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Antworten auf die häufigsten Fragen

Ab dem Jahr 2024 benötigen alle Krankenversicherten eine Krankenversichertennummer (KVNR). Als Ihr Krankenversicherer kümmern wir uns darum, Ihre KVNR rechtzeitig zu beantragen. Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema Hier finden Sie hier.

 
 

Alles Wichtige zur Krankenversichertennummer

 

Wofür benötige ich eine Krankenversichertennummer?

 

Ab dem Jahr 2024 benötigen alle Krankenversicherten eine Krankenversichertennummer (KVNR). Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantateregistergesetz. Für alle Patientinnen und Patienten soll das Implantateregister Deutschland künftig die Sicherheit und Qualität von Implantaten und die medizinische Versorgung mit Implantaten verbessern. Die Nummer dient zukünftig auch als kartenlose, digitale Identität im Gesundheitswesen und ermöglicht Ihnen bei Bedarf den Zugang zu digitalen Anwendungen und Services im Gesundheitswesen. Die KVNR gilt ein Leben lang.

Was passiert, wenn ich keine Krankenversichertennummer beantrage?

 

Da die KVNR für die Meldung von Implantaten zwingend benötigt wird, kann ihr Fehlen insbesondere bei ungeplanten Implantationen zu Verzögerungen führen. Auch erhalten Sie ohne KVNR keinen Zugang zur elektronischen Patientenakte, dem elektronischen Rezept sowie weiteren digitalen Services im deutschen Gesundheitssystem.

Ich habe bereits eine Krankenversichertennummer von meiner gesetzlichen Krankenkasse erhalten. Muss ich trotzdem meine Daten übermitteln?

 

Ja. Damit Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihre KVNR weitergeben kann, benötigen wir zum Abgleich Ihre Daten und Ihre Einwilligungen.

Erhalte ich meine Krankenversichertennummer?

 

Sie selbst benötigen die Nummer zunächst nicht, deshalb erhalten Sie keine weitere Post. Wir speichern Ihre Nummer für Sie ab – damit sie für künftige Anwendungen vorhanden ist.

Kann auch eine telefonische Rückmeldung auf das Anschreiben erfolgen?

 

Nein, für eine schnelle und fehlerfreie Verarbeitung Ihrer Daten benötigen wir Ihre Antwort schriftlich oder digital.

Wozu das Aktenzeichen auf Anschreiben und Formular?

 

Mit Hilfe des Aktenzeichens können wir Ihren Vergabeantrag eindeutig zuordnen. Wenn Sie für die Übermittlung Ihrer Daten den QR-Code nutzen, sind das Aktenzeichen und Ihre Versicherungsscheinnummer in einem digitalen Formular bereits eingetragen.

Ersetzt die Krankenversichertennummer meine bisherige Versicherungsnummer bei der ARAG?

 

Nein, die KVNR ist eine eigenständige Nummer. Ihre bisherige Versicherungsnummer bei uns gilt weiterhin.

Erhalten alle Kunden der ARAG eine Krankenversichertennummer?

 

Wir kümmern uns für alle Kunden mit einer Krankheitskosten-Vollversicherung oder einer Beihilfeversicherung um die Beantragung der KVNR.

Wofür benötigt die ARAG die Daten aus dem Portal oder Abfrageformular?

 

Diese Daten benötigen wir, um ihre Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung abfragen zu können. Auf Grundlage der Rentenversicherungsnummer wird die KVNR erstellt.

Wie entsteht eine Krankenversichertennummer?

 

Mit Ihrem Einverständnis fragen wir Ihre Rentenversicherungsnummer bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Anschließend senden wir die Rentenversicherungsnummer an die KVNR-Vergabestelle (ITSG).

Die ITSG pseudonymisiert die gemeldete Rentenversicherungsnummer und erzeugt in einem sicheren technischen Verfahren die Krankenversichertennummer (KVNR). Die erzeugte KVNR lässt keine Rückschlüsse auf die Rentenversicherungsnummer zu. Im Anschluss sendet die ITSG Ihre neue KVNR an uns zurück. Sollte für Sie bereits eine KVNR durch einen Vorversicherer bestehen, meldet uns die ITSG Ihre bereits bestehende KVNR zurück.

Der gesamte Datenaustauschprozess zwischen der ITSG, den Krankenversicherern und der Deutschen Rentenversicherung findet verschlüsselt und sicher statt.

Rechtsgrundlage für dieses Verfahren bildet § 290 SGB V.
Mehr zur Erstellung der Nummer und zur ITSG lesen Sie auf der Internetseite der ITSG: https://www.itsg.de/produkte/vst-krankenversichertennummer/

Wie sicher ist die Technik bei der Vergabe einer Krankenversichertennummer (KVNR)?

 

Die Erzeugung einer KVNR erfolgt über komplexe technische Verfahren. Dabei kommen kombinierte Verschlüsselungs-Algorithmen zum Einsatz. Alle Verarbeitungsprozesse innerhalb der Vertrauensstelle werden protokolliert. Ein 4-Augen-Prinzip sorgt dabei ebenso für die erforderliche Sicherheit wie ein tägliches „Backup“ der Datenbestände. Die Daten- und Systemsicherheit erfolgt nach den Vorgaben des Grundschutzhandbuches des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und ist mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit abgestimmt.

Was ist das Implantateregister Deutschland und wieso benötige ich dafür eine Krankenversichertennummer?

 

Das Implantateregister ist ein zentrales und bundesweites Register, das die Sicherheit und Qualität von Implantaten sicherstellen soll. Ziel ist es Komplikationen mit Implantaten früher identifizieren zu können, um die betroffenen Patienten in Zukunft schneller informieren zu können.

Das Implantateregister selbst befindet sich aktuell im Aufbau und soll nach aktuellem Stand zum 01.01.2024 starten. Begonnen wird mit Brust-, Knie- und Hüftimplantaten.

Für die gesetzlich verpflichtenden Meldungen an das Implantateregister wird eine Krankenversichertennummer (KVNR) benötigt. Nur so kann jede Person eindeutig identifiziert werden und die Daten im Implantateregister pseudonymisiert gespeichert werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Implantateregistergesetz (IRegG).

Weitere Informationen zum Implantateregister Deutschland bietet das Bundgesundheitsministerium:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/implantateregister-deutschland.html

 
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