherungsschutz kann schnell und einfach online beantragt werden – für Veranstaltungen bis 30.000 Euro, für die bereits eine behördliche Genehmigung vorliegt. Für alle anderen Fälle finden unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Lösung.

Wichtig ist, dass der Vertragsabschluss mindestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt. Wenn Ihre Veranstaltung kurzfristig stattfindet, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Wetterrisiko ist dann in der Regel nicht mehr versicherbar.

Welche Kosten muss ich angeben?

Ausfallbedingte Kosten sind die Kosten, die Sie für die Veranstaltung aufwenden müssen und die bei einem Ausfall der Veranstaltung bei Ihrem Verein verbleiben. Hierzu zählen zum Beispiel Mietkosten der Veranstaltungsräume, Kosten für den Ankauf verderblicher Waren oder Kosten für Caterer oder Künstler.

Wichtig ist, dass alle Kosten angegeben werden, um keine Unterversicherung einzugehen. Eine Unterversicherung kann zu Kürzungen im Schadenfall führen.

Gibt es eine Kostenhöchstgrenze für die Veranstaltungsausfallversicherung?

Grundsätzlich können alle Veranstaltungen online versichert werden, wo Ihrem Verein Kosten von insgesamt bis zu 30.000 Euro entstehen. Sofern das Kostenniveau Ihrer Veranstaltung höher liegt, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es ist Sturm angesagt, aber die Veranstaltung kann mit einigen Anpassungen dennoch durchgeführt werden. Besteht für die zusätzlichen Kosten Versicherungsschutz?

Wenn Sie daraufhin weitere Maßnahmen ergreifen müssen (z. B. Tribünen schließen), um die Veranstaltung dennoch durchführen zu können, besteht für die zusätzlichen Kosten (zusätzliche Sicherungsmaßnahmen) und Teilausfälle (z. B. Eintrittsgelder erstatten) ebenso Versicherungsschutz.

Wonach richtet sich der Beitrag der Versicherung?

Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme. Die Versicherungssumme ist die Summe der gesamten Kosten, die Ihnen bei Ausfall der Veranstaltung entstehen.

Meine Veranstaltung erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht. Kann ich dennoch eine Veranstaltungsausfallversicherung abschließen?

Wenn Ihre Veranstaltung die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, sollten Sie sich mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung setzen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen dann, ob es möglich ist, Ihnen für Ihre Veranstaltung ein individuelles Angebot zu unterbreiten.

 

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